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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-003384-24 | Nutzungsänderung DW in FW

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. Mai 2024

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 24. Mai 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB und zur Erteilung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird aus den Gründen, die in der Beschlussvorlage aufgeführt sind, versagt. Ratsvorsitzende Redelfs erläutert den Sachverhalt. Auf Grund der noch geltenden Veränderungssperre könne der angefragten Nutzungsänderung nicht zugestimmt werden. Dies sei ein Vorgriff auf den künftigen Bebauungsplan. Ratsmitglied JoBellstedt führt aus, dass der Landkreis die Gemeinde um Stellungnahme gebeten hätte und der Antrag bereits im Bauausschuss beraten wurde. Er sei nach wie vor gegen den Beschlussvorschlag. Dieser stelle lediglich die Auffassung der Verwaltung dar und sei nicht nachvollziehbar. Er zitiert den Antragssteller, dass es sich „bei dem Antrag mitnichten um den Versuch handle, einen langjährigen Verstoß gegen die Baugenehmigung zu legalisieren. Vielmehr sei der Antrag das Bestreben, eine im Nachhinein als illegal erklärte Praxis im Einklang mit den Vorgaben des neuen B-Plans in die Rechtskonformität zu führen“. RM JoBellstedt führt weiterhin aus, dass er enormes Klagepotential sehe, da es sich um 6 Ferienwohnungen handle. Im Sinne der Gewerbetreibenden hebe er den Zeigefinger. Wir demontieren die Wirtschaftlichkeit. Wir sind bemüht, das Gästeaufkommen nach vorne zu treiben und nun fangen wir an, Ferienwohnungen zu schließen. Das passe für ihn nicht zusammen. RV Redelfs differenziert, dass es sich hier um zwei Angelegenheiten handle. Das eine seien die Inhalte, das andere die Veränderungssperre. Um Letztere gehe es aktuell. RM JoBellstedt erwidert, dass er die Diskussion nicht wiederholen würde. Der ganze Vorgang sei aus seiner Sicht eine Willkür der Verwaltung. BM Kösters weist zurück, dass die Verwaltung hier willkürlich agiere. Die Anwendbarkeit der Veränderungssperre sei bekannt, die rechtliche Würdigung umfassend erläutert.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde soll das Einvernehmen für die nachträgliche Legalisierung eines Gebäudes als Ferienwohnungen verweigern. Die Eigentümer nutzen das als Dauerwohngebäude genehmigte Haus seit langem für Ferienvermietung und beantragten im März 2024 eine Nutzungsänderung. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 22 „Dorf

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Stellungnahme gegenüber dem Landkreis im Genehmigungsverfahren für eine beantragte Nutzungsänderung von Dauerwohnen zu Ferienwohnen. Die Beratung läuft in Bau-, Verwaltungsausschuss und Rat (Erstberatung Mai 2024).

