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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über ein von § 71 NKomVG abweichendes Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse (nach § 71 Abs. 10 NKomVG)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 04. November 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

1. Der Rat beschließt, für die Besetzung der Ausschüsse der Vertretung von den Regelungen des § 71 Absätze 2,3,4,6 und 8 NKomVG festgelegten Verfahren abzuweichen. Stattdessen werden die Mitglieder der Ausschüsse von den Ratsfrauen und Ratsherren des Rates mit einfacher Mehrheit gewählt. 2. Der Rat beschließt, dass grundsätzlich in den Ausschüssen jedes Nichtausschussmitglied berechtigt ist, ein abwesendes Ausschussmitglied zu vertreten. Jedoch benennt das zu vertretende Ausschussmitglied seine jeweilige Vertretung selbst. RV Redelfs erläutert, dass es im Vorfeld Gespräche gab, dass man die Positionen nach Neigungen besetzen möchte und nicht nach Fraktionen oder Gruppen. Daher sollte der Beschlussvorschlag angenommen werden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Der Rat soll beschließen, die Ausschüsse des Gemeinderats weiterhin per einfacher Mehrheitswahl zu besetzen — statt nach dem gesetzlichen Standardverfahren des § 71 NKomVG. Dieses vereinfachte Verfahren hat der Rat bereits in den zwei vorangegangenen Wahlperioden so gehandhabt. Zusätzlich soll festgelegt werden, dass jedes Ratsmitglied ein abwesendes Ausschussmitglied vertreten darf, wobei das zu vertretende Mitglied seine Vertretung selbst benennt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und zur abschließenden Beschlussfassung im Rat. Sie nutzt die in § 71 Abs. 10 NKomVG vorgesehene Möglichkeit, vom gesetzlichen Regelverfahren zur Ausschussbesetzung abzuweichen.

Hintergrund

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt in § 71 ein bestimmtes Verfahren für die Besetzung von Gemeinderatsausschüssen vor — in der Regel proportional nach Fraktionsstärke. § 71 Abs. 10 erlaubt jedoch, davon abzuweichen, wenn der Rat das beschließt. Die Gemeinde Spiekeroog hat dieses vereinfachte Wahlverfahren bereits in den zwei vorherigen Wahlperioden angewendet.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Diese Vorlage betrifft die interne Organisation des Gemeinderats und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Sie regelt, wie Ratsmitglieder in Ausschüsse gewählt werden und wer wen im Verhinderungsfall vertreten darf.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Ausschüsse sollen nicht nach dem gesetzlichen Standardverfahren, sondern per einfacher Mehrheitswahl des Rates besetzt werden
  • Dieses Verfahren wurde bereits in zwei vorangegangenen Wahlperioden so praktiziert
  • Jedes Ratsmitglied darf ein abwesendes Ausschussmitglied vertreten, sofern dieses die Vertretung selbst benennt
  • Die Beschlussfassung erfolgt abschließend im Rat am 4. November 2021

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/165/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog4. November 2021, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Ein Ratsmitglied hat sein Mandat niedergelegt, dadurch sind mehrere Ausschusssitze und Gremienposten vakant. Der Rat muss Nachfolger:innen für den Verwaltungsausschuss, den Bau- sowie den Haushalts- und Finanzausschuss wählen. Zudem sind ein neues Mitglied und ein neuer Vorsitz für den Aufsichtsrat der Nordseebad Spiekeroog GmbH zu bestellen. Die Vertretung des ausgeschiedenen Ratsmitglieds in der Gesellschafterversammlung der GmbH wird förmlich widerrufen.

Beratung und Beschluss über ein von § 71 NKomVG abweichendes Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse (nach § 71 Abs. 10 NKomVG) — Spiekeroog-Radar