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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-003384-24 | Nutzungsänderung DW in FW

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. Mai 2024

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 24. Mai 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB und zur Erteilung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird aus den Gründen, die in der Beschlussvorlage aufgeführt sind, versagt. Ratsvorsitzende Redelfs erläutert den Sachverhalt. Auf Grund der noch geltenden Veränderungssperre könne der angefragten Nutzungsänderung nicht zugestimmt werden. Dies sei ein Vorgriff auf den künftigen Bebauungsplan. Ratsmitglied JoBellstedt führt aus, dass der Landkreis die Gemeinde um Stellungnahme gebeten hätte und der Antrag bereits im Bauausschuss beraten wurde. Er sei nach wie vor gegen den Beschlussvorschlag. Dieser stelle lediglich die Auffassung der Verwaltung dar und sei nicht nachvollziehbar. Er zitiert den Antragssteller, dass es sich „bei dem Antrag mitnichten um den Versuch handle, einen langjährigen Verstoß gegen die Baugenehmigung zu legalisieren. Vielmehr sei der Antrag das Bestreben, eine im Nachhinein als illegal erklärte Praxis im Einklang mit den Vorgaben des neuen B-Plans in die Rechtskonformität zu führen“. RM JoBellstedt führt weiterhin aus, dass er enormes Klagepotential sehe, da es sich um 6 Ferienwohnungen handle. Im Sinne der Gewerbetreibenden hebe er den Zeigefinger. Wir demontieren die Wirtschaftlichkeit. Wir sind bemüht, das Gästeaufkommen nach vorne zu treiben und nun fangen wir an, Ferienwohnungen zu schließen. Das passe für ihn nicht zusammen. RV Redelfs differenziert, dass es sich hier um zwei Angelegenheiten handle. Das eine seien die Inhalte, das andere die Veränderungssperre. Um Letztere gehe es aktuell. RM JoBellstedt erwidert, dass er die Diskussion nicht wiederholen würde. Der ganze Vorgang sei aus seiner Sicht eine Willkür der Verwaltung. BM Kösters weist zurück, dass die Verwaltung hier willkürlich agiere. Die Anwendbarkeit der Veränderungssperre sei bekannt, die rechtliche Würdigung umfassend erläutert.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen verweigern, damit ein Wohngebäude nachträglich als Ferienwohnungen genehmigt wird. Die Eigentümer hatten das als Dauerwohnraum genehmigte Gebäude seit langem als Ferienwohnungen vermietet und beantragten im März 2024 die nachträgliche Legalisierung. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf und die Erhaltungssatzung dem Vorhaben entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen versagen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Stellungnahme gegenüber dem Landkreis in einem Nutzungsänderungsantrag. Der Antrag wurde von privaten Eigentümern gestellt; Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat befassen sich nacheinander damit.

Hintergrund

Für den Bereich Dorf gilt eine Veränderungssperre, die im Zusammenhang mit dem laufenden Bebauungsplan Nr. 22 Dorf verhängt wurde. Diese Sperre untersagt Nutzungsänderungen grundsätzlich, solange der Plan nicht beschlossen ist. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die künftigen Festsetzungen des Plans gesichert feststehen und das Vorhaben damit vereinbar ist. Das Verhältnis von Dauerwohnen zu Ferienwohnen ist im laufenden Planverfahren noch offen; eingegangene Stellungnahmen müssen erst ausgewertet werden. Zusätzlich greift die gemeindliche Erhaltungssatzung, die den Bestand an Dauerwohnraum schützt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Verfahren berührt das auf der Insel sensible Thema Dauerwohnraum versus Ferienwohnungen. Eine Legalisierung würde dauerhaft genutzten Wohnraum aus dem Bestand herausnehmen. Die Entscheidung zeigt zugleich, wie die Veränderungssperre und die Erhaltungssatzung in der Praxis wirken: Eigentümer:innen können bestehende Nutzungen nicht einfach nachträglich in Feriennutzung umwidmen, solange der neue Bebauungsplan noch nicht beschlossen ist.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Gebäude ist als Wohngebäude genehmigt, wird aber seit langem als Ferienwohnung vermietet
  • Die Eigentümer beantragten im März 2024 eine nachträgliche Nutzungsänderung von Dauerwohnen zu Ferienwohnen
  • Die laufende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf macht die Nutzungsänderung grundsätzlich unzulässig
  • Die Erhaltungssatzung schützt genehmigten Wohnraum zusätzlich; eine Begründung der Eigentümer dazu fehlt
  • Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/036/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog2. Mai 2024, 22:00 UhrVorberatungmehrheitlich
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. Mai 2024, 22:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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