60.1-00700-26 | Aufstockung & Erweiterung eines Gebäudes mit einer Dauerwohnung & zwei Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 21. Mai 2026
Beschlossen — einstimmig
am 21. Mai 2026 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt billigend zur Kenntnis. Hinsichtlich der Genehmigung nach der Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auf eine weitergehende Stellungnahme wird verzichtet.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein bestehendes Pensionsgebäude im Dorf soll aufgestockt und erweitert werden, um eine Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen unterzubringen. Der Bauausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung erteilt und den Sachverhalt zur Kenntnis genommen. Die eigentliche Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung im Bauausschuss (Sitzung 21.05.2026) zu einem privaten Bauantrag auf Aufstockung und Erweiterung eines Bestandsgebäudes im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Die Gemeinde entscheidet hier ausschließlich über ihr Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung; die Baugenehmigung liegt beim Landkreis Wittmund.
Hintergrund
Das betroffene Gebäude wurde seit seiner Errichtung als Pension genutzt und wurde im vergangenen Jahr verkauft. Bisher war rund 36,5 % der Geschossfläche als Dauerwohnraum genehmigt. Der Bebauungsplan Nr. 22 sieht eine Mindestquote von 40 % Dauerwohnraum vor und schreibt vor, dass dieser als Erstwohnsitz zu nutzen ist. Spiekeroog hat eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, die sicherstellen soll, dass die Zusammensetzung der dauerhaft wohnenden Bevölkerung nicht gefährdet wird.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben erhöht den Anteil des Dauerwohnraums im Gebäude von rund 36,5 % auf rund 41,3 % der Geschossfläche und stärkt damit den Erstwohnanteil auf der Insel. Für die Inselbevölkerung insgesamt ist das Vorhaben nur mittelbar relevant: Es zeigt, wie die Erhaltungssatzung bei privaten Bauanträgen wirkt, um Dauerwohnraum zu sichern.
Die wichtigsten Punkte
- Ein ehemaliges Pensionsgebäude im Dorf soll aufgestockt und um eine Dauerwohnung sowie zwei Ferienwohnungen erweitert werden
- Der Dauerwohnanteil steigt von bisher genehmigten rund 36,5 % auf rund 41,3 % der Geschossfläche
- Die neue Dauerwohnung muss laut Bebauungsplan Nr. 22 als Erstwohnsitz genutzt werden
- Der Bauausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung einstimmig erteilt
- Die Baugenehmigung selbst entscheidet der Landkreis Wittmund; die Gemeinde gibt keine weitergehende Stellungnahme ab
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/152/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8114 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Antragsteller will ein Wohnhaus sanieren und zu vier Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung erweitern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, die der Rat am 13.03.2015 beschlossen hat. Weil das Vorhaben mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf übereinstimmt, schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und eine Befreiung von der Traufhöhen-Festsetzung zuzulassen.
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