Bauvoranfrage Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. Mai 2015
Beschlossen — einstimmig
am 28. Mai 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 wird erteilt. Frau Strothmann nimmt als Beisitzerin an der Sitzung teil. RM Germis kritisiert das Vorhaben, da es seiner Ansicht nach ein zu großes Volumen besitzt. RM Bauer erklärt, dass eine Bautiefe von 20m möglich sei und fragt nach, ob alle Vertragspflichten der beiden Parteien erledigt sind. Lt. BM Piszczan sind nun alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und es kann demnächst mit dem Eingang des Kaufpreises gerechnet werden. Die zweiwöchige Frist läuft seit dem 18.Mai.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Bauherr fragt an, ob er auf einem bislang unbebauten Grundstück zwei Gebäude errichten darf: ein Wohn- und Geschäftshaus mit Gastrobereich und zwei Wohneinheiten sowie ein Wohngebäude mit vier Wohneinheiten. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat im März 2015 eine Veränderungssperre erlassen hat; gebaut werden darf dort derzeit grundsätzlich nicht. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
Einordnung
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage eines privaten Bauherrn, eingereicht am 20. April 2015, zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit zweier Neubauten auf einem Grundstück im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Im Dorf. Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
Hintergrund
Der Rat hat am 13. März 2015 für das betreffende Gebiet eine Veränderungssperre beschlossen und gleichzeitig den Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan Im Dorf gefasst. Im bisher geltenden Bebauungsplan Nr. 8 D Ortsmitte Ost ist für das Grundstück kein Baufenster vorgesehen, weshalb eine Genehmigung auf Basis des alten Plans ausscheidet. Im Entwurf des neuen Plans ist das Grundstück als Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen vorgesehen, das Dauerw ohnen und Gästebeherbergung erlaubt. Das Planverfahren ist noch nicht abgeschlossen, sodass die Baugenehmigungsbehörde zunächst prüfen muss, ob ein Bauvorbescheid erteilt werden kann.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft unmittelbar das betreffende Grundstück und seinen Eigentümer; für die Allgemeinheit geht es um die Frage, wie die Gemeinde mit Bauvorhaben in einem laufenden Planverfahren umgeht. Entstehen könnten Ferienwohnungen und eine Gastronomie im Dorfbereich, was Gäste und Anwohnende gleichermaßen betrifft. Die endgültige Entscheidung über eine Baugenehmigung liegt bei der Baugenehmigungsbehörde des Landkreises, nicht allein bei der Gemeinde.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt sind zwei Gebäude: Gebäude A mit Gastrobereich und zwei Wohneinheiten, Gebäude B mit vier Wohneinheiten
- Das Grundstück ist 810 Quadratmeter groß und liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre vom März 2015
- Im laufenden Bebauungsplanentwurf Im Dorf ist das Grundstück als Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen vorgesehen
- Die Planung hält die Dachneigungsvorgaben der Baugestaltungssatzung II ein; Farben und Materialien werden erst im Bauantrag festgelegt
- Der Beschlussvorschlag lautet: Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen gemaess Paragraph 14 Abs. 2 BauGB
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/036/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-895 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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