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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau von drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. September 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 06. September 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter folgenden Bedingungen erteilt: Die vorgesehene Dauerwohnung wird eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung. Die Traufhöhe der Abstellräume ist zu überprüfen. Die Besprossung der Verandenfenster ist gem. der Baugestaltungssatzung I vorzunehmen. RV Redelfs erklärt, dass der Bauausschuss den Hinweis gab, den Landkreis auf die fehlende Sprossenaufteilung an den Fenstern aufmerksam zu machen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauantrag sieht vor, ein bestehendes Gebäude abzureißen und durch zwei neue Baukörper mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung zu ersetzen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf – Teil A

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag für ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplans „Dorf – Teil A

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf – Teil A

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben schafft drei neue Ferienwohnungen und eine Dauerwohnung und kann damit den Wohnungsmarkt für Insulaner:innen geringfügig beeinflussen. Die Erhaltungssatzung der Gemeinde soll die vorhandene Bevölkerungsstruktur sichern; die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe. Direkte Auswirkungen auf den Alltag der Nachbarschaft sind durch Baulärm während der Bauphase möglich.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein bestehendes Gebäude soll abgerissen und durch zwei neue Baukörper ersetzt werden
  • Geplant sind drei Ferienwohnungen mit zusammen 251 Quadratmetern und eine Dauerwohnung mit 79,50 Quadratmetern
  • Der Bauantrag entspricht nach Prüfung der Verwaltung den Festsetzungen des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung — mit einer Ausnahme bei der Verandatür
  • Als Bedingung soll die Veranda von Haus III nur mit einem Fensterband ausgestattet werden, eine Tür ist laut Gestaltungssatzung nicht zulässig
  • Die Dauerwohnung muss nach Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgelegt werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/063/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. August 2018, 20:00 UhrVorberatungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. September 2018, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Neubau von drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung — Spiekeroog-Radar