Bauantrag Neubau einer Wohnanlage mit 6 Ferienwohnungen und 1 Betreiber-/ Dauerwohnung
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Oktober 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 23. Oktober 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat erteilt mehrheitlich das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB. Auf das Erfordernis des grundbuchlichen Nachweises für die Dauerwohnung ist der Antragsteller hinzuweisen. RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. Die Größe der Veranden wurde nachgebessert und entspricht jetzt den Vorgaben des zukünftigen B-Plan's. RM Bauer möchte wissen, was mit den Bäumen die im Kataster stehen wird? Nach dem Bauantrag ist nur 1 Baum betroffen. Der Verwaltung liegt dazu noch kein Antrag vor. BM Fiegenheim teilt mit, dass dem Bauherren die im Kataster aufgeführten Bäume bekannt sind, es hat dazu eine Begehung stattgefunden. Sind sie für das Vorhaben störend muss er einen entsprechenden Antrag zum Versetzen oder Entfernen stellen. Es werden die Farben der Fenster des Sparkassenneubaus, bei dem er das ausführende Bauunternehmen aber nicht Bauherr war, angesprochen. Ihm ist die Problematik bewusst und er wird sich als Bauherr an die Vorgaben der Satzung halten. Beisitzer Andreesen kritisiert die Art des Bauvorhabens. Aus seiner Sicht ist ein solches Vorhaben in einer derart platzgreifenden Bebauung bei den Beratungen zum neuen B-Plan vom Rat nicht gewollt gewesen. Er sieht die Gefahr, dass in Kürze einzelne Wohneinheiten verkauft werden. Es entwickelt sich eine Diskussion. Die Möglichkeit einer solchen Grundstücksausnutzung ist dem Rat bewusst, aber dies wurde bei den Beratungen zum B-Plan mehrheitlich so beschlossen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag für eine neue Wohnanlage mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat muss über die Genehmigung abstimmen.
Einordnung
Es handelt sich um einen Bauantrag eines Antragstellers — vermutlich eines privaten Investors — zur Genehmigung durch den Gemeinderat. Standort und genaue Lage des Vorhabens gehen aus dem Titel nicht hervor.
Hintergrund
Da nur der Titel der Vorlage vorliegt, sind Vorgängerbeschlüsse oder planerische Rahmenbedingungen nicht bekannt. Auf Spiekeroog unterliegen Neubauten in der Regel strengen Vorgaben des Natur- und Inselschutzes sowie der Bauleitplanung. Ob das Vorhaben in einem bestehenden Bebauungsplangebiet liegt, lässt sich ohne PDF nicht beurteilen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben würde das Wohnraumangebot auf der Insel um sechs Ferienwohnungen erweitern, was vor allem Gästen zugutekommt. Die eine Betreiber- bzw. Dauerwohnung könnte zusätzlichen Wohnraum für Insulaner:innen schaffen. Ohne weitere Unterlagen lassen sich Auswirkungen auf Nachbarschaft oder Infrastruktur nicht einschätzen.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt ist ein Neubau mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung
- Der genaue Standort auf Spiekeroog ist aus dem Titel nicht ersichtlich
- Es liegt kein PDF vor, daher sind Details zum Vorhaben nicht bekannt
- Der Gemeinderat entscheidet über die Genehmigung des Bauantrags
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/081/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Bauantrag für den Neubau von fünf Ferienwohnungen liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Weitere Details zu Lage, Umfang und Antragsteller sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.
Ein Grundstückseigentümer fragt vorab an, ob er ein bestehendes Gebäude abreißen und durch zwei neue Baukörper mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung ersetzen darf. Die Verwaltung kommt nach Prüfung des Bebauungsplans „Dorf–Teil A
Ein privater Bauantrag sieht vor, ein bestehendes Gebäude abzureißen und durch zwei neue Baukörper mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung zu ersetzen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf – Teil A
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.