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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über Änderungen der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Spiekeroog

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 5. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Spiekeroog in der vorgelegten Fassung (s. Anlage 1) mit den redaktionellen Änderungen . Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. RM Klasing schlägt vor, den Wortlaut des § 5 Pyrotechnik zu überdenken, da dieser aus seiner Sicht unklar ausgedrückt ist. Das Gremium verständigt sich darauf, den letzten Satz dieses Paragraphen in „...auch am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und damit ganzjährig verboten ist.“ zu ändern.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat soll die Gefahrenabwehrverordnung zum fünften Mal ändern, um mehrere inhaltliche Widersprüche und veraltete Regelungen zu beseitigen. Kernpunkte sind eine klarere Anleinpflicht für Hunde im Kurbereich, ein neues Feuerwerksverbot im Kurgebiet auch an Silvester und Neujahr sowie die Aufnahme von Drohnen und Kitesurfen in die Regelungen zu Spiel- und Sportgeräten. Der Rat beschließt die geänderte Satzung in der vorgelegten Fassung.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur 5. Änderung der gemeindlichen Gefahrenabwehrverordnung, eingebracht durch den Bürgermeister; der Rat trifft den abschließenden Satzungsbeschluss.

Hintergrund

Die Gefahrenabwehrverordnung in ihrer Fassung vom 12. Dezember 2013 regelt das Verhalten im öffentlichen Raum auf Spiekeroog. Bei der parallel laufenden Überarbeitung der Lärmschutzverordnung wurden Widersprüche zwischen beiden Regelwerken entdeckt, unter anderem bei den Ruhezeiten. Zudem war die bisherige Anleinpflicht für Hunde unklar formuliert, sodass viele Hundehalter:innen irrtümlich vom erlaubten Freilauf im Ortsgebiet ausgingen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Hundehalter:innen müssen ihre Tiere künftig eindeutig im Kurbereich anleinen; die bisherige Unklarheit entfällt. Im Kurgebiet ist Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 sowie das Steigenlassen von Himmellaternen auch an Silvester und Neujahr verboten, was den Brandschutz bei den inseltypischen Holzveranden verbessern soll. Drohnen und Kitesurfen am Strand unterliegen jetzt ausdrücklich den Regelungen der Verordnung.

Die wichtigsten Punkte

  • Im Kurbereich gilt eine klare Anleinpflicht für Hunde; bisherige Widersprüche in der Verordnung werden gestrichen
  • Höhenfeuerwerk der Kategorie F2 und Himmellaternen sind im Kurgebiet auch an Silvester und Neujahr verboten
  • Drohnen werden in die Liste der genehmigungspflichtigen Fluggeräte am Strand aufgenommen
  • Kitesurfen am Strand wird ausdrücklich in die bestehende Regelung zum Strandsegeln einbezogen
  • Die Paragrafen der Verordnung werden neu nummeriert und formal bereinigt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/093/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog11. Oktober 2018, 20:00 UhrEntscheidungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. November 2018, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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