Bauantrag Umbau eines Hauses zu Wohnzwecken
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. September 2015
Beschlossen — einstimmig
am 10. September 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BAUGB und § 173 BauGB wird erteilt. RM Schreiber weist auf die 3 x 4 m großen Windfänge hin. Er spricht sich für eine inseltypischere Bauweise aus. Frau Pichler wird prüfen, ob diese Möglichkeit besteht. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Eine private Antragstellerpartei will ein Haus zu Wohnzwecken umbauen und dafür zusätzlichen Wohnraum schaffen. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den seit März 2015 eine Veränderungssperre gilt, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Bauantrag eines privaten Antragstellers, der ein bestehendes Haus zu Wohnzwecken umbauen möchte. Die Vorlage wird im Verwaltungsausschuss vorberaten und dann dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Hintergrund
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschloss am 13.03.2015 eine Veränderungssperre für das betreffende Gebiet. Diese Sperre sichert den noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Kurzentrum, der das Grundstück voraussichtlich als Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen ausweisen wird. In diesem Sondergebiet sind Dauerwohnzwecke laut Planentwurf ausdrücklich zulässig. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre ist möglich, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Umbau betrifft unmittelbar nur die Antragsteller und das betroffene Grundstück. Für die Inselbevölkerung ist relevant, dass hier zusätzlicher Dauerwohnraum entstehen soll, was angesichts des knappen Wohnraumangebots auf Spiekeroog grundsätzlich von Interesse ist. Auswirkungen auf andere Insulaner:innen sind durch diesen Einzelfall nicht zu erwarten.
Die wichtigsten Punkte
- Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich einer seit März 2015 bestehenden Veränderungssperre
- Der Umbau sieht keine Änderung der Geschossanzahl vor, die bestehende Firsthöhe von 9,76 m übersteigt jedoch den geplanten Maximalwert von 8,50 m leicht
- Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der Baugestaltungs- und der Bauerhaltungssatzung
- Die Verwaltung stellt fest, dass keine Versagungsgründe vorliegen
- Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/060/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-889 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine Antragstellerin will ein ehemaliges Ladenlokal im Ortskern in eine Dauerwohnung mit drei Schlafräumen umbauen. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat am 13.03.2015 eine Veränderungssperre beschlossen hat. Weil das Vorhaben trotzdem möglich sein kann, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen, soll der Rat das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre erteilen.
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