Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung sowie drei Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8c "Ortsmitte-West"
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juli 2016
Beschlossen — mehrheitlich
am 07. Juli 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 30 Abs. 1 BauGB wird erteilt. RM Heusipp kehrt nach der Abstimmung um 21.48 Uhr wieder zurück an den Tisch. RM Heusipp verlässt um 21.32 Uhr den Tisch und begibt sich in den Zuschauerbereich. RV Bücking erläutert den Tagesordnungspunkt. BM Piszczan berichtet zu diesem Punkt aus dem Verwaltungsausschuss. Es gehe nur noch um einen Antrag aus Dispens bezüglich der Traufhöhe, statt um drei Anträge. RM Redelfs weist auf die Gestaltungssatzung 1 hin. Diese beinhaltet eine Höhe von 3,20 m und nicht wie gewünscht 3,50 m. Die Gestaltungssatzung sei ein sensibles Thema und dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Es sollten hierzu keine Ausnahmen zugelassen werden. RM Schreiber stimmt einer Ausnahme zu. RM Bauer hat keine Bedenken, dem Antrag zu zustimmen. RM Germis stimmt der Erhöhung ebenfalls zu. Er ist der Auffassung, es sollten gute Begründungen für Ausnahmen gefunden werden. RV Bücking wirft ein, dass jeder, der eine Ausnahme haben möchte, diese begründen müsse. RM Klasing tut sich schwer, hier eine Genehmigung zu erteilen. Er warnt davor, an die Baugestaltungssatzung zu gehen. Der Landkreis müsse die Genehmigung erteilen. RM Bauer findet die Abweichung geringfügig und stimmt dieser zu. RM Redelfs möchte wissen, ob die Ersatzpflanzung, welche im Verwaltungsausschuss diskutiert wurde, geklärt ist. BM Piszczan führt aus, dass es sich hier um keine Ersatzpflanzung handele. RM Bauer teilt mit, dass die Kirsche erhalten bleiben solle. RM Redelfs möchte den Landkreis bitten das Vorhaben auf die Baugestaltungssatzung 1 zu prüfen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauherr beantragt den Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8c „Ortsmitte-West". Gleichzeitig werden drei Befreiungen von den Festsetzungen dieses B-Plans beantragt. Der Rat muss entscheiden, ob er dem Bauvorhaben und den Befreiungen zustimmt.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Investors im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8c „Ortsmitte-West", verbunden mit drei Befreiungsanträgen von den dortigen Festsetzungen, zur Entscheidung durch den Gemeinderat.
Hintergrund
Der Bebauungsplan Nr. 8c „Ortsmitte-West" regelt, was und wie im betreffenden Bereich gebaut werden darf. Weicht ein Bauvorhaben von diesen Festsetzungen ab, braucht es Befreiungen — eine Einzelfallentscheidung der Gemeinde. Über welche drei Punkte genau Befreiungen beantragt werden, geht aus dem Titel nicht hervor; das PDF liegt nicht vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft die bauliche Entwicklung der Ortsmitte-West: Elf neue Ferienwohnungen könnten das Tourismusangebot vergrößern, eine Dauerwohnung würde Wohnraum für Insulaner:innen schaffen. Ob und wie stark das Ortsbild oder Nachbargrundstücke betroffen sind, lässt sich ohne PDF nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Geplant ist eine neue Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8c „Ortsmitte-West"
- Drei Befreiungen von den Festsetzungen dieses B-Plans werden gleichzeitig beantragt
- Der Gemeinderat entscheidet über Bauantrag und Befreiungen gemeinsam
- Zu den konkreten Abweichungspunkten liegen mangels PDF keine Detailangaben vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/057/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Bauantrag für eine neue Wohnanlage mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat muss über die Genehmigung abstimmen.
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