Anbau eines Balkons an ein Wohnhaus
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 26. Januar 2017
Beschlossen — einstimmig
am 26. Januar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen zum Anbau des Balkons mit den angepassten Maßen von 2,00 x 3,00m kann gemäß § 30 Abs. 1 BauGB erteilt werden. Der geänderte Antrag, der die Variante mit dem kleineren Balkon beinhaltete, ist lt. Landkreis Wittmund genehmigungsfähig.
(3 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Bauherr beantragt das gemeindliche Einvernehmen für den Anbau eines Balkons an ein Wohnhaus mit zwei Ferienwohnungen im Dachgeschoss und einer Dauerwohnung im Erdgeschoss. Der Rat hatte das Einvernehmen im September 2016 noch verweigert, weil der ursprüngliche Balkon die zulässige Grundfläche überschritt. Nach einer Überarbeitung in Absprache mit dem Landkreis Wittmund wurden die Maße von 2,80 x 3,07 m auf 2,00 x 3,00 m verkleinert. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen für den verkleinerten Balkon zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für einen privaten Bauantrag im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Es handelt sich um einen zweiten Anlauf nach einem überarbeiteten Entwurf.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A im Sonstigen Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Der Bebauungsplan lässt bei Grundstücken über 800 m² maximal 210 m² Grundfläche je baulicher Anlage zu. Das Bestandsgebäude überschreitet diesen Wert bereits, was für vorhandene Gebäude ausnahmsweise zulässig ist. Für Neubauten wie den Balkon gilt diese Ausnahme jedoch nicht, weshalb der Rat im September 2016 das Einvernehmen verweigerte. Nach Verkleinerung des Balkons wertet der Landkreis das Vorhaben nun als untergeordnete Baumaßnahme, für die eine Ausnahme möglich ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ausschließlich ein einzelnes privates Grundstück und dessen Eigentümer. Für die übrigen Insulaner:innen und Gäste entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen. Der Fall zeigt, wie der Bebauungsplan Dorf-Teil A die bauliche Entwicklung im Dorfbereich begrenzt.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt wird ein Balkon mit den Maßen 2,00 x 3,00 m an einem Wohnhaus mit einer Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen
- Der Rat verweigerte das Einvernehmen im September 2016, weil der damals größere Balkon die Grundflächengrenze des Bebauungsplans überschritt
- Nach Verkleinerung des Balkons werden der erforderliche Grenzabstand von mindestens 3 m und die Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung eingehalten
- Der Landkreis Wittmund würde dem verkleinerten Balkon als untergeordneter Baumaßnahme zustimmen, sofern die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt
- Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen für den Balkon mit den angepassten Maßen zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/077/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8144 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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