Beratung und Beschluss über die Auftragserteilung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für das Rathaus und den Kindergarten
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. September 2016
Beschlossen — einstimmig
am 08. September 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung mit der Annahme des anliegenden Angebotes zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für das Rathaus und den Kindergarten in Höhe von 3.479,56 €. BM Piszczan erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. RM Heusipp möchte wissen, wer in der Gemeinde Sicherheitsbeauftrage/r ist. Die Verwaltung muss nach Weggang von Frau Pichler noch jemanden bestellen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde will externe Fachleute beauftragen, eine Gefährdungsbeurteilung für das Rathaus und den Kindergarten zu erstellen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Analyse von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz. Der Rat soll über die Auftragserteilung beschließen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat über die Vergabe eines Gutachterauftrags. Es handelt sich um eine Erst-Beratung.
Hintergrund
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen — so schreibt es das Arbeitsschutzgesetz vor. Die Gemeinde Spiekeroog ist als Arbeitgeberin für die Mitarbeitenden in Rathaus und Kindergarten in der Pflicht. Da nur der Vorlagentitel vorliegt, sind weitere Details zu Anlass oder Vorgeschichte nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen sind die Mitarbeitenden in Rathaus und Kindergarten, deren Arbeitsplätze auf Sicherheitsrisiken geprüft werden. Für die übrigen Insulaner:innen hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen. Da nur der Titel vorlag, können keine weiteren Einzelheiten benannt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde plant die Beauftragung externer Fachleute für eine Gefährdungsbeurteilung
- Betroffen sind zwei kommunale Gebäude: Rathaus und Kindergarten
- Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Analyse von Arbeitsschutzrisiken
- Der Rat soll die Auftragserteilung formal beschließen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/078/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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