Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. September 2017
Beschlossen — einstimmig
am 07. September 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten zum 01.10.17. RV Redelfs erläutert, dass sich die neu gefasste Satzung auf das NKomVG bezieht und einer Änderung bedurfte.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert ihre Satzung zur Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten. Die bisherige Satzung über die Frauenbeauftragte aus dem Jahr 1999 wird durch eine neue Fassung ersetzt, die dem aktuellen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) entspricht. Der Rat soll die neue Satzung beschließen, die zum 1. Oktober 2017 in Kraft treten soll.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung durch den Rat. Die Vorlage durchläuft zuvor den Verwaltungsausschuss.
Hintergrund
Die bisherige Satzung über die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten stammt vom 30. Dezember 1999 und basiert auf der alten Niedersächsischen Gemeindeordnung. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das die frühere Gemeindeordnung abgelöst hat, enthält in den Paragraphen 8 und 9 neue Vorgaben zur Gleichstellungsbeauftragten. Die Neufassung der Satzung passt die kommunalen Regelungen an dieses aktuelle Landesrecht an.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Änderung ist eine verwaltungsrechtliche Anpassung ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte bleibt bestehen; ihre Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte richten sich künftig nach dem aktuellen Landesgesetz.
Die wichtigsten Punkte
- Die Satzung von 1999 über die Frauenbeauftragte wird zum 1. Oktober 2017 aufgehoben
- Die neue Satzung passt die Rechtsgrundlage an die Paragraphen 8 und 9 des NKomVG an
- Die Gemeinde Spiekeroog bestellt weiterhin eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
- Der Rat soll den Beschluss in seiner Sitzung am 7. September 2017 fassen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/072/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-897 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄öffentlich-Satzung Gleichstellungsbeauftragte 2017PDF; CHARSET=UTF-86 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄öffentlich-Satzung über die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten 30.12.1999PDF; CHARSET=UTF-827 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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