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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 31. August 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Im BA vom 11.08.2022 geänderter

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Grundstückseigentümer am Noorderloog 16 will an ein bestehendes Gebäude eine Veranda anbauen und eine offene Überdachung im Hofbereich abreißen. Weil für das Dorfgebiet eine Veränderungssperre gilt, braucht er dafür eine Ausnahme der Gemeinde. Der Verwaltungsausschuss hat den Beschlussvorschlag verschärft: Das Einvernehmen gilt nur, wenn der betroffene Wohnraum als Dauerwohnraum genutzt wird — eine Nutzung als Ferienwohnung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einem Bauantrag am Noorderloog 16; beantragt ist eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im August 2022.

Hintergrund

Für das Dorfgebiet Spiekeroog gilt eine Veränderungssperre, die Baumaßnahmen bis zum Abschluss des laufenden Bebauungsplanverfahrens einschränken soll. Ausnahmen können nach § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn das Bauvorhaben den Planungszielen nicht widerspricht. Die Gestaltungssatzung der Gemeinde sieht Veranden ausdrücklich als ortsprägend vor; auch der neue B-Plan soll Veranden als Gestaltungselement aufgreifen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Verfahren betrifft unmittelbar nur den Eigentümer des Grundstücks am Noorderloog 16. Mittelbar zeigt der Beschluss, wie die Gemeinde beim laufenden B-Planverfahren mit Dauerwohnraum umgeht: Eine Umwidmung zu Ferienwohnungen wird nicht mitgenehmigt und müsste gesondert beantragt werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt ist ein Veranda-Anbau an ein Bestandsgebäude am Noorderloog 16 sowie der Abriss einer offenen Überdachung
  • Die Veränderungssperre erfordert eine ausdrückliche Ausnahme durch die Gemeinde
  • Die Veranda entspricht der Gestaltungssatzung und den Maßvorgaben des alten B-Plans Dorf Teil-A
  • Der Verwaltungsausschuss knüpft die Zustimmung an die Bedingung, dass der Wohnraum als Dauerwohnraum genutzt wird
  • Eine Nutzung als Ferienwohnung ist mit diesem Beschluss nicht genehmigt und müsste separat beantragt werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/059/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog11. August 2022, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog31. August 2022, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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