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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau eines Wohn- u. Geschäftshauses mit Gastronomiebereich und drei Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juli 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Juli 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass eine der drei Ferienwohnungen als Dauerwohnung mit der nach den textlichen Festsetzungen geforderten Mindestgröße eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet wird und dies Bestandteil der Baugenehmigung wird. Aus Gründen der Befangenheit verlässt BM Piszczan die Sitzung. RV Redelfs erläutert das geplante Bauvorhaben. Sie merkt an, dass eine vorgeschriebene Dauerwohnung nachzuweisen ist. Zudem soll der Beschlussvorschlag abgeändert werden, falls sich an der Flächengröße noch etwas ändert. Außerdem wird angemerkt, dass in die Stellungnahme an den Landkreis mit aufgenommen werden soll, dass die Baugrenzen einzuhalten sind, die Nutzung des Spitzbodens fraglich ist, die Zuwegung für den Keller unklar ist und durch Baggerarbeiten eine Gefährdung des Nachbargrundstückes „Tranpad 1“ bestehen könnte.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Ein privater Bauherr will auf einem 810 m² großen, bisher unbebauten Grundstück auf Spiekeroog ein Wohn- und Geschäftshaus mit Gastronomie und drei Ferienwohnungen errichten. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen - allerdings nur unter einer Bedingung: Eine der drei Ferienwohnungen muss als Dauerwohnung mit mindestens 42,49 m² ausgewiesen werden, weil der Bauantrag diese bislang nicht enthält.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag eines privaten Bauherrn für ein Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf - Teil A. Der Bauausschuss, der Verwaltungsausschuss und der Rat befassen sich im Juni und Juli 2018 damit.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sonstigen Sondergebiet des Bebauungsplans Dorf - Teil A mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen. Bereits 2015 gab es eine positiv beschiedene Bauvoranfrage, damals aber noch für zwei getrennte Baukörper. Die Gemeinde hat in ihrer Satzung festgelegt, dass neue Ferienwohnungen ab 120 m² Nutzfläche nur zulässig sind, wenn gleichzeitig eine Dauerwohnung auf demselben Grundstück nachgewiesen wird. Der jetzt eingereichte Antrag sieht keine solche Dauerwohnung vor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben schafft neuen Gastronomie- und Beherbergungsraum im Dorfbereich und kann das Angebot für Gäste erweitern. Für die Dauerwohnbevölkerung ist relevant, dass die Gemeinde als Bedingung eine feste Dauerwohnung im Gebäude vorschreibt - das ist Teil der kommunalen Strategie gegen den weiteren Rückgang von Wohnraum für Einheimische. Alle weiteren Vorgaben zu Maßen, Dachform und Fassade (Klinker, Satteldach, rote Dachziegel) sind laut Verwaltung erfüllt.

Die wichtigsten Punkte

  • Das geplante Gebäude auf einem 810 m² großen Grundstück umfasst Gastronomie, drei Ferienwohnungen und eine Dauerwohnung
  • Alle Vorgaben des Bebauungsplans Dorf - Teil A zu Höhe, Geschosszahl und Baugrenzen sind eingehalten
  • Die Baugestaltungssatzung wird durch Satteldach, rote Dachziegel und rotbraunen Klinker erfüllt
  • Die drei Ferienwohnungen haben zusammen 141,64 m² Wohnfläche - damit ist eine Dauerwohnung von mindestens 42,49 m² vorgeschrieben
  • Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nur zu erteilen, wenn eine Ferienwohnung verbindlich als Dauerwohnung festgelegt und in der Baugenehmigung verankert wird

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/041/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8224 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. Juni 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. Juli 2018, 22:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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