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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über ein von § 71 NKomVG abweichendes Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse (nach § 71 Abs. 10 NKomVG)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Der Rat berät und beschließt, ob bei der Besetzung seiner Ausschüsse ein vom gesetzlichen Regelverfahren (§ 71 NKomVG) abweichendes Verfahren angewendet werden soll. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz lässt unter bestimmten Voraussetzungen solche abweichenden Vereinbarungen der Ratsfraktionen zu. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt vor, konnte jedoch mangels PDF nicht eingesehen werden.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur organisatorischen Ausgestaltung des neu konstituierten Rates, eingebracht zur Beschlussfassung im Rahmen der Ratskonstituierung 2021. Es handelt sich um eine Entscheidung über das Verfahren zur Ausschussbesetzung nach § 71 Abs. 10 NKomVG.

Hintergrund

§ 71 NKomVG regelt, wie die Sitze in Ratsausschüssen auf die Fraktionen verteilt werden – in der Regel nach dem Stärkeverhältnis (d'Hondtsches oder Höchstzahlverfahren). Abs. 10 erlaubt den Ratsmitgliedern, einvernehmlich ein abweichendes Verfahren zu vereinbaren. Dieser Tagesordnungspunkt ist typisch für die Konstituierungsphase eines neu gewählten Rates. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten des Vorschlags nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Ausschussbesetzung ist eine interne Organisationsentscheidung des Rates und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Mittelbar bestimmt sie jedoch, welche Fraktion in welchem Ausschuss wie stark vertreten ist, und beeinflusst damit die politische Gewichtung bei Sachentscheidungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Es geht um die Besetzung der Ratsausschüsse nach der Kommunalwahl 2021
  • § 71 NKomVG schreibt ein Standardverfahren zur proportionalen Sitzverteilung vor
  • Abs. 10 erlaubt ein davon abweichendes, einvernehmlich vereinbartes Verfahren
  • Der Rat soll über ein solches alternatives Verfahren beraten und beschließen
  • Inhaltliche Details sind mangels Vorlage-PDF nicht einsehbar

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/165/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog4. November 2021, 20:00 UhrEntscheidung

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Der Rat soll beschließen, bei der Besetzung seiner Ausschüsse von dem im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgesehenen Standardverfahren abzuweichen. § 71 NKomVG regelt die Sitzverteilung in Ausschüssen nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen; Absatz 10 erlaubt ein davon abweichendes Verfahren, wenn der Rat dem zustimmt. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt im Vorlagetext vor, dessen Inhalt ohne PDF nicht einsehbar ist.

Beratung und Beschluss über ein von § 71 NKomVG abweichendes Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse (nach § 71 Abs. 10 NKomVG) — Spiekeroog-Radar