Bauvoranfrage: Errichtung einer Veranda
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Dezember 2017
Beschlossen — einstimmig
am 07. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Zulässigkeit des Vorhabens in Bezug auf die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist gegeben. Der Rat folgt einstimmig dem Beschlussvorschlag.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
An einem bestehenden Wohngebäude mit Ferienwohnungen sollen rückseitig zwei Veranden und ein Windfang angebaut werden. Die Verwaltung prüft per Bauvoranfrage vorab, ob das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist. Die geplanten Veranden haben eine Gesamtfläche von 30,80 m² und bleiben damit unter der zulässigen Grenze von 40 m². Der Beschlussvorschlag lautet: Das Vorhaben ist mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar.
Einordnung
Bauvoranfrage eines privaten Eigentümers zur Errichtung von zwei Veranden und einem Windfang an einem bestehenden Wohngebäude mit Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die Verwaltungsvorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Zulässig sind dort eingeschossige inseltypische Veranden bis maximal 40 m² Grundfläche, die dem Hauptgebäude nicht angerechnet werden. Das Grundstück fällt zudem unter die Gestaltungssatzung I und die Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Detailfragen zur Gestaltungssatzung werden erst im eigentlichen Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für die Nachbarschaft kann ein Anbau dieser Größenordnung jedoch das Erscheinungsbild und die Belichtung beeinflussen. Die genauen Pläne sind nicht öffentlich zugänglich.
Die wichtigsten Punkte
- Geplant sind zwei Veranden mit zusammen 30,80 m² Grundfläche sowie ein 7,87 m² großer Windfang
- Die zulässige Obergrenze für inseltypische Veranden beträgt 40 m², das Vorhaben bleibt darunter
- Die zusätzliche Fläche wird laut Bebauungsplan nicht auf die Grundfläche des Hauptgebäudes angerechnet
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung I und der Erhaltungssatzung
- Die Verwaltung hält das Vorhaben für bebauungsplankonform und schlägt entsprechende Zustimmung vor
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/114/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8203 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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