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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeinde Spiekeroog

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. September 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. September 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten zum 01.10.17. RV Redelfs erläutert, dass sich die neu gefasste Satzung auf das NKomVG bezieht und einer Änderung bedurfte.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Satzung zur Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten. Die bisherige Satzung von 1999 regelte noch die sogenannte Frauenbeauftragte und stützte sich auf die alte Niedersächsische Gemeindeordnung. Die neue Satzung passt die Grundlage ans geltende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz an. Der Rat soll die Neufassung mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 beschließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neufassung einer gemeindlichen Satzung. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat als Erstberatung und Beschluss.

Hintergrund

Die bisherige Satzung über die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten stammt vom 30. Dezember 1999 und beruhte auf der damaligen Niedersächsischen Gemeindeordnung. Diese wurde inzwischen durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst. Die neue Satzung verweist nun auf die einschlägigen Paragraphen des NKomVG und trägt auch die aktuelle Bezeichnung „Gleichstellungsbeauftragte

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Änderung betrifft die rechtliche Grundlage eines Amtes, das die Gleichstellung in der Gemeindeverwaltung sichern soll. Für den Inselalltag ändert sich inhaltlich wenig, da die Funktion weiterhin ehrenamtlich besetzt bleibt. Die Vorlage ist überwiegend verwaltungsrechtlicher Natur.

Die wichtigsten Punkte

  • Die alte Satzung von 1999 wird durch eine neue Fassung ersetzt, die ab dem 1. Oktober 2017 gilt
  • Die Gemeinde bestellt weiterhin eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
  • Rechtsgrundlage wechselt von der früheren Niedersächsischen Gemeindeordnung zum NKomVG
  • Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte richten sich künftig nach §§ 8 und 9 NKomVG

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/072/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. September 2017, 20:07 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Spiekeroog
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Wichtig für die Insel
Beratung und Beschluss über die Einführung einer Pflichtfeuerwehrsatzung
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