Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. September 2017
Beschlossen — einstimmig
am 07. September 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten zum 01.10.17. RV Redelfs erläutert, dass sich die neu gefasste Satzung auf das NKomVG bezieht und einer Änderung bedurfte.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Satzung zur Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten. Die bisherige Satzung von 1999 regelte noch die sogenannte Frauenbeauftragte und stützte sich auf die alte Niedersächsische Gemeindeordnung. Die neue Satzung passt die Grundlage ans geltende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz an. Der Rat soll die Neufassung mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neufassung einer gemeindlichen Satzung. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat als Erstberatung und Beschluss.
Hintergrund
Die bisherige Satzung über die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten stammt vom 30. Dezember 1999 und beruhte auf der damaligen Niedersächsischen Gemeindeordnung. Diese wurde inzwischen durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst. Die neue Satzung verweist nun auf die einschlägigen Paragraphen des NKomVG und trägt auch die aktuelle Bezeichnung „Gleichstellungsbeauftragte
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Änderung betrifft die rechtliche Grundlage eines Amtes, das die Gleichstellung in der Gemeindeverwaltung sichern soll. Für den Inselalltag ändert sich inhaltlich wenig, da die Funktion weiterhin ehrenamtlich besetzt bleibt. Die Vorlage ist überwiegend verwaltungsrechtlicher Natur.
Die wichtigsten Punkte
- Die alte Satzung von 1999 wird durch eine neue Fassung ersetzt, die ab dem 1. Oktober 2017 gilt
- Die Gemeinde bestellt weiterhin eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
- Rechtsgrundlage wechselt von der früheren Niedersächsischen Gemeindeordnung zum NKomVG
- Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte richten sich künftig nach §§ 8 und 9 NKomVG
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/072/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-897 kB
- 📄öffentlich-Satzung Gleichstellungsbeauftragte 2017PDF; CHARSET=UTF-86 kB
- 📄öffentlich-Satzung über die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten 30.12.1999PDF; CHARSET=UTF-827 kB
Beratungsfolge
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