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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Einreichung des Hauptantrages bei der NBank zur Verwirklichung des Projektes "Sozialer Wohnungsbau" und die Einreichung des diesbezüglichen Bauantrages beim Landkreis Wittmund

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. März 2016

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 10. März 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, den anliegenden Hauptantrag bei der NBank zur Erlangung der reservierten Fördermittel i.H.v. bis zu 1.582.400,00€ einzureichen und den diesbezüglichen Bauantrag beim Landkreis Wittmund zu stellen . Der Hauptantrag und der Bauantrag sind Bestandteil dieses Beschlusses. VA Braun erläutert den TOP. Die Verwaltung ist äußerst unzufrieden mit den Aussagen der NBank. Die aktuelle Miethöhe dürfe nach aktuellem Stand der NBank nicht mehr als 7,50 € betragen. Dies ist eine andere Aussage als letztes Jahr, wo man bei höheren Kosten auch eine Erhöhung der Miete in Aussicht gestellt hatte. Er empfiehlt dem Rat trotzdem den Hauptantrag zu stellen um die Finanzierung zu sichern. Die Verwaltung prüft aber auch eine Alternativfinanzierung. Mit dem Finanzierungsbescheid fallen Kosten in Höhe von 10.000,00 € an. Ein Teil der Räte ist sich einig, dass eine Finanzierung mit 7,50 € Miete/m² nicht möglich ist. Auch wird die NBank für ihre unterschiedlichen Aussagen kritisiert. Es folgt eine Diskussion über die Alternative-Finanzierungsmöglichkeiten. Es sich alle einig, dass die Verwaltung unbedingt Zweigleisig fahren muss. Es kommt der Vorschlag, von der NBank die Nachricht zu erhalten, bevor der Bescheid über den Hauptantrag erstellt wird, um hier die Möglichkeit eines Rückzuges zu haben und Geld zu sparen. Dem entgegnet VA Braun, dass die anderen Banken eine Finanzierung erst endgültig zu stimmen würden, wenn unser Haushalt steht. Und auch hier ist nicht gesichert, dass diese uns, mit dem zu erwartenden Haushalt, die Finanzierungsmöglichkeiten wie die NBank geben. Im schlimmsten Fall haben wir Anfang Mai keine Finanzierung (falls der Hauptantrag bei der NBank nicht gestellt wird und nur nach einer Alternativen Finanzierung gesucht wird) für das im Herbst startende Wohnbauprojekt. Ein Teil des Rates möchte dieses Risiko nicht eingehen, ein anderer schon. Es werden auch die Möglichkeiten von Verkäufen zur Finanzierung des Projektes zur Sprache gebracht. Man ist sich darüber einig, zeitnah in der Arbeitsgruppe „Finanzen“ mögliche alternative Finanzierungskonzepte zu entwickeln. VA Braun wird diesbezüglich Terminvorschläge machen.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
sehr hoch

Die Gemeinde Spiekeroog will beim Förderprogramm der NBank (Niedersächsische Investitionsbank) einen Hauptantrag für sozialen Wohnungsbau einreichen und gleichzeitig den zugehörigen Bauantrag beim Landkreis Wittmund stellen. Der Rat soll beides beschließen. Damit würde das Projekt offiziell in die Förder- und Genehmigungsphase eintreten.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Ratsentscheidung aus dem Jahr 2016. Der Rat soll beschließen, den Förderantrag bei der NBank sowie den Bauantrag beim Landkreis Wittmund einzureichen.

Hintergrund

Nur der Titel lag vor, ein PDF war nicht beigefügt. Dem Titel nach hatte die Gemeinde ein Projekt für sozialen Wohnungsbau vorbereitet und war zum Zeitpunkt der Sitzung bereit, den formalen Hauptantrag bei der NBank zu stellen. Die NBank ist die staatliche Förderbank Niedersachsens und vergibt Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Vorarbeiten und Vorgängerbeschlüsse aus dem Vorbereitungsverfahren sind aus dem Titel nicht ersichtlich.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Sozialer Wohnungsbau auf einer Nordseeinsel mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt kann die Wohnsituation von Insulaner:innen mit geringem Einkommen verbessern. Ob und in welchem Umfang Wohnungen entstehen sollten, lässt sich ohne das PDF nicht beurteilen. Die Antragseinreichung selbst ist ein Verfahrensschritt — sie sichert noch keine fertigen Wohnungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll die Einreichung eines Förderantrags bei der NBank für sozialen Wohnungsbau beschließen
  • Gleichzeitig soll der Bauantrag beim Landkreis Wittmund eingereicht werden
  • Die NBank ist die niedersächsische Förderbank für sozialen Wohnungsbau
  • Konkrete Details zu Standort, Größe und Kosten liegen mangels PDF nicht vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/017/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog10. März 2016, 20:07 UhrEntscheidungmehrheitlich

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