Beratung und Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen - Außenanlagen Teil 1 Achter d´Diek
Stand der Beratung
Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. April 2019
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 12. April 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog vergibt Bauleistungen für die Außenanlagen des Wohnbauprojekts Achter d'Diek. Konkret geht es um die innere Erschließung und die Entwässerung des Geländes. Die Ausschreibung lief im beschränkten Verfahren, weil die Kosten unter 150.000 Euro netto liegen. Firma und Preis sollten in der Sitzung am 12. April 2019 ergänzt und dann vom Rat beschlossen werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vergabe von Bauleistungen im laufenden kommunalen Wohnbauprojekt Achter d'Diek. Zuständig sind Verwaltungsausschuss und Rat, die beide am 12. April 2019 tagten.
Hintergrund
Das Wohnbauprojekt Achter d'Diek ist ein Vorhaben der kommunalen Wohnungswirtschaft Spiekeroog. Für dieses Projekt wurde ein Planungsbüro mit der Planung der Außenanlagen beauftragt. Das Planungsbüro hat die Ausschreibungsunterlagen erstellt; die Submission fand am 5. April 2019 statt. Die Vergabe erfolgte im beschränkten Verfahren — einem vereinfachten Ausschreibungsweg, der bei Aufträgen unter 150.000 Euro netto zulässig ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Projekt betrifft kommunalen Wohnraum auf Spiekeroog; mit dem Abschluss der Erschließung und Entwässerung rückt die Fertigstellung näher. Die konkreten Vergabedaten — Firma und Preis — lagen in der schriftlichen Vorlage noch nicht vor und wurden erst in der Sitzung ergänzt.
Die wichtigsten Punkte
- Die innere Erschließung und Entwässerung des Wohnbauprojekts Achter d'Diek sollen vergeben werden
- Die Ausschreibung lief im beschränkten Verfahren, weil die Kosten unter 150.000 Euro netto liegen
- Firma und Auftragspreis wurden erst während der Sitzung am 12. April 2019 bekanntgegeben
- Der Rat sollte die Verwaltung zum Vertragsabschluss nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ermächtigen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/020/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8196 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog vergibt die Heizungs- und Sanitärarbeiten für das Wohnbauprojekt Achter d'Diek. Das einzige eingegangene Angebot der Firma G+C H-L-S GmbH beläuft sich auf rund 369.783 Euro — das sind rund 113 Prozent der ursprünglichen Kostenschätzung von 327.197 Euro. Die Mehrkosten von gut 42.586 Euro sollen durch Einsparungen bei anderen Gewerken gedeckt werden. Der Rat soll den Bürgermeister beauftragen, den Vertrag nach Genehmigung durch das Rechnungsprüfungsamt abzuschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen Auftrag für Zimmerer- und Trockenbauarbeiten am Projekt Achter d'Diek vergeben. Von vier Firmen, die die Ausschreibungsunterlagen angefordert hatten, reichte nur eine ein fristgerechtes Angebot ein. Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, den Auftrag an die Firma Alfred Cohrs Zimmerermeister aus Stuhr für rund 399.793 Euro zu vergeben — vorbehaltlich Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, Haushaltssicherung und Baugenehmigung.
Die Gemeinde vergibt Maler- und Bodenbelagsarbeiten für das Wohnbauprojekt Achter d'Diek. Vier Firmen hatten Angebote eingereicht; das wirtschaftlichste Angebot liegt mit 126.374,43 Euro rund 14 Prozent unter der Kostenschätzung. Der Rat soll den Bürgermeister beauftragen, mit der Firma Heinks GmbH aus Upgant-Schott einen Vertrag nach VOB zu schließen.
Die Gemeinde Spiekeroog vergibt den Auftrag für Kunststofffenster und Außentüren im Wohnbauprojekt Achter d'Diek. Vier Firmen haben sich an der Ausschreibung beteiligt; das wirtschaftlichste Angebot legte die Tischlerei Sunken GmbH aus Aurich mit 105.381,50 Euro vor. Der Rat soll den Bürgermeister beauftragen, mit dieser Firma einen Vertrag nach VOB zu schließen — vorbehaltlich der Genehmigung des Rechnungsprüfungsamtes.