Baumschutzsatzung und Baumkataster
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 27. Februar 2014
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 27. Februar 2014 im Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit einer Baumschutzsatzung und dem Aufbau eines Baumkatasters. Eine Baumschutzsatzung legt fest, welche Bäume auf dem Gemeindegebiet geschützt sind und unter welchen Bedingungen sie gefällt oder beschnitten werden dürfen. Ein Baumkataster ist eine systematische Erfassung aller schutzwürdigen Bäume. Was genau beschlossen werden soll, ist ohne PDF nicht bekannt.
Einordnung
Es handelt sich vermutlich um eine Verwaltungsvorlage zur Einführung oder Anpassung einer kommunalen Baumschutzsatzung sowie zum Aufbau eines Baumkatasters. Die genaue Phase des Verfahrens ist ohne PDF nicht bestimmbar.
Hintergrund
Kommunen können per Satzung Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz stellen — das regelt in Niedersachsen das Kommunalrecht in Verbindung mit dem Naturschutzrecht. Ein Baumkataster dient als Grundlage für den Vollzug einer solchen Satzung. Ob auf Spiekeroog bereits eine frühere Satzung bestand oder dies ein Neuvorhaben ist, lässt sich nur aus dem PDF entnehmen, das hier nicht vorliegt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine Baumschutzsatzung betrifft alle Grundstückseigentümer:innen, die geschützte Bäume auf ihrem Grund haben: Fällungen oder starker Rückschnitt wären dann genehmigungspflichtig. Für die Allgemeinheit sichert sie den Baumbestand als Teil des Inselbilds und des Naturschutzes. Da nur der Titel vorliegt, sind konkrete Regelungen und Schwellenwerte nicht bekannt.
Die wichtigsten Punkte
- Die Vorlage behandelt eine Baumschutzsatzung und ein Baumkataster für Spiekeroog
- Eine Baumschutzsatzung schreibt vor, welche Bäume nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen
- Ein Baumkataster erfasst systematisch alle schutzwürdigen Bäume im Gemeindegebiet
- Details zu Schwellenwerten, Geltungsbereich und Beschlussvorschlag sind ohne PDF nicht bekannt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/011/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre veraltete Baumschutzsatzung von 2006 durch eine neue, die ab 1. Oktober 2025 gilt. Künftig sind alle Bäume ab 75 cm Stammumfang geschützt, unabhängig vom Standort — bisher galten nur ortsbildprägende Bäume im Kataster. 64 besonders bedeutende Bäume und Baumensembles werden namentlich im Baumkataster erfasst. Wer geschützte Bäume ohne Genehmigung fällt oder beschädigt, riskiert Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Der Rat soll die Satzung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog bereitet eine neue Baumschutzsatzung vor. Die Arbeitsgruppe „Bäume
Ratsmitglied Goedecke beantragt, die Baumschutzsatzung von 2006 zu ergänzen und das Baumkataster zu digitalisieren und aktuell zu halten. Die Satzung regelt bisher nicht konkret, wo und wann Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen erfolgen müssen. Das Baumkataster wurde seit 2006 kaum gepflegt und liegt nur in veralteter Papierform vor. Der Verwaltungsausschuss ergänzte den Beschlussvorschlag: Die Verwaltung soll zunächst ein Konzept entwickeln und es dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
Der Rat berät über Ersatzpflanzungen und soll darüber einen Beschluss fassen. Ersatzpflanzungen sind Baum- oder Gehölzpflanzungen, die als Ausgleich für gefällte oder entfernte Gehölze vorgeschrieben werden. Details zu Ort, Umfang und Anlass liegen ohne das Dokument nicht vor.