Anbau einer Veranda
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019
Beschlossen — einstimmig
am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs informiert darüber, dass der Bauausschuss keine Einwände bzgl. dieses Vorhabens geäußert hat. Der Rat stimmt sodann dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Bauherr beantragt den Anbau einer inseltypischen Veranda an ein bestehendes Wohngebäude mit Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A. Die Veranda soll das Erdgeschoss-Wohnzimmer erweitern und hat eine Bruttogrundfläche von 30,42 m². Alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung I werden laut Verwaltung erfüllt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag vom 03.04.2019, der über Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten wird. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A und der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog.
Hintergrund
Das Grundstück mit 736 m² liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A und zusätzlich im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung zur Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Bauliche Veränderungen in diesem Bereich bedürfen daher einer doppelten Genehmigung: durch die Gemeinde nach der Erhaltungssatzung und durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises im Einvernehmen mit der Gemeinde. Die Baugestaltungssatzung I regelt detailliert, wie inseltypische Veranden auszusehen haben, etwa Glasanteil, Fenstermaterial und Dachneigung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ausschließlich ein einzelnes Grundstück und dessen Eigentümer:innen. Für die übrigen Insulaner:innen entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen. Das Verfahren ist ein Routinevorgang im Baugenehmigungsprozess, der zeigt, wie streng gestalterische Vorgaben auf Spiekeroog auch bei kleinen Anbauten geprüft werden.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt wird der Anbau einer eingeschossigen Veranda mit 30,42 m² Bruttogrundfläche
- Die Veranda wird laut Bebauungsplan nicht auf die Hauptgebäude-Grundfläche angerechnet
- Alle Anforderungen der Baugestaltungssatzung I sind nach Angabe der Verwaltung erfüllt
- Das Grundstück liegt in der Erhaltungssatzung, weshalb zusätzlich die Gemeinde zustimmen muss
- Der Beschlussvorschlag lautet auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/030/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8212 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein bestehendes Ferienhaus soll um eine inseltypische Veranda erweitert und in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt werden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf - Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Alle relevanten Vorgaben aus Bebauungsplan, Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung werden eingehalten. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Ein privater Antragsteller will auf einem 730 m² großen Grundstück im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A zwei Wohngebäude mit je vier Ferienwohnungen errichten. Das Vorhaben erfüllt die Bau- und Gestaltungsvorgaben weitgehend, scheitert aber an einer zentralen Bedingung: Weil das Altgebäude eine Dauerwohnung hatte, erlaubt die Erhaltungssatzung den Neubau nur, wenn eine der acht Einheiten dauerhaft als Dauerwohnung (mindestens 35 m²) ausgewiesen wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nur unter dieser Auflage zu erteilen.
Ein privater Bauantrag sieht den Neubau von drei Ferienwohnungen sowie die Sanierung und Erweiterung eines Bestandsgebäudes zu einer Dauerwohnung vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A auf einem 460 m² großen Grundstück. Die Verwaltung hat geprüft, dass alle Festsetzungen des B-Plans und der Baugestaltungssatzung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Ein privater Bauantrag sieht den Neubau von zwei Wohngebäuden im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A vor — mit sieben Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung auf einem 730 m² großen Grundstück. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen. Bedingung: Die Dauerwohnung muss in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt werden.