Bauantrag Neubau von 8 Hotelsuiten
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Juli 2015
Beschlossen — mehrheitlich
am 09. Juli 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 wird erteilt. RM Germis verlässt wegen Befangenheit den Sitzungstisch. Frauke Strothmann und Wilm Andreesen nehmen an der Sitzung teil. Lt. RM Bauer wird der Dauerwohnraum auf einem anderen Gelände nachgewiesen. RM Redelfs meint, dass es in Ordnung wäre, wenn bei der Entstehung von zwei neuen Wohnungen, eine andere Wohnung woanders wegfallen würde. RM Bauer weist auf die fehlende Nennung des § 172 BauGB im Beschlussvorschlag hin.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Eigentümer beantragt den Abriss eines bestehenden Wohngebäudes und den Neubau eines Gebäudes mit 8 Hotelsuiten auf dem Grundstück in der Ortsmitte Spiekeroogs. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat am 13. März 2015 eine Veränderungssperre beschlossen hat; das Vorhaben braucht daher eine Ausnahme. Die Verwaltung prüft, ob die Maße und Gestaltung mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf sowie der Baugestaltungssatzung II übereinstimmen — was nach Aktenlage weitgehend der Fall ist. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag eines privaten Grundstückseigentümers für ein Hotelgebäude in der Ortsmitte Spiekeroogs, eingegangen am 13. Mai 2015. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen erteilen, damit die Baugenehmigungsbehörde eine Ausnahme von der Veränderungssperre aussprechen kann.
Hintergrund
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschloss am 13. März 2015 eine Veränderungssperre für das betreffende Gebiet, um die laufende Aufstellung des Bebauungsplans Im Dorf zu sichern. Die Veränderungssperre untersagt grundsätzlich neue Bauvorhaben im Geltungsbereich. Nach dem Satzungsrecht kann die Baugenehmigungsbehörde Ausnahmen im Einvernehmen mit der Gemeinde zulassen, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Der Entwurf des künftigen Bebauungsplans sieht für das Grundstück ein Sondergebiet Tourismus Ortsmitte vor, in dem Hotels ausdrücklich zulässig wären.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Grundstück in der Ortsmitte und wirkt sich unmittelbar auf das dortige Ortsbild aus. Parallel zu diesem Bauantrag hat der Eigentümer einen weiteren Antrag für ein Wohnhaus mit zwei Dauerwohnungen und einem Ferienappartement eingereicht, was die Gesamtsituation auf dem Grundstück verändern würde. Für die Allgemeinheit ist relevant, ob die Gemeinde Bauvorhaben trotz laufender Bauleitplanung und Veränderungssperre zulässt.
Die wichtigsten Punkte
- Ein bestehendes Wohngebäude soll abgerissen und durch einen Neubau mit 8 Hotelsuiten ersetzt werden
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre vom 13. März 2015
- Die geplante Grundfläche von 210,38 m² entspricht der Vorgabe im Bebauungsplan-Entwurf Im Dorf
- Gestaltungsmerkmale wie Dachform, Dachneigung und Klinker-Fassade erfüllen die Baugestaltungssatzung II weitgehend
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einvernehmen der Gemeinde zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/041/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-887 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog soll das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerung eines Bauvorbescheids verweigern. Der ursprüngliche Vorbescheid aus 2020 erlaubte den Abriss von Ferienbungalows und den Neubau zweier Gebäude mit Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung. Da das Grundstück inzwischen unter eine Veränderungssperre für den laufenden Bebauungsplan Nr. 22 Dorf fällt, ist eine Ausnahme rechtlich nicht vertretbar. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen ablehnen.
Ein privater Antragsteller möchte auf einem 977 Quadratmeter großen Grundstück im Bereich des künftigen Bebauungsplans Im Dorf zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt fünf Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung errichten. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit laufender Veränderungssperre, sodass die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Rat soll das Einvernehmen erteilen, sobald geänderte Antragsunterlagen vorliegen, die eine Dauerwohnung vorsehen; ohne diese Unterlagen soll das Einvernehmen verweigert werden.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag erteilen, der die Dachaufstockung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie den Neubau eines Mitarbeiter-Wohnhauses auf Spiekeroog vorsieht. Das Vorhaben liegt im Bereich einer Veränderungssperre, für die eine Ausnahme nach § 14 BauGB beantragt wird. Der Bauausschuss stellte fest, dass der Bauantrag von den zuvor positiv beschiedenen Bauvoranfragen abweicht. Der aktuelle Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen, sofern der Bauantrag inhaltlich den genehmigten Bauvorbescheiden entspricht.
Ein privater Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube liegt dem Rat vor. Das betroffene Grundstück liegt in einem Bereich, für den seit März 2015 eine Veränderungssperre gilt. Die beantragte Dachgaube weicht mit 2 Grad Dachneigung von der Baugestaltungssatzung II ab, die mindestens 15 Grad vorschreibt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen gemäß Paragraf 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen.