Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung sowie drei Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8c "Ortsmitte-West"

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Investor beantragt den Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8c "Ortsmitte-West". Weil das Vorhaben in drei Punkten von den Festsetzungen dieses B-Plans abweicht, werden gleichzeitig drei Befreiungen beantragt. Der Gemeinderat soll über Bauantrag und Befreiungen entscheiden.

Einordnung

Es handelt sich um einen Bauantrag eines privaten Investors zur Genehmigung durch den Gemeinderat. Gleichzeitig werden drei Befreiungsanträge gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8c "Ortsmitte-West" gestellt.

Hintergrund

Grundlage für das Vorhaben ist der Bebauungsplan Nr. 8c "Ortsmitte-West", der für diesen Bereich der Gemeinde Spiekeroog bestimmte Festsetzungen trifft. Das geplante Gebäude hält diese Vorgaben in mindestens drei Punkten nicht ein, sodass Befreiungen erforderlich sind. Da nur der Titel vorlag, sind Art und Umfang der Abweichungen sowie Vorgängerbeschlüsse nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Anlage enthält überwiegend Ferienwohnungen, was das touristische Angebot auf der Insel vergrößern würde. Lediglich eine Dauerwohnung ist vorgesehen, was für den Wohnungsmarkt der Insulaner:innen von begrenzter Bedeutung ist. Zur konkreten Lage im Ortsteil Ortsmitte-West und zu möglichen Auswirkungen auf Nachbarschaft oder Verkehr liegen ohne PDF keine Angaben vor.

Die wichtigsten Punkte

  • Geplant ist eine Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung
  • Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8c "Ortsmitte-West"
  • Es werden drei Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans beantragt
  • Über Bauantrag und Befreiungen entscheidet der Gemeinderat
  • Angaben zu Art der Abweichungen und Kosten liegen ohne PDF nicht vor

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/057/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Juli 2016, 20:02 UhrEntscheidung

Verwandte Vorlagen

Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung sowie drei Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8c "Ortsmitte-West" — Spiekeroog-Radar