Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 7 Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 17. Oktober 2019
Beschlossen — einstimmig
am 17. Oktober 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter den Auflagen erteilt, dass a) die vorgesehenen Dauerwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet werden und b) die Veranda gem. der Baugestaltungssatzung mit Dachpappe eingedeckt wird und c) die Fahrradständer nicht erforderlich sind. RM Klasing berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses. Die vorgetragenen Anmerkungen wurden mittlerweile vom Architekten nachgebessert. Der Landkreis soll nun darüber entscheiden, ob die Änderungen ausreichend sind. Etwas irritiert zeigte sich der Bauausschuss über den Nachweis von 16 Abstellflächen für Fahrräder, da ein Fahrradverleih auf der Insel nicht gewünscht ist. Da aus Sicht des Bauausschusses darauf verzichtet werden kann, sollten diese Abstellflächen nicht Bestandteil der Baugenehmigung werden. BM Piszczan erklärt, dass die Bewertungen der Gemeinde mit denen des Landkreises, wie in diesem Fall durchaus abweichen können. Die nun getroffene Regelung ist für beide Seiten zufriedenstellend. RM Schreiber ergänzt, dass nach den neuen Plänen nur 3-4 Stellplätze für Fahrräder entstehen sollen. Seines Wissens könnte der Bauherr auch gerne komplett auf die Bereitstellung der Abstellflächen verzichten. Grundsätzlich äußert er sich kritisch darüber, dass der Antrag zum dritten Mal beraten werden muss, da die Vorgaben des B-Planes nicht geprüft worden sind. Dieser Kritik schließt sich RM Klasing an, der in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des Bauausschusses heraushebt. Herr Koffinke betont, dass die Erhaltungssatzung die maßgeblichen Regelungen enthält, wonach der Landkreis den Antrag einer Prüfung unterzieht. Des Weiteren hält er die Lage des Müll- und Kofferabstellplatzes für die entsprechenden Dienstleister für ungünstig. Anderer Meinung ist dagegen RV Redelfs, die den Standort eher begrüßt. Für sie hat die Zahl dieser Unterstände im Ortsbild negativ zugenommen. Sie spricht sich zudem für eine Erweiterung des Beschlussvorschlages aus, indem die Bedachung der Veranda und die Fahrradständer explizit erwähnt werden sollen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauantrag sieht den Neubau von zwei Wohngebäuden im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A vor — mit sieben Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung auf einem 730 m² großen Grundstück. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen. Bedingung: Die Dauerwohnung muss in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A; der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des B-Plans Dorf-Teil A. Dort gilt: Grundstücke zwischen 600 und 800 m² dürfen je Gebäude maximal 180 m² Grundfläche bebauen. Eine Spiekerooger Regelung schreibt vor, dass neue Beherbergungsbetriebe ab 120 m² Grundfläche eine Dauerwohnung schaffen müssen — zum Erhalt der ansässigen Bevölkerungsstruktur. Die Erhaltungssatzung (Lageplan I) ist hier einschlägig.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für Insulaner:innen, die auf der Insel dauerhaft wohnen möchten, ist die Dauerwohnung relevant: Sie entsteht nur, weil die Gemeindesatzung dies für größere Neubauten vorschreibt. Der Beschluss stärkt die Auflage, dass diese Wohnung verbindlich in der Baugenehmigung verankert wird — und nicht später in eine weitere Ferienwohnung umgewandelt werden kann.
Die wichtigsten Punkte
- Geplant sind zwei Neubauten mit je 122,59 m² Grundfläche auf einem 730 m² großen Grundstück
- Die sieben Ferienwohnungen werden durch eine verpflichtende Dauerwohnung ergänzt
- Beide Gebäude erfüllen die Vorgaben des B-Plans Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzungen
- Eine beantragte Ausnahme (Stehfalzblech statt Dachpappe an den Veranden) wird abgelehnt
- Das Einvernehmen soll nur erteilt werden, wenn die Dauerwohnung eindeutig in der Baugenehmigung festgeschrieben ist
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/082/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8384 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll ihr zuvor erteiltes Einvernehmen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit einer Dauerwohnung und sieben Ferienwohnungen jetzt verweigern. Grund ist die seit 1. November 2021 geltende Veränderungssperre, die das laufende Bauleitplanverfahren absichert. Solange der neue Bebauungsplan Nr. 22 noch nicht feststeht, darf keine Ausnahme genehmigt werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.
Ein privater Bauherr beantragt den Anbau einer inseltypischen Veranda an ein bestehendes Wohngebäude mit Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung. Die Veranda soll das Erdgeschoss-Wohnzimmer erweitern und hat eine Grundfläche von rund 30 Quadratmetern. Alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung sind laut Vorlage erfüllt. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Ein Bauantrag für eine neue Wohnanlage mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat muss über die Genehmigung abstimmen.
Ein Bauantrag für den Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Einheiten liegt dem Gemeinderat vor: eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung. Der Rat soll über die Zustimmung zu diesem Vorhaben entscheiden.