Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Neubau von 16 Wohnungen in vier Mehrfamilienhäusern

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog hat selbst den Bau von 16 Wohneinheiten in vier Mehrfamilienhäusern im Plangebiet Achter d Diek in Auftrag gegeben und beantragt nun das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Achter d Diek und wird nach den dortigen Festsetzungen bewertet. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag für vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 16 Wohneinheiten im Plangebiet Achter d Diek; Antragstellerin ist die Gemeinde Spiekeroog selbst. Beratung in Verwaltungsausschuss und Rat im April 2016.

Hintergrund

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Achter d Diek, der die Zulässigkeit des Vorhabens nach Paragraph 30 Absatz 1 BauGB regelt. Zusätzlich unterliegt das Grundstück der Bauerhaltungssatzung der Gemeinde, die für Neubauten eine Genehmigung im Einvernehmen mit der Bauaufsichtsbehörde Landkreis Wittmund erfordert. Eine noch ausstehende B-Plan-Änderung soll die beantragten Veranden absichern; die Baugestaltungssatzungen I und II werden laut Vorlage eingehalten.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Neubau schafft 16 neue Wohneinheiten auf der Insel, was das Wohnraumangebot spürbar erweitert. Da die Gemeinde selbst Auftraggeberin ist, könnte der Wohnraum insbesondere der einheimischen Bevölkerung zugutekommen, obwohl die Vorlage keine Aussage zur Vergabe oder Miethöhe trifft. Unmittelbare Auswirkungen auf andere Insulaner:innen ergeben sich vor allem durch die Bautätigkeit im Bereich Achter d Diek.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt wird der Neubau von 16 Wohneinheiten in vier Mehrfamilienhäusern im Plangebiet Achter d Diek
  • Die Gemeinde Spiekeroog ist selbst Auftraggeberin des Bauvorhabens
  • Das Vorhaben entspricht laut Verwaltung den Festsetzungen des Bebauungsplans Achter d Diek
  • Eine B-Plan-Änderung zu den beantragten Veranden steht noch aus, soll aber nachgeholt werden
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/031/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8131 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog28. April 2016, 22:00 UhrEntscheidung

Verwandte Vorlagen

Hohe Inselrelevanz
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern zur Dauerwohnnutzung
01/041/2017Sitzungsvorlage

Private Antragsteller wollen im Bereich des Bebauungsplans Kurzentrum zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 7 Dauerwohnungen errichten. Die Gemeinde soll ihr baurechtliches Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann. Die Verwaltung stellt fest, dass keine Versagungsgründe vorliegen und alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.

Wohnen & BauenStrand & Promenade
Beratung und Beschluss über einen Bauantrag für Tiny Häuser auf dem Gelände der HL Schule
01/051/2022Sitzungsvorlage

Die Hermann-Lietz-Schule will auf ihrem Gelände auf Spiekeroog acht Tiny Houses (Kleinsthäuser) und ein Technikgebäude neu bauen. Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde um eine Stellungnahme zum Bauantrag gebeten. Der Rat soll sein Einvernehmen erteilen und dabei erklären, dass der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan die Bebauung in diesem Umfang ermöglichen wird.

Bauvoranfrage Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
01/036/2015Sitzungsvorlage

Ein privater Bauherr fragt an, ob er auf einem bislang unbebauten Grundstück zwei Gebäude errichten darf: ein Wohn- und Geschäftshaus mit Gastrobereich und zwei Wohneinheiten sowie ein Wohngebäude mit vier Wohneinheiten. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat im März 2015 eine Veränderungssperre erlassen hat; gebaut werden darf dort derzeit grundsätzlich nicht. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.

Beratung und Beschluss: Antrag einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan Projekt "Frischemarkt" im Westerloog
01/061/2016Sitzungsvorlage

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll dem Antrag der EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH zustimmen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Erweiterung des frischemarkt Bruns im Westerloog aufzustellen. Geplant sind eine Vergrößerung der Verkaufsfläche von rund 387 auf bis zu 800 Quadratmeter sowie die Erneuerung des Eingangsbereiches. Im Obergeschoss sollen zusätzliche Wohnungen für Einheimische und Beschäftigte entstehen — bis zu neun Einheiten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vom 18. Juli 2016 zuzustimmen.

Bauantrag Neubau von 16 Wohnungen in vier … — Spiekeroog-Radar