Beratung und Beschluss über die Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf Fachausschüsse
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2021
Beschlossen — einstimmig
am 04. November 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde beschließt, dass die gebildeten Fachausschüsse in der Wahlperiode 2021-2026 lediglich eine beratende, jedoch keine beschlussfassende Funktion bekommen sollen. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Die Fachausschüsse sollen beratende Funktion haben. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll beschließen, dass die Fachausschüsse der Gemeinde Spiekeroog auch in der neuen Wahlperiode 2021–2026 nur beratend tätig sind und keine eigenen Beschlüsse fassen dürfen. Diese Regelung entspricht der Praxis aus der Wahlperiode 2016–2021. Die Entscheidungshoheit verbleibt damit vollständig beim Rat.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Konstituierung des neu gewählten Rates am Beginn der Wahlperiode 2021–2026. Die Vorlage wird zuerst im Verwaltungsausschuss beraten, dann vom Rat beschlossen.
Hintergrund
Gemeindliche Fachausschüsse können nach niedersächsischem Kommunalrecht entweder nur beratend tätig sein oder ihnen können echte Beschlusskompetenzen übertragen werden. Bereits zur Wahlperiode 2016–2021 hatte der Rat in seiner konstituierenden Sitzung am 3. November 2016 entschieden, die Ausschüsse rein beratend zu führen. Mit dem Beginn der neuen Wahlperiode muss diese Frage erneut formell entschieden werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Diese Vorlage regelt die interne Arbeitsweise des Gemeinderates und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Mittelbar bedeutet sie, dass alle verbindlichen Gemeindeentscheidungen weiterhin allein im Rat fallen und nicht in Fachausschüssen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Fachausschüsse sollen in der Wahlperiode 2021–2026 ausschließlich beratende Funktion haben
- Eigene Beschlussfassungen der Ausschüsse sind nicht vorgesehen
- Die Regelung setzt die Praxis der Vorperiode 2016–2021 unverändert fort
- Der Rat der Gemeinde trifft die formelle Entscheidung am 4. November 2021
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/167/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-897 kB
Beratungsfolge
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