Beratung und Beschluss auf ein von § 71 NKomVG abweichendes Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse (nach § 71 Abs. 10 NKomVG)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. November 2016
Beschlossen — einstimmig
am 03. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Der Rat beschließt in der Besetzung der Ausschüsse der Vertretung von den Regelungen des § 71 Absätze 2,3,4,6 und 8 NKomVG festgelegtem Verfahren abzuweichen. Stattdessen werden die Mitglieder der Ausschüsse von den Ratsfrauen und Ratsherren des Rates mit einfacher Mehrheit gewählt. 2 . Der Rat beschließt, dass grundsätzlich in den Ausschüssen jedes Nichtausschussmitglied berechtigt ist ein abwesendes Ausschussmitglied zu vertreten. Jedoch benennt das zu vertretende Ausschussmitglied seine Vertretung selber. RV Redelfs erklärt, dass es aufgrund der Tatsache, dass es im Rat der Gemeinde Spiekeroog keine Fraktionen oder Gruppen gibt, eine Abweichung von dem im NKomVG festgelegtem Verfahren beschlossen werden muss. Daneben gibt sie bekannt, dass im Vorfeld zur konstituierenden Ratssitzung konstruktive Gespräche der Ratsfrauen und Ratsherren stattgefunden haben und dabei eine Einigung über die zu vergebenden Positionen erzielt worden ist.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät und entscheidet, ob er bei der Besetzung seiner Ausschüsse von dem gesetzlich vorgesehenen Standardverfahren nach § 71 NKomVG abweicht. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz erlaubt solch ein abweichendes Verfahren ausdrücklich. Ein konkreter Beschluss soll gefasst werden.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur organisatorischen Selbstorganisation des Rates nach der Kommunalwahl. Die Vorlage stützt sich auf § 71 Abs. 10 NKomVG, der dem Rat erlaubt, ein vom gesetzlichen Regelfall abweichendes Besetzungsverfahren zu beschließen.
Hintergrund
Nach § 71 NKomVG richtet sich die Sitzverteilung in Ausschüssen grundsätzlich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (d'Hondtsches oder ähnliches Zählverfahren). Absatz 10 derselben Vorschrift lässt zu, dass der Rat einvernehmlich ein anderes Verfahren wählt. Solche Beschlüsse werden typischerweise zu Beginn einer neuen Ratsperiode gefasst. Da kein PDF vorliegt, sind die genauen Inhalte des vorgeschlagenen Verfahrens nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Beschluss regelt die interne Zusammensetzung der Ratsausschüsse und betrifft damit die politische Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretung. Für Insulaner:innen hat dies keine unmittelbare Alltagsauswirkung; mittelbar bestimmt die Ausschussbesetzung jedoch, welche Mandatsträger:innen in welchen Fachgremien mitentscheiden.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat entscheidet über das Verfahren zur Besetzung seiner Ausschüsse
- Grundlage ist § 71 Abs. 10 NKomVG, der ein vom Regelverfahren abweichendes Vorgehen ermöglicht
- Der Beschluss fällt typischerweise zu Beginn einer neuen Wahlperiode
- Inhalt des konkret vorgeschlagenen Verfahrens ist mangels PDF nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/100/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll beschließen, die Ausschüsse des Gemeinderats weiterhin per einfacher Mehrheitswahl zu besetzen — statt nach dem gesetzlichen Standardverfahren des § 71 NKomVG. Dieses vereinfachte Verfahren hat der Rat bereits in den zwei vorangegangenen Wahlperioden so gehandhabt. Zusätzlich soll festgelegt werden, dass jedes Ratsmitglied ein abwesendes Ausschussmitglied vertreten darf, wobei das zu vertretende Mitglied seine Vertretung selbst benennt.
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