Beratung und Beschluss über Änderungen der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018
Beschlossen — einstimmig
am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 5. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Spiekeroog in der vorgelegten Fassung (s. Anlage 1) mit den redaktionellen Änderungen . Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. RM Klasing schlägt vor, den Wortlaut des § 5 Pyrotechnik zu überdenken, da dieser aus seiner Sicht unklar ausgedrückt ist. Das Gremium verständigt sich darauf, den letzten Satz dieses Paragraphen in „...auch am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und damit ganzjährig verboten ist.“ zu ändern.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll die Gefahrenabwehrverordnung zum fünften Mal ändern, um mehrere inhaltliche Widersprüche und veraltete Regelungen zu beseitigen. Kernpunkte sind eine klarere Anleinpflicht für Hunde im Kurbereich, ein neues Feuerwerksverbot im Kurgebiet auch an Silvester und Neujahr sowie die Aufnahme von Drohnen und Kitesurfen in die Regelungen zu Spiel- und Sportgeräten. Der Rat beschließt die geänderte Satzung in der vorgelegten Fassung.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur 5. Änderung der gemeindlichen Gefahrenabwehrverordnung, eingebracht durch den Bürgermeister; der Rat trifft den abschließenden Satzungsbeschluss.
Hintergrund
Die Gefahrenabwehrverordnung in ihrer Fassung vom 12. Dezember 2013 regelt das Verhalten im öffentlichen Raum auf Spiekeroog. Bei der parallel laufenden Überarbeitung der Lärmschutzverordnung wurden Widersprüche zwischen beiden Regelwerken entdeckt, unter anderem bei den Ruhezeiten. Zudem war die bisherige Anleinpflicht für Hunde unklar formuliert, sodass viele Hundehalter:innen irrtümlich vom erlaubten Freilauf im Ortsgebiet ausgingen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Hundehalter:innen müssen ihre Tiere künftig eindeutig im Kurbereich anleinen; die bisherige Unklarheit entfällt. Im Kurgebiet ist Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 sowie das Steigenlassen von Himmellaternen auch an Silvester und Neujahr verboten, was den Brandschutz bei den inseltypischen Holzveranden verbessern soll. Drohnen und Kitesurfen am Strand unterliegen jetzt ausdrücklich den Regelungen der Verordnung.
Die wichtigsten Punkte
- Im Kurbereich gilt eine klare Anleinpflicht für Hunde; bisherige Widersprüche in der Verordnung werden gestrichen
- Höhenfeuerwerk der Kategorie F2 und Himmellaternen sind im Kurgebiet auch an Silvester und Neujahr verboten
- Drohnen werden in die Liste der genehmigungspflichtigen Fluggeräte am Strand aufgenommen
- Kitesurfen am Strand wird ausdrücklich in die bestehende Regelung zum Strandsegeln einbezogen
- Die Paragrafen der Verordnung werden neu nummeriert und formal bereinigt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/093/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8101 kB
- 📄Anlage 1 zum Beschluss zur Vorlage 01 093 2018PDF; CHARSET=UTF-8190 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Gefahrenabwehrverordnung ändern und gleichzeitig eine neue Lärmschutzverordnung verabschieden. Beide Regelwerke hängen inhaltlich zusammen und werden gemeinsam behandelt. Da kein Vorlagentext vorliegt, sind Einzelheiten nicht bekannt.
Der Rat soll das Feuerwerksverbot aus der Gefahrenabwehrverordnung streichen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte im Dezember 2018 entschieden, dass ein absolutes Feuerwerksverbot rechtswidrig ist. Weil gleichzeitig die Lärmschutzverordnung überarbeitet wird, muss auch die Gefahrenabwehrverordnung angepasst werden — konkret: § 6 wird gestrichen.
Die Gemeinde überprüft ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) und will sie an die heutige Praxis anpassen. Vier Bereiche stehen im Fokus: Bauzeiten, ruhestörende Tätigkeiten in Gebäuden, Lärm aus Gaststätten sowie Feuerwerksregelungen. Die Sitzung dient zunächst nur der gemeinsamen Bestandsaufnahme — eine konkrete Neufassung wird danach von der Verwaltung erarbeitet. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse aufzunehmen und einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen.
Ratsmitglied Warenski beantragt, das ganzjährige Feuerwerksverbot auf Spiekeroog zu lockern. Silvesterfeuerwerk soll künftig von 22:00 Uhr bis 01:00 Uhr erlaubt sein. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, § 10 der Lärmschutzverordnung entsprechend zu ändern.