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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Errichtung einer Veranda

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Dezember 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Zulässigkeit des Vorhabens in Bezug auf die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist gegeben. Der Rat folgt einstimmig dem Beschlussvorschlag.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

An einem bestehenden Wohngebäude mit Ferienwohnungen sollen rückseitig zwei Veranden und ein Windfang angebaut werden. Die Verwaltung prüft per Bauvoranfrage vorab, ob das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist. Die geplanten Veranden haben eine Gesamtfläche von 30,80 m² und bleiben damit unter der zulässigen Grenze von 40 m². Der Beschlussvorschlag lautet: Das Vorhaben ist mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar.

Einordnung

Bauvoranfrage eines privaten Eigentümers zur Errichtung von zwei Veranden und einem Windfang an einem bestehenden Wohngebäude mit Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die Verwaltungsvorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Zulässig sind dort eingeschossige inseltypische Veranden bis maximal 40 m² Grundfläche, die dem Hauptgebäude nicht angerechnet werden. Das Grundstück fällt zudem unter die Gestaltungssatzung I und die Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Detailfragen zur Gestaltungssatzung werden erst im eigentlichen Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für die Nachbarschaft kann ein Anbau dieser Größenordnung jedoch das Erscheinungsbild und die Belichtung beeinflussen. Die genauen Pläne sind nicht öffentlich zugänglich.

Die wichtigsten Punkte

  • Geplant sind zwei Veranden mit zusammen 30,80 m² Grundfläche sowie ein 7,87 m² großer Windfang
  • Die zulässige Obergrenze für inseltypische Veranden beträgt 40 m², das Vorhaben bleibt darunter
  • Die zusätzliche Fläche wird laut Bebauungsplan nicht auf die Grundfläche des Hauptgebäudes angerechnet
  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung I und der Erhaltungssatzung
  • Die Verwaltung hält das Vorhaben für bebauungsplankonform und schlägt entsprechende Zustimmung vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/114/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8203 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. November 2017, 21:00 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Dezember 2017, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Bauvoranfrage: Errichtung einer Veranda — Spiekeroog-Radar