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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Anbau eines Balkons

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Der Balkon soll über den nach Westen ausgerichteten Ladeneingang entstehen. Der Rat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Eine Privatperson beantragt den Anbau eines Balkons (1,00 m x 2,50 m) an der Westseite einer Obergeschoss-Wohnung in einem bestehenden Wohngebäude. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass alle Vorgaben des Bebauungsplans und der Erhaltungssatzung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag vom 10. April 2019, der den Anbau eines Balkons an ein Wohngebäude im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A betrifft. Die Gemeinde muss ihr baurechtliches Einvernehmen erteilen, bevor der Landkreis als Bauaufsichtsbehörde entscheiden kann.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sondergebiet Tourismus / Ortsmitte des Bebauungsplans Dorf-Teil A und unterliegt zusätzlich der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Diese Satzung soll die vorhandene Bevölkerungsstruktur erhalten und das typische Erscheinungsbild der Bauten wahren. Jede bauliche Änderung in diesem Bereich bedarf daher der gemeindlichen Genehmigung. Die Baugestaltungssatzung I enthält keine spezifischen Vorgaben zu Balkonen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ausschließlich eine Privatwohnung und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Insulaner:innen. Der Grenzabstand zum Nachbargrundstück wird laut Verwaltung eingehalten, das Erscheinungsbild des Gebäudes bleibt weitgehend unverändert. Die Vorlage ist ein Routinefall der gemeindlichen Baugenehmigungspraxis.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt wird ein Balkon mit den Maßen 1,00 m x 2,50 m an der Westseite einer Obergeschoss-Wohnung (58,41 m² Wohnfläche)
  • Das Grundstück (1.091 m²) liegt im Sondergebiet Tourismus / Ortsmitte des Bebauungsplans Dorf-Teil A
  • Alle Festsetzungen des Bebauungsplans und der Erhaltungssatzung werden laut Verwaltung eingehalten
  • Der Grenzabstand zum Nachbargrundstück ist gewahrt
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/036/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8343 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. Mai 2019, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. Juni 2019, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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