Hintergrund

Für den Bereich „Dorf

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Für Insulaner:innen, die auf dauerhaften Wohnraum angewiesen sind, ist diese Frage bedeutsam, weil die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferienwohnungen das Angebot an bezahlbarem Wohnraum verkleinert. Die Erhaltungssatzung der Gemeinde soll genau das verhindern. Die konkrete Immobilie ist nicht adressiert angegeben, der Vorgang betrifft aber das Spannungsfeld zwischen Ferienvermietung und Dauerwohnen auf der Insel.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Eigentümer betreiben in einem als Wohngebäude genehmigten Haus seit langem Ferienwohnungen
  • Im März 2024 beantragten sie beim Landkreis die nachträgliche Legalisierung als Ferienwohnung
  • Die Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 22 „Dorf
  • lässt eine solche Nutzungsänderung derzeit grundsätzlich nicht zu
  • Auch die Erhaltungssatzung steht der Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferienwohnraum entgegen
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen versagen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/036/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-887 kB3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    60.1-003384-24 | Nutzungsänderung DW in FW
    Sachverhalt:
    Das Gebäude ist als reines Wohngebäude genehmigt, wird aber seit langem zur Vermietung
    von Ferienwohnungen genutzt. Unter dem 1.3.2024 haben die Eigentümer im Wege der
    nachträglichen Legalisierung eine Änderung/Nutzungsänderung von Dauerwohnen in
    Ferienwohnungen beantragt. Der Landkreis hat den entsprechenden Antrag mit Schreiben
    vom 14.3.2024 (Eingang am 18.3.2024) der Gemeinde mit der Bitte um Stellungnahme
    zugeleitet.
    Rechtliche Würdigung.
    Die beantragte Nutzungsänderung ist aufgrund der Veränderungssperre zur Sicherung der
    Bauleitplanung für den B-Plan Nr. 22 „Dorf“ grundsätzlich unzulässig. Das Verbot der
    Nutzungsänderung und der Errichtung baulicher Anlagen kann nur nach Zulassung einer
    Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB überwunden werden. Eine
    Ausnahme darf allein dann zugelassen werden, wenn öffentliche Belange dem Vorhaben
    nicht entgegenstehen. Das setzt voraus, wenn die Festsetzungen des künftigen
    Bebauungsplanes sicher feststehen und das Vorhaben mit den Festsetzungen kompatibel ist.
    Die Offenlage für den B-Plan Nr. 22 „Dorf“ ist zwar mittlerweile abgeschlossen. Deshalb
    lassen sich bestimmte Festsetzungen als sehr wahrscheinlich einordnen, während andere in
    der Diskussion sind. Das Verhältnis von Dauerwohnen zu Ferienwohnen ist eines der
    Themen, zu denen Stellungnahmen in der Offenlage eingegangen sind, die ausgewertet
    werden müssen und zu denen sich der Rat auf der Basis der Auswertung und eines
    entsprechenden Beschlussvorschlages entscheiden muss. Eine Klärung des Verhältnisses
    von Dauerwohnen zu Ferienwohnen wird man frühestens annehmen können, wenn sich die
    politischen Gremien mit den Stellungnahmen befasst haben. Das Bauvorhaben ist kein in der
    Lebenswirklichkeit wahrnehmbarer Vorgang, sondern der Versuch, einen langjährigen
    Verstoß gegen die Baugenehmigung nachträglich zu berichtigen.
    Daneben wird, da es um die Umwandlung genehmigten Wohnraumes in Ferienwohnen geht,
    auch die Erhaltungssatzung und möglicherweise die Zweckentfremdungssatzung eine Rolle
    spielen. Dabei ist vor allem die Erhaltungssatzung von Bedeutung. Gem. § 173 Abs. 1 Satz 2
    BauGB wird der Landkreis im Genehmigungsverfahren für die Nutzungsänderung auch über
    die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung im Einvernehmen mit der Gemeinde
    entscheiden müssen. Derzeit ist nicht erkennbar, dass die Voraussetzungen einer
    Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB vorliegen. Die
    Bauherrschaft hat insoweit auch keine Begründung dem Nutzungsänderungsantrag beigefügt
    und nach Lage der Dinge die Erhaltungssatzung nicht in den Blick genommen.
    Gemeinde Spiekeroog
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/036/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 02.05.2024
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 14.05.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 24.05.2024
    Betreff:
    - 2 -
    Beschlussvorschlag:
    Das Einvernehmen zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14
    Abs. 2 BauGB und zur Erteilung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
    wird aus den Gründen, die in der Beschlussvorlage aufgeführt sind, versagt.
    Anlagenverzeichnis:
    Antrag_Nutzungsänderung
    Grundriss
    Lageplan
    Spiekeroog, den 03.05.2024
    (Kösters, Patrick)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog2. Mai 2024, 20:00 UhrVorberatungmehrheitlich
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. Mai 2024, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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60.1-003384-24 | Nutzungsänderung DW in FW — Spiekeroog-Radar