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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. November 2013

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 14. November 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat beschließt mehrheitlich das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB nicht zu erteilen. RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. Nach dem vorangegangen Beschluss über die zulässigen Grundfläche kann laut RM Redelfs das Einvernehmen zu dem Antrag nicht erteilt werden. Die Größe der Grundfläche liegt über der Festsetzung.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Eine private Eigentümerin beantragt den Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienhauses, um die Zahl der Ferienwohnungen von zwei auf vier zu erhöhen. Dazu sollen Flachdachanbauten mit einem Satteldach mit Gauben überbaut werden; außerdem sind eine Veranda und zwei Balkone geplant. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit laufender Veränderungssperre, weshalb der Rat entscheiden muss, ob er sein Einvernehmen erteilt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag, eingegangen am 11. September 2013; der Rat muss sein gemeindliches Einvernehmen nach Paragraf 14 Abs. 2 BauGB erklären, weil das Grundstück unter einer Veränderungssperre steht.

Hintergrund

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 28. Februar 2013 für dieses Gebiet eine Veränderungssperre beschlossen und gleichzeitig einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan gefasst. Die Veränderungssperre untersagt grundsätzlich neue Bauvorhaben; eine Ausnahme ist möglich, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Das Grundstück liegt im Allgemeinen Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 7A Wittduen, gilt als ausreichend groß und hält die Grundflächenzahl ein. Zusätzlich gelten die Bauerhaltungssatzung und die Baugestaltungssatzung II; bei der Dachneigung liegt eine geringfügige Überschreitung von rund 1,8 Grad vor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Entscheidung betrifft zunächst die Eigentümerin des Grundstücks und hat keinen direkten Einfluss auf den Inselalltag anderer Bewohner:innen. Mittelbar spiegelt der Fall das laufende Planungsverfahren wider: Wie viele Ferienwohnungen in welcher Form künftig zulässig sein sollen, klärt der neue Bebauungsplan. Solange dieser nicht fertig ist, entscheidet der Rat im Einzelfall über Ausnahmen von der Veränderungssperre.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Antragstellerin will vier Ferienwohnungen im Dachgeschoss unterbringen, bisher sind es zwei
  • Dazu sollen vorhandene Flachdachanbauten mit einem Satteldach mit Gauben ersetzt werden
  • Im Südwesten ist eine inseltypische Veranda plus zwei Balkone geplant
  • Das Grundstück liegt in einem durch Veränderungssperre gesicherten Plangebiet, weshalb das gemeindliche Einvernehmen nötig ist
  • Die meisten Vorgaben der Bauerhaltungs- und Baugestaltungssatzung werden eingehalten; lediglich die Dachneigung überschreitet den Sollwert geringfügig

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/076/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-889 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. Oktober 2013, 22:02 UhrEntscheidungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. November 2013, 21:02 UhrEntscheidungmehrheitlich

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