Bauantrag Umbau eines Hauses zu Wohnzwecken
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. September 2015
Beschlossen — einstimmig
am 10. September 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BAUGB und § 173 BauGB wird erteilt. RM Schreiber weist auf die 3 x 4 m großen Windfänge hin. Er spricht sich für eine inseltypischere Bauweise aus. Frau Pichler wird prüfen, ob diese Möglichkeit besteht. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag für den Umbau eines Hauses zu Wohnzwecken liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Weitere Details zu Lage, Umfang und Antragsteller sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.
Einordnung
Sitzungsvorlage zu einem Bauantrag, eingebracht zur Entscheidung durch den Gemeinderat. Adresse und konkrete Baumaßnahme gehen aus dem Titel nicht hervor.
Hintergrund
Es liegt nur der Titel der Vorlage vor, kein PDF-Inhalt. Vorgängerbeschlüsse, Plangrundlagen oder baurechtliche Einordnung sind daher nicht bekannt. Eine weitergehende Einschätzung des Hintergrunds ist auf dieser Basis nicht möglich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Umbau eines Hauses zu Wohnzwecken kann das Wohnangebot auf der Insel beeinflussen. Da Lage und Umfang unbekannt sind, lässt sich nicht beurteilen, welche Nachbar:innen oder Gruppen konkret betroffen wären.
Die wichtigsten Punkte
- Es geht um einen Bauantrag zum Umbau eines bestehenden Hauses zu Wohnzwecken
- Die Vorlage trägt die Bezeichnung 01/060/2015
- Angaben zu Adresse, Antragsteller und Bauvolumen liegen nicht vor
- Kein PDF-Inhalt war verfügbar, nur der Titel der Vorlage
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/060/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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