Bauantrag 60.1-00280-23 - Dachaufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses u. Neubau Mitarbeiter-Wohnhaus
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. April 2023
Beschlossen — einstimmig
am 13. April 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Bauantrag bezieht sich auf die Bauvoranfragen 73921 und 1091-21, welche beide positiv beschieden wurden. Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 BauGB wird erteilt. Es geht um das Capitänshaus. Im alten Teil des Gebäudes ist eine Aufstockung geplant und im hinteren Teil eine Baumaßnahme für zusätzlichen Mitarbeiterwohnraum. Seit der Tagung des Bauausschusses hat der Landkreis weitere Prüfungen durchgeführt und festgestellt, dass die Änderungen des neuen Bauantrags genehmigungsfähig seien. Daher sollte nun das Einvernehmen erteilt werden.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag erteilen, der die Dachaufstockung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie den Neubau eines Mitarbeiter-Wohnhauses auf Spiekeroog vorsieht. Das Vorhaben liegt im Bereich einer Veränderungssperre, für die eine Ausnahme nach § 14 BauGB beantragt wird. Der Bauausschuss stellte fest, dass der Bauantrag von den zuvor positiv beschiedenen Bauvoranfragen abweicht. Der aktuelle Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen, sofern der Bauantrag inhaltlich den genehmigten Bauvorbescheiden entspricht.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur Einvernehmenserteilung gegenüber dem Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat; im Bauausschuss wurde der Beschlussvorschlag bereits geändert.
Hintergrund
Für das Vorhaben lagen zwei Bauvoranfragen vor, die beide positiv beschieden wurden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Veränderungssperre — ein baurechtliches Instrument, das Veränderungen in einem Plangebiet während laufender Bauleitplanung einschränkt. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 BauGB ist daher erforderlich. Der Bauausschuss bemängelte am 23.03.2023, dass der Bauantrag inhaltlich von den genehmigten Bauvoranfragen abweicht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben schafft zusätzlichen Wohnraum für Mitarbeitende auf der Insel — ein Thema, das den Arbeitsmarkt und die Versorgungsinfrastruktur auf Spiekeroog direkt berührt. Unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag der breiten Bevölkerung sind nicht erkennbar; betroffen ist in erster Linie der Eigentümer bzw. Betreiber des Wohn- und Geschäftshauses sowie künftige Bewohner:innen des Mitarbeiter-Wohnhauses.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt ist die Dachaufstockung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie der Neubau eines separaten Mitarbeiter-Wohnhauses
- Das Grundstück liegt im Bereich einer Veränderungssperre, für die eine Ausnahme beantragt wird
- Zwei vorangegangene Bauvoranfragen wurden positiv beschieden
- Der Bauausschuss stellte fest, dass der Bauantrag von den Bauvoranfragen abweicht, und empfahl zunächst, das Einvernehmen zu verweigern
- Der finale Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung vor, sofern der Antrag inhaltlich den Bauvorbescheiden entspricht
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/031/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-882 kB
Beratungsfolge
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