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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Anbau einer Veranda

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs informiert darüber, dass der Bauausschuss keine Einwände bzgl. dieses Vorhabens geäußert hat. Der Rat stimmt sodann dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauherr beantragt den Anbau einer inseltypischen Veranda an ein bestehendes Wohngebäude mit Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A. Die Veranda soll das Erdgeschoss-Wohnzimmer erweitern und hat eine Bruttogrundfläche von 30,42 m². Alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung I werden laut Verwaltung erfüllt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag vom 03.04.2019, der über Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten wird. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A und der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog.

Hintergrund

Das Grundstück mit 736 m² liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A und zusätzlich im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung zur Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Bauliche Veränderungen in diesem Bereich bedürfen daher einer doppelten Genehmigung: durch die Gemeinde nach der Erhaltungssatzung und durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises im Einvernehmen mit der Gemeinde. Die Baugestaltungssatzung I regelt detailliert, wie inseltypische Veranden auszusehen haben, etwa Glasanteil, Fenstermaterial und Dachneigung.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft ausschließlich ein einzelnes Grundstück und dessen Eigentümer:innen. Für die übrigen Insulaner:innen entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen. Das Verfahren ist ein Routinevorgang im Baugenehmigungsprozess, der zeigt, wie streng gestalterische Vorgaben auf Spiekeroog auch bei kleinen Anbauten geprüft werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt wird der Anbau einer eingeschossigen Veranda mit 30,42 m² Bruttogrundfläche
  • Die Veranda wird laut Bebauungsplan nicht auf die Hauptgebäude-Grundfläche angerechnet
  • Alle Anforderungen der Baugestaltungssatzung I sind nach Angabe der Verwaltung erfüllt
  • Das Grundstück liegt in der Erhaltungssatzung, weshalb zusätzlich die Gemeinde zustimmen muss
  • Der Beschlussvorschlag lautet auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/030/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8212 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. Mai 2019, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. Juni 2019, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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