Bebauungsplan Achter d‘ Utkiek; Vergabe von Planungsleistungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. September 2021
Beschlossen — einstimmig
am 02. September 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt im Nachgang zu den von der Verwaltung am 01.07.2021 vorgelegten Zahlen die Beauftragung des Planungsbüros A und genehmigt den am 08.07.2021 eingegangenen Vertrag zur Übernahme der Planungsleistungen für den Bebauungsplan „Achter d‘ Utkiek“. BM Piszczan erläutert, dass es eine Ausschreibung für die Planungsleistungen gab, die an sechs Planungsbüros versendet wurde. Zwei Büros haben geantwortet. Aufgrund des Zeitdrucks wurde in der letzten Ratssitzung beschlossen, den Prozess schon mal anzustoßen und den Beschluss über die Vergabe im Nachhinein einzuholen. Die Leitungen waren alle vergleichbar und dem Büro mit dem günstigeren Angebot wurde der Zuschlag gegeben. Kämmerer Koffinke ergänzt, dass sich der Preisunterschied dadurch erklärt, dass in der Vergangenheit die Planungsleistungen immer denselben Preis haben mussten und sich ein Planungsbüro nach der HAOI daran halten musste. Dies habe sich inzwischen geändert und daher kann eine Leistung auch unter Preis angeboten werden. Dies führt zu großen Preisunterschieden, die sich für die Gemeinde lohnen. RM Schreiber meint, dass die Gemeinde in der Vergangenheit nicht immer eine glückliche Hand bei der Vergabe hatte und die Preisunterschiede in diesem Fall enorm seien. Wurde geprüft, ob die gewählte Firma die Leistung mit dem angegebenen Preis bringen kann? BM Piszczan antwortet, dass diverse Leistungen immer zusätzlich gezahlt werden müssten. Er wäre zuversichtlich, dass der erfahrene Planer Leistungen erbringen kann. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde vergibt den Planungsauftrag für den Bebauungsplan „Achter d' Utkiek
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur nachträglichen Genehmigung eines bereits unterzeichneten Planungsvertrags; der Rat soll die Vergabe förmlich bestätigen.
Hintergrund
Der Rat beschloss am 04.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Achter d' Utkiek
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vergabe betrifft zunächst die Gemeindefinanzen und den Verfahrensfortschritt des Bebauungsplans. Für Insulaner:innen wird erst mit dem späteren Planinhalt erkennbar, welche Flächen wie genutzt werden dürfen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan am 04.03.2021 gefasst
- Von sechs angeschriebenen Planungsbüros haben nur zwei ein Angebot abgegeben
- Büro A bot rund 20.119 Euro brutto, Büro B rund 40.858 Euro brutto
- Die Verwaltung hat auf Ratsbeschluss vom 01.07.2021 hin den Vertrag mit Büro A bereits am 08.07.2021 unterzeichnet
- Der Rat soll die Vergabe nachträglich genehmigen; Zusatzleistungen wie Umweltbericht oder FFH-Vorprüfung sind im Honorar noch nicht enthalten
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/134/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8199 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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