Sanierung und teilweise Nutzungsänderung eines bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten (Dauerwohnungen)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juni 2018
Beschlossen — einstimmig
am 07. Juni 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs begrüßt ausdrücklich dieses Vorhaben, da weiterer Dauerwohnraum gesichert wird.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll saniert und teilweise umgenutzt werden: Aus einem Ladenlokal im Erdgeschoss und Einzelzimmern im Obergeschoss werden sechs separate Dauerwohnungen für Personal. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dieses Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag, der am 30. April 2018 eingegangen ist. Gegenstand ist die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes im Bereich Tourismus/Ortsmitte; die Gemeinde muss ihr baurechtliches Einvernehmen erklären.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte des Bebauungsplans Dorf-Teil A und unterschreitet mit 402 Quadratmetern die vorgeschriebene Mindestgrundstücksgröße von 600 Quadratmetern, ist aber Bestandsgebäude. Zusätzlich gilt die gemeindliche Baugestaltungssatzung I sowie die Erhaltungssatzung, die sowohl die Bevölkerungsstruktur als auch das Erscheinungsbild der Insel schützt. Nutzungsänderungen in diesem Bereich bedürfen nach Paragraf 172 BauGB der gemeindlichen Genehmigung. Die äußere Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert; Dach und Fenster werden jedoch an die Satzungsvorgaben angepasst.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Aus dem bisherigen Ladenlokal und Einzelzimmern entstehen sechs abgeschlossene Dauerwohnungen, die als Personalunterkünfte genutzt werden sollen. Das schafft Wohnraum für Beschäftigte auf der Insel, die dort dauerhaft leben. Der Einzelhandel im Erdgeschoss entfällt künftig an dieser Stelle.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt ist die Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses zu sechs Dauerwohnungen (Personalappartements)
- Das Ladenlokal im Erdgeschoss und die Einzelzimmer im Obergeschoss entfallen
- Das Grundstück liegt im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte des Bebauungsplans Dorf-Teil A
- Dach und Fenster werden an die Baugestaltungssatzung I angepasst; die Kubatur bleibt sonst unverändert
- Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/033/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8213 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll saniert und in ein reines Wohnhaus mit 7 Dauerwohnungen umgewandelt werden. Bisher beherbergte das Erdgeschoss ein Ladenlokal, das Obergeschoss Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche und -bad. Die 7 neuen Appartements erhalten je eigenen Zugang, Bad und Kochgelegenheit. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch und Erhaltungssatzung erteilen.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
Ein privater Antragsteller will ein Restaurant in drei Dauerwohnungen umbauen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der das Gebiet als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausweist. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern — weil das Vorhaben gegen den B-Plan und die Erhaltungssatzung verstößt.
Die Gemeinde verweigert einem Bauantrag zum Umbau, zur Erweiterung und zur Sanierung eines Wohnhauses ihr Einvernehmen. Das betroffene Grundstück liegt in einem Gebiet mit Veränderungssperre, die der Rat im Februar 2013 beschlossen hat. Der geplante Westanbau würde rund 3 Meter außerhalb des zulässigen Baubereichs des B-Plans Nr. 8C Ortsmitte-West liegen. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt.