Bebauungsplan Achter d‘ Utkiek; Vergabe von Planungsleistungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. September 2021
Beschlossen — einstimmig
am 02. September 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt im Nachgang zu den von der Verwaltung am 01.07.2021 vorgelegten Zahlen die Beauftragung des Planungsbüros A und genehmigt den am 08.07.2021 eingegangenen Vertrag zur Übernahme der Planungsleistungen für den Bebauungsplan „Achter d‘ Utkiek“. BM Piszczan erläutert, dass es eine Ausschreibung für die Planungsleistungen gab, die an sechs Planungsbüros versendet wurde. Zwei Büros haben geantwortet. Aufgrund des Zeitdrucks wurde in der letzten Ratssitzung beschlossen, den Prozess schon mal anzustoßen und den Beschluss über die Vergabe im Nachhinein einzuholen. Die Leitungen waren alle vergleichbar und dem Büro mit dem günstigeren Angebot wurde der Zuschlag gegeben. Kämmerer Koffinke ergänzt, dass sich der Preisunterschied dadurch erklärt, dass in der Vergangenheit die Planungsleistungen immer denselben Preis haben mussten und sich ein Planungsbüro nach der HAOI daran halten musste. Dies habe sich inzwischen geändert und daher kann eine Leistung auch unter Preis angeboten werden. Dies führt zu großen Preisunterschieden, die sich für die Gemeinde lohnen. RM Schreiber meint, dass die Gemeinde in der Vergangenheit nicht immer eine glückliche Hand bei der Vergabe hatte und die Preisunterschiede in diesem Fall enorm seien. Wurde geprüft, ob die gewählte Firma die Leistung mit dem angegebenen Preis bringen kann? BM Piszczan antwortet, dass diverse Leistungen immer zusätzlich gezahlt werden müssten. Er wäre zuversichtlich, dass der erfahrene Planer Leistungen erbringen kann. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog vergibt den Planungsauftrag für den Bebauungsplan Achter d' Utkiek an das günstigere von zwei Büros. Der Vertrag wurde bereits am 8. Juli 2021 unterzeichnet, um Zeitverzögerungen zu vermeiden. Der Rat soll diesen Schritt nun nachträglich genehmigen. Das Honorar beträgt rund 20.119 Euro brutto, zuzüglich möglicher Zusatzleistungen wie Umweltbericht und FFH-Vorprüfung.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur nachträglichen Genehmigung einer Auftragsvergabe für Planungsleistungen. Der Bebauungsplan Achter d' Utkiek befindet sich in der frühen Phase nach dem Aufstellungsbeschluss.
Hintergrund
Der Rat beschloss am 4. März 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Achter d' Utkiek. Die Verwaltung fragte daraufhin sechs Planungsbüros an; nur zwei gaben Angebote ab. In der Ratssitzung vom 1. Juli 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, das günstigere Büro vorab zu beauftragen, um keine weiteren Verzögerungen zu riskieren. Der Vertrag wurde am 8. Juli 2021 unterzeichnet, bevor der Rat formell zugestimmt hatte.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft vorrangig den Planungsprozess der Gemeinde und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselatltag. Mittelbar bestimmt die Vergabe jedoch das Tempo, mit dem der Bebauungsplan Achter d' Utkiek weiterentwickelt wird.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat beschloss im März 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Achter d' Utkiek
- Zwei von sechs angefragten Büros gaben Honorarangebote ab
- Das günstigere Büro A bietet 20.119 Euro brutto, Büro B 40.858 Euro brutto
- Weitere Fachplanerleistungen wie Umweltbericht und FFH-Vorprüfung sind im Honorar nicht enthalten
- Der Rat soll den bereits unterzeichneten Vertrag mit Büro A nachträglich genehmigen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/134/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde will das Gebiet 'Achter d' Utkiek' (rund 2,2 Hektar) als neues Wohngebiet erschließen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, Fachplaner und Fachanwälte einzuschalten, um die nötigen Informationen für eine konkrete Planung zusammenzutragen. Als nächster Schritt ist eine Klausurtagung des Rates im Frühjahr 2019 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dafür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.
Die Gemeinde vergibt die Planungsleitung für die Änderung des Bebauungsplans Achter d'Diek an ein Planungsbüro mit Inselerfahrung. Zwei Büros hatten sich auf die öffentliche Ausschreibung beworben; das günstigere Angebot lag bei rund 14.866 Euro, das teurere bei rund 22.250 Euro. Der Rat soll die bereits vollzogene Vergabe an das günstigere Büro nachträglich genehmigen — als außerplanmäßige Ausgabe.
Die Gemeinde Spiekeroog will ein Gelände namens 'Achter d' Utkiek' vom Land Niedersachsen pachten, um dort neuen Wohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Das Areal grenzt an das bestehende Neubaugebiet 'Lütt Slurpad' und wurde bereits 2012 im Rahmen des EU-Projekts 'Cradle to Cradle Islands' mit 70 bis 78 Wohneinheiten beplant. Das Land gibt das Grundstück nur als Erbpacht über 75 Jahre ab, um Spekulationen vorzubeugen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Pachtkonditionen beim Land zu ermitteln und das Gelände bewerten zu lassen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll ein neues Baugebiet für insularen Dauermietwohnraum ausweisen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan 'Achter d Utkiek' vorzubereiten — mit Aufstellungsbeschluss im März 2021 und angestrebtem Auslegungsbeschluss im September 2021. Als Standort ist das Gebiet zwischen Friedhof und Lütt Slurpad vorgesehen. Grundlage für die Finanzierung ist ein Landeserlass von 2018, der die Vergabe von Landflächen auf Erbpachtbasis ermöglicht.