Beratung und Beschluss über ein von § 71 NKomVG abweichendes Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse (nach § 71 Abs. 10 NKomVG)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2021
Beschlossen — einstimmig
am 04. November 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Der Rat beschließt, für die Besetzung der Ausschüsse der Vertretung von den Regelungen des § 71 Absätze 2,3,4,6 und 8 NKomVG festgelegten Verfahren abzuweichen. Stattdessen werden die Mitglieder der Ausschüsse von den Ratsfrauen und Ratsherren des Rates mit einfacher Mehrheit gewählt. 2. Der Rat beschließt, dass grundsätzlich in den Ausschüssen jedes Nichtausschussmitglied berechtigt ist, ein abwesendes Ausschussmitglied zu vertreten. Jedoch benennt das zu vertretende Ausschussmitglied seine jeweilige Vertretung selbst. RV Redelfs erläutert, dass es im Vorfeld Gespräche gab, dass man die Positionen nach Neigungen besetzen möchte und nicht nach Fraktionen oder Gruppen. Daher sollte der Beschlussvorschlag angenommen werden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll beschließen, die Ausschüsse des Gemeinderats weiterhin per einfacher Mehrheitswahl zu besetzen — statt nach dem gesetzlichen Standardverfahren des § 71 NKomVG. Dieses vereinfachte Verfahren hat der Rat bereits in den zwei vorangegangenen Wahlperioden so gehandhabt. Zusätzlich soll festgelegt werden, dass jedes Ratsmitglied ein abwesendes Ausschussmitglied vertreten darf, wobei das zu vertretende Mitglied seine Vertretung selbst benennt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und zur abschließenden Beschlussfassung im Rat. Sie nutzt die in § 71 Abs. 10 NKomVG vorgesehene Möglichkeit, vom gesetzlichen Regelverfahren zur Ausschussbesetzung abzuweichen.
Hintergrund
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt in § 71 ein bestimmtes Verfahren für die Besetzung von Gemeinderatsausschüssen vor — in der Regel proportional nach Fraktionsstärke. § 71 Abs. 10 erlaubt jedoch, davon abzuweichen, wenn der Rat das beschließt. Die Gemeinde Spiekeroog hat dieses vereinfachte Wahlverfahren bereits in den zwei vorherigen Wahlperioden angewendet.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Diese Vorlage betrifft die interne Organisation des Gemeinderats und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Sie regelt, wie Ratsmitglieder in Ausschüsse gewählt werden und wer wen im Verhinderungsfall vertreten darf.
Die wichtigsten Punkte
- Die Ausschüsse sollen nicht nach dem gesetzlichen Standardverfahren, sondern per einfacher Mehrheitswahl des Rates besetzt werden
- Dieses Verfahren wurde bereits in zwei vorangegangenen Wahlperioden so praktiziert
- Jedes Ratsmitglied darf ein abwesendes Ausschussmitglied vertreten, sofern dieses die Vertretung selbst benennt
- Die Beschlussfassung erfolgt abschließend im Rat am 4. November 2021
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/165/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8101 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat berät und entscheidet, ob er bei der Besetzung seiner Ausschüsse von dem gesetzlich vorgesehenen Standardverfahren nach § 71 NKomVG abweicht. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz erlaubt solch ein abweichendes Verfahren ausdrücklich. Ein konkreter Beschluss soll gefasst werden.
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