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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau eines Wohn- u. Geschäftshauses mit Gastronomiebereich und drei Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juli 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Juli 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass eine der drei Ferienwohnungen als Dauerwohnung mit der nach den textlichen Festsetzungen geforderten Mindestgröße eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet wird und dies Bestandteil der Baugenehmigung wird. Aus Gründen der Befangenheit verlässt BM Piszczan die Sitzung. RV Redelfs erläutert das geplante Bauvorhaben. Sie merkt an, dass eine vorgeschriebene Dauerwohnung nachzuweisen ist. Zudem soll der Beschlussvorschlag abgeändert werden, falls sich an der Flächengröße noch etwas ändert. Außerdem wird angemerkt, dass in die Stellungnahme an den Landkreis mit aufgenommen werden soll, dass die Baugrenzen einzuhalten sind, die Nutzung des Spitzbodens fraglich ist, die Zuwegung für den Keller unklar ist und durch Baggerarbeiten eine Gefährdung des Nachbargrundstückes „Tranpad 1“ bestehen könnte.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauherr beantragt den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Gastronomie und drei Ferienwohnungen auf einem bisher unbebauten 810-Quadratmeter-Grundstück im Bereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A". Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und ihn im Wesentlichen für zulässig befunden. Einziger Haken: Der Antrag enthält keine Dauerwohnung, die bei dieser Ferienwohnungsgröße vorgeschrieben ist. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen nur zu erteilen, wenn eine der drei Ferienwohnungen verbindlich als Dauerwohnung mit mindestens 42,49 Quadratmetern ausgewiesen wird.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Bau- und Grundstücksordnung) zum Bauantrag eines privaten Bauherrn für ein Neubauvorhaben auf einem Grundstück im Geltungsbereich des B-Plans „Dorf–Teil A" auf Spiekeroog; Beratung in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im Juni/Juli 2018.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sonstigen Sondergebiet „Wohnen/Ferienwohnen" des Bebauungsplans „Dorf–Teil A". Bereits 2015 gab es für dasselbe Grundstück eine positiv beschiedene Bauvoranfrage, damals noch für zwei separate Gebäude. Spiekerooger Ortsrecht schreibt vor, dass neue Ferienwohnungen ab 120 Quadratmetern Nutzfläche nur zusammen mit einer Dauerwohnung auf demselben Grundstück zulässig sind. Die Dauerwohnung muss mindestens 30 Prozent der neu geschaffenen Ferienwohnfläche umfassen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein bisher unbebautes Grundstück im Dorfbereich und schafft neue Gastronomiefläche sowie Ferienwohnungen. Die Bedingung einer Dauerwohnung soll sicherstellen, dass nicht ausschließlich Ferienwohnraum entsteht, sondern auch dauerhafter Wohnraum für Insulaner:innen oder Personal erhalten bleibt. Für die übrige Bevölkerung hat der Einzelbauantrag keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das geplante Gebäude umfasst Gastronomie, drei Ferienwohnungen (141,64 m² Wohnfläche) und soll auf einem 810 m² großen, bisher unbebauten Grundstück entstehen
  • Alle Festsetzungen des B-Plans „Dorf–Teil A" sowie der Baugestaltungssatzungen I und II werden eingehalten
  • Im Bauantrag fehlt eine Dauerwohnung, die nach Spiekerooger Ortsrecht bei dieser Ferienwohnungsgröße zwingend vorgeschrieben ist
  • Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen nur unter der Bedingung erteilen, dass eine der Ferienwohnungen als Dauerwohnung mit mindestens 42,49 m² verbindlich festgelegt wird
  • Die Pläne sind als nicht öffentlich eingestuft und lagen dem Rat nicht öffentlich zugänglich vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/041/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. Juni 2018, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. Juli 2018, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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