Beratung und Beschluss über die Anpachtung des Gebietes Achter d" Utkiek
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 20. April 2017
Beschlossen — einstimmig
am 20. April 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, auf der Basis der Planungen des Craddle-to-Craddle-Island-Projektes und den darin befindlichen Planungen beim Land Niedersachsen die Konditionen für eine Anpachtung des in der Planung beschriebenen Areals mit dem Arbeitsnamen "Achter d' Utkiek" zu ermitteln. Die Unterlagen des genannten Projektes sollen dem Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN) zur Bewertung des Grundstückspreises auch im Hinblick der unterschiedlichen Nutzung - sofern noch nicht vorhanden - zur Verfügung gestellt werden. RM Redelfs erläutert Top. BM Piszczan ist der Auffassung, es müsse eine Möglichkeit für dauerhaftes Wohnen geschaffen werden. Als Planungsgrundlage möge man das Gebiet Achter d Utkiek anfassen. Es stelle sich die Frage, was vom Land auf die Gemeinde zukäme. Das Land verkaufe nicht mehr, sondern verpachte nur noch für die Dauer von 75 Jahren. Das Gelände sei in der Vorplanung durchzogen von Grünbereichen und Straßen. Ein Ratsmitglied möchte wissen, was das Anpachten für die Gemeinde koste. Es stelle sich die Frage, ob sich Spiekeroog das überhaupt leisten können. BM Piszczan habe auch mit dem Landrat gesprochen. Er möchte die Gemeinde Spiekeroog unterstützen und ggf. auf dem Wege nach Hannover begleiten. RM Klasing findet es gut, dass dieses wieder aufgegriffen würde. Es habe Verzögerungen wegen Anwohnern gegeben, welche dann dazu geführt hätte, dass man nicht zu dem gewünschten Ergebnis gekommen sei. Es sei gut, dass es jetzt weiter gehe. RM Germis kann sich nicht erklären, warum dieses nicht weiter verfolgt worden sei. RM Redelfs verliest den Beschlussvorschlag .
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will ein Gelände namens 'Achter d' Utkiek' vom Land Niedersachsen pachten, um dort neuen Wohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Das Areal grenzt an das bestehende Neubaugebiet 'Lütt Slurpad' und wurde bereits 2012 im Rahmen des EU-Projekts 'Cradle to Cradle Islands' mit 70 bis 78 Wohneinheiten beplant. Das Land gibt das Grundstück nur als Erbpacht über 75 Jahre ab, um Spekulationen vorzubeugen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Pachtkonditionen beim Land zu ermitteln und das Gelände bewerten zu lassen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Matthias Piszczan, zur Erstberatung in Verwaltungsausschuss und Rat. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, Pachtkonditionen für das Plangebiet 'Achter d' Utkiek' zu ermitteln — ein vorbereitender Schritt vor einem möglichen Bauleitplanverfahren.
Hintergrund
Bereits 2012 hatte die Gemeinde das Areal im EU-Projekt 'Cradle to Cradle Islands' als Wohngebiet beplant: Das Konzept sah vier Wohnhöfe mit 70 bis 78 Wohneinheiten auf rund 2,2 Hektar Nettobauland vor. Der Rat beschloss damals die Variante 'B – Höfe' als Grundlage für die Bauleitplanung und wollte die Gemeinde als Bauträgerin in Genossenschaftsform auftreten lassen. Das Gelände liegt vollständig in der Trinkwasserschutzzone III und grenzt unmittelbar an Nationalpark-Flächen. Das Land Niedersachsen vergibt das Grundstück ausschließlich als Erbpacht über 75 Jahre.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Auf Spiekeroog fehlt es erheblich an Wohnraum für die dauerhaft ansässige Bevölkerung und für Fachkräfte. Würde das Areal bebaut, entstünden bis zu 78 neue Wohneinheiten — ausdrücklich für Insulaner:innen, nicht für Feriengäste. Die Erbpachtkonstruktion soll verhindern, dass die Grundstücke später zum Ferienimmobilienmarkt abwandern. Vorerst handelt es sich nur um einen Auftrag zur Konditionenermittlung; gebaut wird noch nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet 'Achter d' Utkiek' liegt nördlich des bestehenden Neubaugebiets 'Lütt Slurpad' und umfasst rund 2,2 Hektar Nettobauland
- Das 2012 entwickelte Konzept sieht vier Wohnhöfe mit 70 bis 78 Wohneinheiten und einer Durchschnittsgröße von 65 Quadratmetern vor
- Das Land Niedersachsen übergibt das Gelände nur per Erbpacht über 75 Jahre, um Eigentumsspekulation zu verhindern
- Die Vorlage schlägt vor, die Verwaltung mit der Ermittlung der Pachtkonditionen und der Grundstücksbewertung durch das LGLN zu beauftragen
- Das Plangebiet liegt vollständig in der Trinkwasserschutzzone III und enthält geschützte Dünenvegetation — beides muss bei einer weiteren Planung berücksichtigt werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/030/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-870 kB
- 📄Öffentlich - Final NWP Praesi Workshop 10122012PDF; CHARSET=UTF-816.6 MB
- 📄Öffentlich - Spiek B Achter d Utkiek 121206PDF; CHARSET=UTF-81.6 MB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Verwaltung bringt das geplante Neubaugebiet 'Achter d'Utkiek' nach dem Wechsel von Rat und Bürgermeister wieder auf Kurs. Das Areal nördlich der Straße 'Bi d'Utkiek' — zwischen Feuerwehr und Baugebiet Lütt Slurpad — ist das vermutlich letzte mögliche Baugebiet auf Spiekeroog. Das Grundstück gehört dem Land Niedersachsen, das es auf Erbpacht vergeben will. Ein konkreter Beschlussvorschlag soll erst in der Sitzung formuliert werden.
Ratsmitglied Inge Redelfs beantragt, drei gemeindeeigene Grundstücke im Melksettdreieck künftig per Erbpacht statt durch Verkauf zu vergeben. Das Melksettgebiet ist für Existenzgründungen auf der Insel reserviert; bisher verkaufte die Gemeinde die Grundstücke dort subventioniert. Erbpacht soll den Zweck langfristig absichern, weil die Gemeinde Eigentümerin bleibt und die Nutzung vertraglich steuern kann. Der Rat soll zunächst einen Grundsatzbeschluss fassen; Bau- und Finanzausschuss bereiten das Thema weiter vor.
Die Gemeinde will das Gebiet 'Achter d' Utkiek' (rund 2,2 Hektar) als neues Wohngebiet erschließen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, Fachplaner und Fachanwälte einzuschalten, um die nötigen Informationen für eine konkrete Planung zusammenzutragen. Als nächster Schritt ist eine Klausurtagung des Rates im Frühjahr 2019 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dafür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.
Eine Inselbewohnerin möchte ein Haus im Bereich 'Lütt Slurpad' kaufen, das auf einem Grundstück der Gemeinde steht. Da das Grundstück per Erbbaurecht — also einem langfristigen Nutzungsrecht am gemeindefremden Boden — vergeben ist, braucht die Käuferin die Zustimmung des Rates. Der überarbeitete Beschlussvorschlag sieht vor, dass bei Vorlage eines Kaufvertrags ein neuer Erbbaurechtsvertrag über 40 Jahre ab Eigentumsübertragung abgeschlossen wird.