60.1-01303-24-01 | Voranfrage: Errichtung von 6 Loggien in einem bestehenden Gebäude
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 3. April 2025
Beschlossen — einstimmig
am 03. April 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Die Mitgliedes des Bauausschusses nehmen das Vorhaben billigend zur Kenntnis. Der Landkreis Wittmund wird darüber informiert, dass keine Stellungnahme abgegeben wird.. Die AV Inge Redelfs führt in den Sachverhalt ein: Das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde um Stellungnahme zur Bauvoranfrage „Errichtung von 6 Loggien“ im „Appartementhaus Westerloog“ geben. Nach Einschätzung der Verwaltung widerspricht das Vorhaben weder dem geltenden Planungsrecht noch den örtlichen Satzungen. Eine Einvernehmenserteilung der Gemeinde sei daher nicht erforderlich. Die AV Redelfs kritisiert jedoch, dass die Beschlussvorlage zu kompakt gehalten sei – es fehle „der rote Faden“ bzw. eine nachvollziehbare Begründung, warum das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans nicht widersprechen soll. Inhaltlich stimmt sie dem Vorhaben zu, da die bauliche Veränderung als geringfügig einzustufen sei und den im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens getroffenen Abwägungen entspreche. BM Kösters dankt für den Hinweis und sagt zu, in der Ratssitzung entsprechend darauf hinzuweisen. Er ergänzt, dass die abschließende Beurteilung der Genehmigungssituation dem Landkreis Wittmund obliege. AV Redelfs bittet darum, dass der Landkreis zusätzlich die Situation im Dachgeschoss prüft, insbesondere ob dort alle baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
An einem bestehenden Gebäude auf Spiekeroog sollen sechs Loggien angebaut werden. Die Verwaltung hat die Unterlagen geprüft und sieht keinen Widerspruch zum geltenden Planungsrecht oder den örtlichen Satzungen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben billigend zur Kenntnis nehmen; eine formelle Stellungnahme der Gemeinde gegenüber dem Landkreis Wittmund ist nicht erforderlich.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung, eingebracht vom Fachbereich Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau. Es handelt sich um eine baurechtliche Voranfrage eines privaten Vorhabenträgers, zu der der Landkreis Wittmund als Bauordnungsbehörde die Gemeinde um Stellungnahme gebeten hat.
Hintergrund
Das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hatte die Gemeinde erstmals im August 2024 um eine Stellungnahme zur Voranfrage gebeten, das Verfahren dann jedoch kurz darauf zurückgestellt. Im März 2025 wurde das Verfahren wieder aktiviert. Eine Voranfrage ist ein vorgelagerter Schritt vor einem vollständigen Bauantrag, bei dem die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit geklärt wird. Die Gemeindeverwaltung hat die Unterlagen geprüft und keinen Verstoß gegen Planungsrecht oder örtliche Satzungen festgestellt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft den Umbau eines einzelnen bestehenden Gebäudes und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für die direkten Nachbarn des Gebäudes kann der Anbau der Loggien sichtbare Veränderungen am Baukörper bedeuten. Da die Gemeinde keine Einwände erhebt, ist davon auszugehen, dass das Vorhaben planungsrechtlich unproblematisch ist.
Die wichtigsten Punkte
- An einem bestehenden Gebäude sollen sechs Loggien angebaut werden
- Das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde um eine Stellungnahme zur Voranfrage gebeten
- Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zum geltenden Planungsrecht oder den örtlichen Satzungen
- Der Bauausschuss soll das Vorhaben billigend zur Kenntnis nehmen, ohne eine förmliche Stellungnahme abzugeben
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/015/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-891 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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