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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses um zwei Veranden für zwei Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Dezember 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 13. Dezember 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Einer Änderung der jetzigen Nutzung wird nicht zugestimmt. Auf das bestehende Raumordnungsverfahren wird der Landkreis Wittmund, auch im Hinblick auf die derzeitige Nutzung hingewiesen. RM Klasing berichtet aus dem Beratungen des Bauausschusses. Dort wurde u.a. über die geplante Nutzung diskutiert, so dass der Beschlussvorschlag leicht abgeändert wurde. Der Hinweis soll in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen werden.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Antragsteller will ein bestehendes Wohnhaus um zwei Veranden erweitern, um zwei Ferienwohnungen aufzuwerten. Die Verwaltung hat das Vorhaben geprüft und sieht keine Versagungsgründe: Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Grenzabstände werden eingehalten. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauvorbescheid eines privaten Antragstellers, eingebracht im Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im November/Dezember 2018. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf - Teil A.

Hintergrund

Das Grundstück mit rund 810 m² liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf - Teil A. Das bestehende Gebäude hat sieben Wohnungen und eine Grundfläche von 188 m², womit es unter dem zulässigen Maximum von 210 m² bleibt. Das Grundstück liegt zusätzlich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Gemeinde, die das Einvernehmen der Gemeinde bei Bauvorhaben vorschreibt. Beide Baugestaltungssatzungen gelten hier ebenfalls.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes privates Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Die Entscheidung ist für die betroffene Eigentümerschaft relevant, da sie die Rechtssicherheit für den geplanten Anbau klärt.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt wird der Anbau von zwei Veranden an ein bestehendes Wohnhaus mit sieben Wohnungen
  • Veranda I hat eine Grundfläche von 24,77 m², Veranda II von 13,96 m²
  • Alle Vorgaben des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung werden laut Verwaltung eingehalten
  • Bei Veranda I beträgt der Grenzabstand nur 2,19 m, was für Veranden jedoch zulässig ist
  • Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/108/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8218 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. November 2018, 21:02 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Dezember 2018, 21:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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