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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeinde Spiekeroog

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. September 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. September 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten zum 01.10.17. RV Redelfs erläutert, dass sich die neu gefasste Satzung auf das NKomVG bezieht und einer Änderung bedurfte.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert ihre Satzung zur Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten. Die bisherige Satzung über die Frauenbeauftragte aus dem Jahr 1999 wird durch eine neue Fassung ersetzt, die dem aktuellen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) entspricht. Der Rat soll die neue Satzung beschließen, die zum 1. Oktober 2017 in Kraft treten soll.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung durch den Rat. Die Vorlage durchläuft zuvor den Verwaltungsausschuss.

Hintergrund

Die bisherige Satzung über die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten stammt vom 30. Dezember 1999 und basiert auf der alten Niedersächsischen Gemeindeordnung. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das die frühere Gemeindeordnung abgelöst hat, enthält in den Paragraphen 8 und 9 neue Vorgaben zur Gleichstellungsbeauftragten. Die Neufassung der Satzung passt die kommunalen Regelungen an dieses aktuelle Landesrecht an.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Änderung ist eine verwaltungsrechtliche Anpassung ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte bleibt bestehen; ihre Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte richten sich künftig nach dem aktuellen Landesgesetz.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Satzung von 1999 über die Frauenbeauftragte wird zum 1. Oktober 2017 aufgehoben
  • Die neue Satzung passt die Rechtsgrundlage an die Paragraphen 8 und 9 des NKomVG an
  • Die Gemeinde Spiekeroog bestellt weiterhin eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
  • Der Rat soll den Beschluss in seiner Sitzung am 7. September 2017 fassen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/072/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. September 2017, 22:07 UhrEntscheidungeinstimmig

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