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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Abfrage der Miethöhe auf dem freien Wohnungsmarkt in Spiekeroog zur Überprüfung der Zweitwohnungssteuerberechnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. September 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. September 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Abfrage der Miethöhe auf dem freien Wohnungsmarkt in Spiekeroog zur Überprüfung der Zweitwohnungssteuerberechnung durchzuführen. RM Breuer erkundigt sich danach, was die im Beschlussvorschlag gewählte Formulierung „tätig werden“ bedeuten würde. Michael Braun erklärt, dass nach einem Beschluss eine Abfrage durch das Steueramt erfolgen würde. Eine Erhebung ist jedoch nur auf freiwilliger Basis möglich ist. Es sei unklar wie viele auf das Schreiben des Steueramtes antworten werden.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Gemeinde will prüfen, ob die Zweitwohnungssteuer korrekt berechnet wird, und beauftragt dazu die Verwaltung mit einer Mietpreisabfrage. Grundlage der Steuer ist die sogenannte Jahresrohmiete, die über den ortsüblichen Mietwert geschätzt wird. Dieser Wert wurde zuletzt 2011 auf 8,00 Euro pro Quadratmeter festgesetzt und soll nun aktualisiert werden. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Abfrage durchzuführen — die Teilnahme der Vermieter:innen ist freiwillig.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht im Zuge der Haushaltsplanung 2018. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine freiwillige Mietpreiserhebung auf dem Dauerwohnungsmarkt der Insel durchzuführen.

Hintergrund

Die Zweitwohnungssteuer berechnet sich über eine geschätzte Jahresrohmiete, die den ortsüblichen Mietwert als Basis nutzt. Dieser Wert wurde mit der Satzungsänderung zum 1. Januar 2011 auf 8,00 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Weil Haushalt 2018 und mittelfristige Finanzplanung einen ausgeglichenen Haushalt erfordern, überprüft die Gemeinde nun auch diesen Planungsansatz. Eine aktuelle Datengrundlage fehlt, da es auf Spiekeroog keinen amtlichen Mietspiegel gibt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Direkt betroffen sind Eigentümer:innen von Zweitwohnungen auf Spiekeroog — ein aktualisierter Mietwert könnte die Berechnungsgrundlage für ihre Steuerlast verändern. Vermieter:innen von Dauerwohnraum werden um freiwillige Auskunft zur Miethöhe gebeten; eine Pflicht zur Angabe besteht nicht. Für alle anderen Insulaner:innen ist diese Vorlage zunächst ohne unmittelbare Auswirkung.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Zweitwohnungssteuer basiert auf einem Mietwert, der zuletzt 2011 auf 8,00 Euro pro Quadratmeter festgesetzt wurde
  • Die Gemeinde will prüfen, ob dieser Wert noch dem tatsächlichen Markt entspricht
  • Dazu soll die Verwaltung Vermieter:innen von Dauerwohnraum freiwillig nach der aktuellen Miethöhe befragen
  • Die Erhebung ist Grundlage für eine mögliche Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzung
  • Der Rat soll die Verwaltung mit der Durchführung dieser Abfrage beauftragen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/079/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8197 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. September 2017, 22:07 UhrEntscheidungeinstimmig

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