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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Sanierung und teilweise Nutzungsänderung eines bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten (Dauerwohnungen)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juni 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Juni 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs begrüßt ausdrücklich dieses Vorhaben, da weiterer Dauerwohnraum gesichert wird.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll saniert und teilweise umgenutzt werden: Aus einem Ladenlokal im Erdgeschoss und Einzelzimmern im Obergeschoss werden sechs separate Dauerwohnungen für Personal. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dieses Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag, der am 30. April 2018 eingegangen ist. Gegenstand ist die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes im Bereich Tourismus/Ortsmitte; die Gemeinde muss ihr baurechtliches Einvernehmen erklären.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte des Bebauungsplans Dorf-Teil A und unterschreitet mit 402 Quadratmetern die vorgeschriebene Mindestgrundstücksgröße von 600 Quadratmetern, ist aber Bestandsgebäude. Zusätzlich gilt die gemeindliche Baugestaltungssatzung I sowie die Erhaltungssatzung, die sowohl die Bevölkerungsstruktur als auch das Erscheinungsbild der Insel schützt. Nutzungsänderungen in diesem Bereich bedürfen nach Paragraf 172 BauGB der gemeindlichen Genehmigung. Die äußere Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert; Dach und Fenster werden jedoch an die Satzungsvorgaben angepasst.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Aus dem bisherigen Ladenlokal und Einzelzimmern entstehen sechs abgeschlossene Dauerwohnungen, die als Personalunterkünfte genutzt werden sollen. Das schafft Wohnraum für Beschäftigte auf der Insel, die dort dauerhaft leben. Der Einzelhandel im Erdgeschoss entfällt künftig an dieser Stelle.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt ist die Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses zu sechs Dauerwohnungen (Personalappartements)
  • Das Ladenlokal im Erdgeschoss und die Einzelzimmer im Obergeschoss entfallen
  • Das Grundstück liegt im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte des Bebauungsplans Dorf-Teil A
  • Dach und Fenster werden an die Baugestaltungssatzung I angepasst; die Kubatur bleibt sonst unverändert
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/033/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8213 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog24. Mai 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Juni 2018, 22:10 UhrEntscheidungeinstimmig

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