Neubau von drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. September 2018
Beschlossen — einstimmig
am 06. September 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter folgenden Bedingungen erteilt: Die vorgesehene Dauerwohnung wird eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung. Die Traufhöhe der Abstellräume ist zu überprüfen. Die Besprossung der Verandenfenster ist gem. der Baugestaltungssatzung I vorzunehmen. RV Redelfs erklärt, dass der Bauausschuss den Hinweis gab, den Landkreis auf die fehlende Sprossenaufteilung an den Fenstern aufmerksam zu machen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauantrag sieht vor, ein bestehendes Gebäude abzureißen und durch zwei neue Baukörper mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung zu ersetzen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf – Teil A
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag für ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplans „Dorf – Teil A
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf – Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben schafft drei neue Ferienwohnungen und eine Dauerwohnung und kann damit den Wohnungsmarkt für Insulaner:innen geringfügig beeinflussen. Die Erhaltungssatzung der Gemeinde soll die vorhandene Bevölkerungsstruktur sichern; die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe. Direkte Auswirkungen auf den Alltag der Nachbarschaft sind durch Baulärm während der Bauphase möglich.
Die wichtigsten Punkte
- Ein bestehendes Gebäude soll abgerissen und durch zwei neue Baukörper ersetzt werden
- Geplant sind drei Ferienwohnungen mit zusammen 251 Quadratmetern und eine Dauerwohnung mit 79,50 Quadratmetern
- Der Bauantrag entspricht nach Prüfung der Verwaltung den Festsetzungen des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung — mit einer Ausnahme bei der Verandatür
- Als Bedingung soll die Veranda von Haus III nur mit einem Fensterband ausgestattet werden, eine Tür ist laut Gestaltungssatzung nicht zulässig
- Die Dauerwohnung muss nach Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgelegt werden
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/063/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8248 kB
Beratungsfolge
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