Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Tagesordnung
- Ö 1·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussEröffnung der Sitzung
- Ö 2·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
- Ö 3·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Beschlussfähigkeit
- Ö 4·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Ö 5·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussBeschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
- Ö 6·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 UhrmehrheitlichGenehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 27.02.2025
- Ö 7·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/014/2025·Sitzungsvorlage
Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog um Stellungnahme zu einem Antrag auf nachträgliche Baugenehmigung für ein Wohnhaus gebeten. Die Gemeindeverwaltung hält die Antragsunterlagen für widersprüchlich und unvollständig: Das Vorhaben wird darin abwechselnd als Gartenhaus-Aufstockung, Wohnhaus, Ferienhaus und Ferienhaus mit sechs Betten beschrieben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung gegenüber dem Landkreis die Mängel der Unterlagen rügt und erneut auf eine Vorprüfung durch das Bauordnungsamt dringt.
- Ö 8·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/015/2025·Sitzungsvorlage
Ein Bauherr fragt vorab an, ob er an einem bestehenden Gebäude auf Spiekeroog sechs Loggien (überdachte Balkone) anbauen darf. Die Gemeindeverwaltung sieht keinen Widerspruch zum geltenden Planungsrecht oder zu örtlichen Satzungen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben billigend zur Kenntnis nehmen; eine formelle Stellungnahme an den Landkreis Wittmund ist damit nicht vorgesehen.
- Ö 9·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/016/2025·Sitzungsvorlage
Die Gemeinde Spiekeroog will statt einer Einzelgenehmigung für einen Anbau ein Bebauungsplanverfahren einleiten. Anlass ist ein Bauantrag für eine überdachte Anlieferung und die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager. Die Verwaltung hält eine verbindliche Gesamtplanung für das Grundstück für städtebaulich sinnvoller als weitere Einzelgenehmigungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu beauftragen und dem Vorhabenträger zu empfehlen, den laufenden Bauantrag ruhend zu stellen.
- Ö 10·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussAnfragen und Anregungen
- Ö 11·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussSchließung der öffentlichen Sitzung und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung