Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung sowie drei Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8c "Ortsmitte-West"
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juli 2016
Beschlossen — mehrheitlich
am 07. Juli 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 30 Abs. 1 BauGB wird erteilt. RM Heusipp kehrt nach der Abstimmung um 21.48 Uhr wieder zurück an den Tisch. RM Heusipp verlässt um 21.32 Uhr den Tisch und begibt sich in den Zuschauerbereich. RV Bücking erläutert den Tagesordnungspunkt. BM Piszczan berichtet zu diesem Punkt aus dem Verwaltungsausschuss. Es gehe nur noch um einen Antrag aus Dispens bezüglich der Traufhöhe, statt um drei Anträge. RM Redelfs weist auf die Gestaltungssatzung 1 hin. Diese beinhaltet eine Höhe von 3,20 m und nicht wie gewünscht 3,50 m. Die Gestaltungssatzung sei ein sensibles Thema und dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Es sollten hierzu keine Ausnahmen zugelassen werden. RM Schreiber stimmt einer Ausnahme zu. RM Bauer hat keine Bedenken, dem Antrag zu zustimmen. RM Germis stimmt der Erhöhung ebenfalls zu. Er ist der Auffassung, es sollten gute Begründungen für Ausnahmen gefunden werden. RV Bücking wirft ein, dass jeder, der eine Ausnahme haben möchte, diese begründen müsse. RM Klasing tut sich schwer, hier eine Genehmigung zu erteilen. Er warnt davor, an die Baugestaltungssatzung zu gehen. Der Landkreis müsse die Genehmigung erteilen. RM Bauer findet die Abweichung geringfügig und stimmt dieser zu. RM Redelfs möchte wissen, ob die Ersatzpflanzung, welche im Verwaltungsausschuss diskutiert wurde, geklärt ist. BM Piszczan führt aus, dass es sich hier um keine Ersatzpflanzung handele. RM Bauer teilt mit, dass die Kirsche erhalten bleiben solle. RM Redelfs möchte den Landkreis bitten das Vorhaben auf die Baugestaltungssatzung 1 zu prüfen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Grundstückseigentümer will im Bereich Ortsmitte-West ein bestehendes Wohngebäude abreißen und durch zwei neue Gebäude mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung ersetzen. Dafür sind drei Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 8c nötig: eine erhöhte Traufhöhe (3,50 m statt 3,20 m), die Nutzung als Ferienwohnungen im Sondergebiet und eine erweiterte hintere Baugrenze auf 43 m. Der Rat soll prüfen, ob diese Befreiungen städtebaulich vertretbar sind, und das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag, eingereicht im Mai 2016 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8c Ortsmitte-West. Verwaltungsausschuss und Rat befassen sich damit im Einvernehmenverfahren nach Baugesetzbuch.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im als Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke ausgewiesenen Bereich des Bebauungsplans Nr. 8c Ortsmitte-West. Dieser erlaubt grundsätzlich Beherbergungsbetriebe, aber Ferienwohnungen sind dort nur ausnahmsweise zulässig. Für Abweichungen vom Bebauungsplan muss die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entscheiden. Das Grundstück unterliegt außerdem der Baugestaltungssatzung I und der Bauerhaltungssatzung, die Vorgaben zu Materialien und Gestaltung machen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft unmittelbar das Ortsbild in der Ortsmitte: Ein bestehendes Wohngebäude wird abgerissen, zwei neue Gebäude entstehen an seiner Stelle. Für Insulaner:innen entsteht eine Dauerwohnung für die Eigentümer, elf weitere Einheiten werden als Ferienwohnungen genutzt. Das Verfahren betrifft vor allem Nachbarn und alle, die an der Entwicklung des Wohnraumangebots interessiert sind.
Die wichtigsten Punkte
- Das bestehende Wohngebäude soll abgerissen und durch zwei neue Baukörper mit insgesamt elf Ferienwohnungen und einer Eigentümer-Dauerwohnung ersetzt werden
- Drei Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 8c sind beantragt: erhöhte Traufhöhe, Nutzung als Ferienwohnungen im Sondergebiet und Erweiterung der hinteren Baugrenze auf 43 m
- Das Baugrundstück umfasst rund 1.526 Quadratmeter in der Ortsmitte
- Der Bauantrag wurde nach Abstimmung mit der Architektin an die Vorgaben der Baugestaltungssatzung angepasst
- Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/057/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8152 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Private Antragsteller wollen ein denkmalgeschütztes, seit Jahren leerstehendes Gebäude umbauen und sanieren. Geplant sind eine Dauerwohnung und vier Ferienwohnungen, je mit eigener Veranda. Die Gemeinde soll ihr baurechtliches Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.
Ein privater Bauherr will auf einem 810 m² großen, bisher unbebauten Grundstück auf Spiekeroog ein Wohn- und Geschäftshaus mit Gastronomie und drei Ferienwohnungen errichten. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen - allerdings nur unter einer Bedingung: Eine der drei Ferienwohnungen muss als Dauerwohnung mit mindestens 42,49 m² ausgewiesen werden, weil der Bauantrag diese bislang nicht enthält.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einer nachträglichen Legalisierung von zwei Ferienwohnungen im Dachgeschoss eines privaten Wohngebäudes verweigern. Die Eigentümerin hatte im Dezember 2023 beantragt, die seit Langem ohne Genehmigung als Ferienwohnungen genutzten Räume offiziell umzuwidmen und ein Nebengebäude mit 40,35 qm zu errichten. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, weil das Vorhaben gegen die laufende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf verstößt und baulich genehmigten Dauerwohnraum vernichten würde. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird versagt.
Ein privater Antragsteller will ein Wohnhaus sanieren und zu vier Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung erweitern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, die der Rat am 13.03.2015 beschlossen hat. Weil das Vorhaben mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf übereinstimmt, schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und eine Befreiung von der Traufhöhen-Festsetzung zuzulassen.