Beratung und Beschluss über ein von § 71 NKomVG abweichendes Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse (nach § 71 Abs. 10 NKomVG)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2021
Beschlossen — einstimmig
am 04. November 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Der Rat beschließt, für die Besetzung der Ausschüsse der Vertretung von den Regelungen des § 71 Absätze 2,3,4,6 und 8 NKomVG festgelegten Verfahren abzuweichen. Stattdessen werden die Mitglieder der Ausschüsse von den Ratsfrauen und Ratsherren des Rates mit einfacher Mehrheit gewählt. 2. Der Rat beschließt, dass grundsätzlich in den Ausschüssen jedes Nichtausschussmitglied berechtigt ist, ein abwesendes Ausschussmitglied zu vertreten. Jedoch benennt das zu vertretende Ausschussmitglied seine jeweilige Vertretung selbst. RV Redelfs erläutert, dass es im Vorfeld Gespräche gab, dass man die Positionen nach Neigungen besetzen möchte und nicht nach Fraktionen oder Gruppen. Daher sollte der Beschlussvorschlag angenommen werden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll beschließen, die Ausschüsse des Gemeinderats weiterhin per einfacher Mehrheitswahl zu besetzen — statt nach dem gesetzlichen Standardverfahren des § 71 NKomVG. Dieses vereinfachte Verfahren hat der Rat bereits in den zwei vorangegangenen Wahlperioden so gehandhabt. Zusätzlich soll festgelegt werden, dass jedes Ratsmitglied ein abwesendes Ausschussmitglied vertreten darf, wobei das zu vertretende Mitglied seine Vertretung selbst benennt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und zur abschließenden Beschlussfassung im Rat. Sie nutzt die in § 71 Abs. 10 NKomVG vorgesehene Möglichkeit, vom gesetzlichen Regelverfahren zur Ausschussbesetzung abzuweichen.
Hintergrund
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt in § 71 ein bestimmtes Verfahren für die Besetzung von Gemeinderatsausschüssen vor — in der Regel proportional nach Fraktionsstärke. § 71 Abs. 10 erlaubt jedoch, davon abzuweichen, wenn der Rat das beschließt. Die Gemeinde Spiekeroog hat dieses vereinfachte Wahlverfahren bereits in den zwei vorherigen Wahlperioden angewendet.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Diese Vorlage betrifft die interne Organisation des Gemeinderats und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Sie regelt, wie Ratsmitglieder in Ausschüsse gewählt werden und wer wen im Verhinderungsfall vertreten darf.
Die wichtigsten Punkte
- Die Ausschüsse sollen nicht nach dem gesetzlichen Standardverfahren, sondern per einfacher Mehrheitswahl des Rates besetzt werden
- Dieses Verfahren wurde bereits in zwei vorangegangenen Wahlperioden so praktiziert
- Jedes Ratsmitglied darf ein abwesendes Ausschussmitglied vertreten, sofern dieses die Vertretung selbst benennt
- Die Beschlussfassung erfolgt abschließend im Rat am 4. November 2021
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/165/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8101 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll erneut beschließen, die Ausschüsse abweichend vom gesetzlichen Regelverfahren zu besetzen. Da im Gemeinderat nur eine Fraktion vertreten ist, passt das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz nicht auf diese Situation. Die Verwaltung schlägt vor, das bereits in der Vorgänger-Wahlperiode bewährte Verfahren zu übernehmen: Ausschussmitglieder werden vom Rat mit einfacher Mehrheit gewählt, und jedes Ratsmitglied kann ein abwesendes Ausschussmitglied vertreten, sofern dieses die Vertretung selbst benennt.
Die Verwaltung schlägt vor, Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Gemeinde Spiekeroog zu ändern. Geplant sind vier Neuerungen: Hybrid-Sitzungen sollen rechtlich möglich werden, Bekanntmachungen sollen vereinfacht werden, Bürger:innen sollen auch am Ende jeder Sitzung Fragen stellen können, und veraltete Regelungen werden an aktuelle Gesetze angepasst. Diese Sitzung dient nur einem ersten Schulterblick; ein formeller Beschluss ist für einen späteren Sitzungslauf vorgesehen.
Ein Ratsmitglied hat sein Mandat niedergelegt, dadurch sind mehrere Ausschusssitze und Gremienposten vakant. Der Rat muss Nachfolger:innen für den Verwaltungsausschuss, den Bau- sowie den Haushalts- und Finanzausschuss wählen. Zudem sind ein neues Mitglied und ein neuer Vorsitz für den Aufsichtsrat der Nordseebad Spiekeroog GmbH zu bestellen. Die Vertretung des ausgeschiedenen Ratsmitglieds in der Gesellschafterversammlung der GmbH wird förmlich widerrufen.
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Hauptsatzung vollständig durch eine Neufassung. Wesentliche Änderungen sind die Streichung des bisherigen Paragrafen über beschließende Ausschüsse sowie die Anpassung der Wertgrenzen, ab denen der Rat Rechtsgeschäfte genehmigen muss. Der Rat soll die neue Hauptsatzung beschließen.