Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss auf ein von § 71 NKomVG abweichendes Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse (nach § 71 Abs. 10 NKomVG)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. November 2016

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

1. Der Rat beschließt in der Besetzung der Ausschüsse der Vertretung von den Regelungen des § 71 Absätze 2,3,4,6 und 8 NKomVG festgelegtem Verfahren abzuweichen. Stattdessen werden die Mitglieder der Ausschüsse von den Ratsfrauen und Ratsherren des Rates mit einfacher Mehrheit gewählt. 2 . Der Rat beschließt, dass grundsätzlich in den Ausschüssen jedes Nichtausschussmitglied berechtigt ist ein abwesendes Ausschussmitglied zu vertreten. Jedoch benennt das zu vertretende Ausschussmitglied seine Vertretung selber. RV Redelfs erklärt, dass es aufgrund der Tatsache, dass es im Rat der Gemeinde Spiekeroog keine Fraktionen oder Gruppen gibt, eine Abweichung von dem im NKomVG festgelegtem Verfahren beschlossen werden muss. Daneben gibt sie bekannt, dass im Vorfeld zur konstituierenden Ratssitzung konstruktive Gespräche der Ratsfrauen und Ratsherren stattgefunden haben und dabei eine Einigung über die zu vergebenden Positionen erzielt worden ist.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Der Rat berät und entscheidet, ob er bei der Besetzung seiner Ausschüsse von dem gesetzlich vorgesehenen Standardverfahren nach § 71 NKomVG abweicht. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz erlaubt solch ein abweichendes Verfahren ausdrücklich. Ein konkreter Beschluss soll gefasst werden.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur organisatorischen Selbstorganisation des Rates nach der Kommunalwahl. Die Vorlage stützt sich auf § 71 Abs. 10 NKomVG, der dem Rat erlaubt, ein vom gesetzlichen Regelfall abweichendes Besetzungsverfahren zu beschließen.

Hintergrund

Nach § 71 NKomVG richtet sich die Sitzverteilung in Ausschüssen grundsätzlich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (d'Hondtsches oder ähnliches Zählverfahren). Absatz 10 derselben Vorschrift lässt zu, dass der Rat einvernehmlich ein anderes Verfahren wählt. Solche Beschlüsse werden typischerweise zu Beginn einer neuen Ratsperiode gefasst. Da kein PDF vorliegt, sind die genauen Inhalte des vorgeschlagenen Verfahrens nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Beschluss regelt die interne Zusammensetzung der Ratsausschüsse und betrifft damit die politische Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretung. Für Insulaner:innen hat dies keine unmittelbare Alltagsauswirkung; mittelbar bestimmt die Ausschussbesetzung jedoch, welche Mandatsträger:innen in welchen Fachgremien mitentscheiden.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat entscheidet über das Verfahren zur Besetzung seiner Ausschüsse
  • Grundlage ist § 71 Abs. 10 NKomVG, der ein vom Regelverfahren abweichendes Vorgehen ermöglicht
  • Der Beschluss fällt typischerweise zu Beginn einer neuen Wahlperiode
  • Inhalt des konkret vorgeschlagenen Verfahrens ist mangels PDF nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/100/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. November 2016, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Beratung und Beschluss über ein von § 71 NKomVG abweichendes Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse (nach § 71 Abs. 10 NKomVG)
01/165/2021Sitzungsvorlage

Der Rat soll beschließen, die Ausschüsse des Gemeinderats weiterhin per einfacher Mehrheitswahl zu besetzen — statt nach dem gesetzlichen Standardverfahren des § 71 NKomVG. Dieses vereinfachte Verfahren hat der Rat bereits in den zwei vorangegangenen Wahlperioden so gehandhabt. Zusätzlich soll festgelegt werden, dass jedes Ratsmitglied ein abwesendes Ausschussmitglied vertreten darf, wobei das zu vertretende Mitglied seine Vertretung selbst benennt.

Nachbesetzung von Ausschüssen
01/083/2025Sitzungsvorlage

Ein Ratsmitglied hat sein Mandat niedergelegt, dadurch sind mehrere Ausschusssitze und Gremienposten vakant. Der Rat muss Nachfolger:innen für den Verwaltungsausschuss, den Bau- sowie den Haushalts- und Finanzausschuss wählen. Zudem sind ein neues Mitglied und ein neuer Vorsitz für den Aufsichtsrat der Nordseebad Spiekeroog GmbH zu bestellen. Die Vertretung des ausgeschiedenen Ratsmitglieds in der Gesellschafterversammlung der GmbH wird förmlich widerrufen.

Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeinde Spiekeroog
01/072/2017Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Satzung zur Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten. Die bisherige Satzung von 1999 regelte noch die sogenannte Frauenbeauftragte und stützte sich auf die alte Niedersächsische Gemeindeordnung. Die neue Satzung passt die Grundlage ans geltende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz an. Der Rat soll die Neufassung mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 beschließen.

Beratung und Beschluss auf ein von § 71 NKomVG abweichendes Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse (nach § 71 Abs. 10 NKomVG) — Spiekeroog-Radar