Beratung und Beschluss über die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2022
Beschlossen — einstimmig
am 31. August 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Im BA vom 11.08.2022 geänderter
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Grundstückseigentümer am Noorderloog 16 will an ein bestehendes Gebäude eine Veranda anbauen und eine offene Überdachung im Hofbereich abreißen. Weil für das Dorfgebiet eine Veränderungssperre gilt, braucht er dafür eine Ausnahme der Gemeinde. Der Verwaltungsausschuss hat den Beschlussvorschlag verschärft: Das Einvernehmen gilt nur, wenn der betroffene Wohnraum als Dauerwohnraum genutzt wird — eine Nutzung als Ferienwohnung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einem Bauantrag am Noorderloog 16; beantragt ist eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im August 2022.
Hintergrund
Für das Dorfgebiet Spiekeroog gilt eine Veränderungssperre, die Baumaßnahmen bis zum Abschluss des laufenden Bebauungsplanverfahrens einschränken soll. Ausnahmen können nach § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn das Bauvorhaben den Planungszielen nicht widerspricht. Die Gestaltungssatzung der Gemeinde sieht Veranden ausdrücklich als ortsprägend vor; auch der neue B-Plan soll Veranden als Gestaltungselement aufgreifen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Verfahren betrifft unmittelbar nur den Eigentümer des Grundstücks am Noorderloog 16. Mittelbar zeigt der Beschluss, wie die Gemeinde beim laufenden B-Planverfahren mit Dauerwohnraum umgeht: Eine Umwidmung zu Ferienwohnungen wird nicht mitgenehmigt und müsste gesondert beantragt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt ist ein Veranda-Anbau an ein Bestandsgebäude am Noorderloog 16 sowie der Abriss einer offenen Überdachung
- Die Veränderungssperre erfordert eine ausdrückliche Ausnahme durch die Gemeinde
- Die Veranda entspricht der Gestaltungssatzung und den Maßvorgaben des alten B-Plans Dorf Teil-A
- Der Verwaltungsausschuss knüpft die Zustimmung an die Bedingung, dass der Wohnraum als Dauerwohnraum genutzt wird
- Eine Nutzung als Ferienwohnung ist mit diesem Beschluss nicht genehmigt und müsste separat beantragt werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/059/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8239 kB
Beratungsfolge
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