Beratung und Beschluss über die Abfrage der Miethöhe auf dem freien Wohnungsmarkt in Spiekeroog zur Überprüfung der Zweitwohnungssteuerberechnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. September 2017
Beschlossen — einstimmig
am 07. September 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Abfrage der Miethöhe auf dem freien Wohnungsmarkt in Spiekeroog zur Überprüfung der Zweitwohnungssteuerberechnung durchzuführen. RM Breuer erkundigt sich danach, was die im Beschlussvorschlag gewählte Formulierung „tätig werden“ bedeuten würde. Michael Braun erklärt, dass nach einem Beschluss eine Abfrage durch das Steueramt erfolgen würde. Eine Erhebung ist jedoch nur auf freiwilliger Basis möglich ist. Es sei unklar wie viele auf das Schreiben des Steueramtes antworten werden.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde will prüfen, ob die Zweitwohnungssteuer korrekt berechnet wird, und beauftragt dazu die Verwaltung mit einer Mietpreisabfrage. Grundlage der Steuer ist die sogenannte Jahresrohmiete, die über den ortsüblichen Mietwert geschätzt wird. Dieser Wert wurde zuletzt 2011 auf 8,00 Euro pro Quadratmeter festgesetzt und soll nun aktualisiert werden. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Abfrage durchzuführen — die Teilnahme der Vermieter:innen ist freiwillig.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht im Zuge der Haushaltsplanung 2018. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine freiwillige Mietpreiserhebung auf dem Dauerwohnungsmarkt der Insel durchzuführen.
Hintergrund
Die Zweitwohnungssteuer berechnet sich über eine geschätzte Jahresrohmiete, die den ortsüblichen Mietwert als Basis nutzt. Dieser Wert wurde mit der Satzungsänderung zum 1. Januar 2011 auf 8,00 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Weil Haushalt 2018 und mittelfristige Finanzplanung einen ausgeglichenen Haushalt erfordern, überprüft die Gemeinde nun auch diesen Planungsansatz. Eine aktuelle Datengrundlage fehlt, da es auf Spiekeroog keinen amtlichen Mietspiegel gibt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen sind Eigentümer:innen von Zweitwohnungen auf Spiekeroog — ein aktualisierter Mietwert könnte die Berechnungsgrundlage für ihre Steuerlast verändern. Vermieter:innen von Dauerwohnraum werden um freiwillige Auskunft zur Miethöhe gebeten; eine Pflicht zur Angabe besteht nicht. Für alle anderen Insulaner:innen ist diese Vorlage zunächst ohne unmittelbare Auswirkung.
Die wichtigsten Punkte
- Die Zweitwohnungssteuer basiert auf einem Mietwert, der zuletzt 2011 auf 8,00 Euro pro Quadratmeter festgesetzt wurde
- Die Gemeinde will prüfen, ob dieser Wert noch dem tatsächlichen Markt entspricht
- Dazu soll die Verwaltung Vermieter:innen von Dauerwohnraum freiwillig nach der aktuellen Miethöhe befragen
- Die Erhebung ist Grundlage für eine mögliche Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzung
- Der Rat soll die Verwaltung mit der Durchführung dieser Abfrage beauftragen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/079/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8197 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog legt dem Rat ihr Wohnungssicherungskonzept vor: Sie benötigt 18 eigene Wohnungen für ihre Beschäftigten und weitere 13 für Beschäftigte von Landkreis und Land (Lehrkräfte, Ärzte, Rettungsdienst). Zwar besitzt die Gemeinde theoretisch 27 Wohneinheiten, real stehen jedoch nur 8 frei verfügbar zur Verfügung — der Rest ist zweckgebunden oder anderweitig belegt. Familienwohnraum für eigene Beschäftigte fehlt derzeit vollständig.
Die Gemeinde Spiekeroog will auf dem gemeindeeigenen Grundstück Achter d'Diek sozialen Wohnungsbau errichten und dafür Landesförderung abrufen. Die NBank hat bereits Fördermittel von bis zu 1.582.400 Euro reserviert. Der Rat soll beschließen, den Hauptantrag bei der NBank einzureichen und gleichzeitig den Bauantrag beim Landkreis Wittmund zu stellen.
Die Gemeinde Spiekeroog will ein Gelände namens 'Achter d' Utkiek' vom Land Niedersachsen pachten, um dort neuen Wohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Das Areal grenzt an das bestehende Neubaugebiet 'Lütt Slurpad' und wurde bereits 2012 im Rahmen des EU-Projekts 'Cradle to Cradle Islands' mit 70 bis 78 Wohneinheiten beplant. Das Land gibt das Grundstück nur als Erbpacht über 75 Jahre ab, um Spekulationen vorzubeugen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Pachtkonditionen beim Land zu ermitteln und das Gelände bewerten zu lassen.
Zwei Ratsmitglieder beantragen, eine gemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft (WOBAU GmbH Spiekeroog) zu gründen, um mehr Dauerwohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Parallel sollen gemeindeeigene Grundstücke benannt, eine Arbeitsgruppe eingesetzt und eine Zukunftsfläche nördlich Bi t Utkiek vom Land auf Erbpachtbasis erworben werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat Teile des Antrags bereits am 06.04.2017 beschlossen; der Rat soll abschließend entscheiden.