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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau eines Appartementhauses mit 7 Ferienwohnungen und einer Rezeption sowie einem Wohnhaus als Dauerwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Dauerwohnung (Wohnhaus) eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung wird. Hinweis: Auf dem Grundstück befindet sich ein Gewässergraben III. Ordnung . RV Redelfs erläutert, das Haus solle in d`Kamp gebaut werden. Es stehe einer Baugenehmigung nichts im Wege. Allerdings sei das Verhältnis von 30% in Bezug auf Ferienwohnungen und Dauerwohnungen, nicht stimmig. Die Berechnungen wurden von der Architektin entsprechend nachgebessert. Dies sollte in Zukunft schon bei einer Beantragung in der Vorlage richtig dargestellt werden, damit ein Antrag von vornherein übersichtlich erörtert werden kann. Der LK muss sich zudem mit dem Gewässer III. Ordnung auf dem Grundstück befassen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauantrag sieht auf einem 815 m² großen Grundstück im Bereich des B-Plans Dorf-Teil A zwei Neubauten vor: ein Appartementhaus mit 7 Ferienwohnungen und Rezeption sowie ein separates Wohnhaus als Dauerwohnung. Die Verwaltung prüfte die Planung auf Vereinbarkeit mit B-Plan, Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung — die meisten Vorgaben werden eingehalten. Der Beschlussvorschlag empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Dauerwohnung eindeutig in der Baugenehmigung festgeschrieben wird.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A; der Gemeinderat muss das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 BauGB erteilen oder versagen.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im B-Plan Dorf-Teil A, der ein Sondergebiet für Wohnen und Ferienwohnen festsetzt. Für Grundstücke über 800 m² gilt eine maximale Grundfläche von 210 m² je baulicher Anlage. Zusätzlich gelten die Baugestaltungssatzungen I und II sowie eine Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Auf dem Grundstück verläuft außerdem ein Gewässergraben der III. Ordnung.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft unmittelbar das Grundstück und dessen künftige Nutzung — sieben neue Ferienwohnungen und eine Dauerwohnung. Für die Insel ist relevant, dass die Erhaltungssatzung Dauerwohnraum schützen soll: Die Bedingung im Beschlussvorschlag stellt sicher, dass die Dauerwohnung nicht nachträglich in Feriennutzung umgewandelt werden kann. Für die Nachbarschaft und das Ortsbild gelten die Vorgaben zu Dachform, Farbe und Außenwänden.

Die wichtigsten Punkte

  • Geplant sind ein Appartementhaus mit 7 Ferienwohnungen (Grundfläche 187,30 m²) und ein separates Wohnhaus als Dauerwohnung (Grundfläche 55,75 m²)
  • Das Baugrundstück ist 815 m² groß und liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des B-Plans Dorf-Teil A
  • Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die wesentlichen Festsetzungen des B-Plans und der Baugestaltungssatzungen erfüllt sind
  • Das Einvernehmen soll nur erteilt werden, wenn die Dauerwohnung eindeutig in der Baugenehmigung festgeschrieben ist
  • Auf dem Grundstück befindet sich ein Gewässergraben der III. Ordnung, worauf die Vorlage ausdrücklich hinweist

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/039/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. August 2020, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2020, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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