Sanierung und teilweise Nutzungsänderung eines bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten (Dauerwohnungen)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juni 2018
Beschlossen — einstimmig
am 07. Juni 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs begrüßt ausdrücklich dieses Vorhaben, da weiterer Dauerwohnraum gesichert wird.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin bestehendes Wohn- und Geschäftshaus soll saniert und in ein reines Wohnhaus mit sechs Dauerwohnungen für Personal umgewandelt werden. Das Erdgeschoss enthält bisher ein Ladenlokal, das Obergeschoss Einzelzimmer mit Gemeinschaftsbad. Künftig sollen alle sechs Einheiten separate Zugänge, Bäder und Kochgelegenheiten haben. Die Gemeinde soll das baurechtliche Einvernehmen erteilen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellers zur Nutzungsänderung und Sanierung eines Bestandsgebäudes im Ortskern; die Gemeinde entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch und Erhaltungssatzung. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf–Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte, und fällt zugleich unter die Erhaltungssatzung der Gemeinde. Diese Satzung schützt sowohl die vorhandene Bevölkerungsstruktur als auch das typische Erscheinungsbild der Bebauung. Das Grundstück ist mit 402 m² kleiner als die im B-Plan vorgeschriebene Mindestgröße von 600 m², was aber wegen des Bestandsgebäudes unerheblich ist. Die äußere Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert; geplant ist lediglich eine Neueindeckung mit naturrotem Tonziegel und die Wiederherstellung historischer Holzfenster.
Die wichtigsten Punkte
- Bisherige Nutzung: Ladenlokal im Erdgeschoss, Einzelzimmer mit Gemeinschaftsbad im Obergeschoss
- Geplant sind sechs abgeschlossene Dauerwohnungen als Personalappartements, je mit eigenem Bad und Kochgelegenheit
- Das Gebäude liegt im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte des B-Plans Dorf–Teil A und im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung
- Äußerlich ändert sich die Form des Gebäudes nicht; Dach wird mit naturrotem Tonziegel neu gedeckt, Fenster werden historisch in Holz wiederhergestellt
- Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/033/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8213 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll saniert und zu einem reinen Wohnhaus mit 7 Dauerwohnungen umgebaut werden. Bisher befinden sich im Erdgeschoss ein Ladenlokal und im Obergeschoss Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche. Alle 7 geplanten Wohneinheiten erhalten separate Zugänge, Bäder und Kochgelegenheiten. Der Gemeinderat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Ein Lagerraum soll in eine Mitarbeiterwohnung umgenutzt werden — dazu liegt ein Bauantrag vor, über den der Gemeinderat zu befinden hat. Der genaue Standort und der Antragsteller sind aus dem Titel nicht erkennbar.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
Ein privater Antragsteller will ein Restaurant in drei Dauerwohnungen umbauen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der das Gebiet als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausweist. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern — weil das Vorhaben gegen den B-Plan und die Erhaltungssatzung verstößt.