Bauantrag Neubau von 16 Wohnungen in vier Mehrfamilienhäusern
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog hat selbst den Bau von 16 Wohneinheiten in vier Mehrfamilienhäusern im Plangebiet Achter d Diek in Auftrag gegeben und beantragt nun das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Achter d Diek und wird nach den dortigen Festsetzungen bewertet. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag für vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 16 Wohneinheiten im Plangebiet Achter d Diek; Antragstellerin ist die Gemeinde Spiekeroog selbst. Beratung in Verwaltungsausschuss und Rat im April 2016.
Hintergrund
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Achter d Diek, der die Zulässigkeit des Vorhabens nach Paragraph 30 Absatz 1 BauGB regelt. Zusätzlich unterliegt das Grundstück der Bauerhaltungssatzung der Gemeinde, die für Neubauten eine Genehmigung im Einvernehmen mit der Bauaufsichtsbehörde Landkreis Wittmund erfordert. Eine noch ausstehende B-Plan-Änderung soll die beantragten Veranden absichern; die Baugestaltungssatzungen I und II werden laut Vorlage eingehalten.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Neubau schafft 16 neue Wohneinheiten auf der Insel, was das Wohnraumangebot spürbar erweitert. Da die Gemeinde selbst Auftraggeberin ist, könnte der Wohnraum insbesondere der einheimischen Bevölkerung zugutekommen, obwohl die Vorlage keine Aussage zur Vergabe oder Miethöhe trifft. Unmittelbare Auswirkungen auf andere Insulaner:innen ergeben sich vor allem durch die Bautätigkeit im Bereich Achter d Diek.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt wird der Neubau von 16 Wohneinheiten in vier Mehrfamilienhäusern im Plangebiet Achter d Diek
- Die Gemeinde Spiekeroog ist selbst Auftraggeberin des Bauvorhabens
- Das Vorhaben entspricht laut Verwaltung den Festsetzungen des Bebauungsplans Achter d Diek
- Eine B-Plan-Änderung zu den beantragten Veranden steht noch aus, soll aber nachgeholt werden
- Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/031/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8131 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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Private Antragsteller wollen im Bereich des Bebauungsplans Kurzentrum zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 7 Dauerwohnungen errichten. Die Gemeinde soll ihr baurechtliches Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann. Die Verwaltung stellt fest, dass keine Versagungsgründe vorliegen und alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
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