Anbau einer Veranda
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019
Beschlossen — einstimmig
am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs informiert darüber, dass der Bauausschuss keine Einwände bzgl. dieses Vorhabens geäußert hat. Der Rat stimmt sodann dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauherr beantragt den Anbau einer inseltypischen Veranda an ein bestehendes Wohngebäude mit Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung. Die Veranda soll das Erdgeschoss-Wohnzimmer erweitern und hat eine Grundfläche von rund 30 Quadratmetern. Alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung sind laut Vorlage erfüllt. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Bauherrn für den Anbau einer inseltypischen Veranda, eingebracht durch die Verwaltung zur Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen. Das Vorhaben durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorf – Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Zusätzlich gelten die Baugestaltungssatzung I mit genauen Vorgaben für inseltypische Veranden sowie die Erhaltungssatzung der Gemeinde, die Baumaßnahmen in diesem Bereich genehmigungspflichtig macht. Alle geprüften Kriterien — von Fenstergröße über Dachneigung bis zum Abstand zur Straße — sind laut Verwaltung erfüllt.
Die wichtigsten Punkte
- Das Grundstück mit 736 Quadratmetern liegt im Bebauungsplanbereich „Dorf – Teil A
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- Das buergerrelevanz_de-Feld enthält fehlerhafte Daten — bitte vollständige Antwort erneut ausgeben
- buergerrelevanz_de: Der Bauantrag betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der übrigen Bewohner:innen
- Der Anbau bleibt mit rund 30 Quadratmetern unterhalb der zulässigen Höchstfläche von 40 Quadratmetern für inseltypische Veranden
- Die Nutzung des Gebäudes als Wohn- und Ferienunterkunft bleibt unverändert
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/030/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8212 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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