Beratung und Beschluss über die Zahlung des Einplanungsbescheides der beantragten Fördermittel - Wohnbauprojekt
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. November 2015
Beschlossen — einstimmig
am 05. November 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Zahlung von 4.747,20€ an die NBank aufgrund des von der NBank mit Schreiben vom 28.09.2015 mitgeteilten Einplanungsbescheides. Das Schreiben ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Deckung erfolgt durch den Verkaufserlös des Grundstückes Tranpad 1. RV Bücking erachtet es als unglücklich, dass die Beantragung des Fördergeldes weiter vorangeschritten ist, als die Bauplanung für das Objekt. RM Schreiber erkundigt sich, ob 1,5 Mio. € die Höhe der maximalen Bezuschussung ist, BM Piszczan bejaht dies.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog soll eine Gebühr von 4.747,20 Euro an die NBank zahlen, um öffentliche Fördermittel für ein gemeindliches Wohnbauprojekt zu sichern. Die NBank hat die Reservierung der Fördermittel bestätigt und gleichzeitig diesen Einplanungsbescheid erhoben. Die Deckung soll aus dem Verkaufserlös eines gemeindlichen Grundstücks erfolgen. Der Rat wird gebeten, die Zahlung zu beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur Freigabe einer Zahlung an die NBank im Rahmen des laufenden kommunalen Wohnbauprojekts. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog betreibt ein Wohnbauprojekt und hat dafür öffentliche Fördermittel bei der NBank beantragt. Die NBank hat die Fördermittel in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro reserviert und dafür einen Einplanungsbescheid ausgestellt. Mit dem Bescheid verbunden ist eine Gebühr von 4.747,20 Euro, die die Gemeinde zahlen muss, um die Reservierung zu aktivieren. In der Beratung wurde angemerkt, dass die Förderantragstellung weiter vorangeschritten ist als die eigentliche Bauplanung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Wohnbauprojekt soll Wohnraum auf der Insel schaffen und ist damit für alle Insulaner:innen relevant, die dauerhaft auf Spiekeroog leben oder es planen. Die jetzt zu zahlende Gebühr ist eine Voraussetzung dafür, dass die Fördermittel überhaupt abgerufen werden können. Die Kosten trägt die Gemeinde aus einem Grundstücksverkaufserlös.
Die wichtigsten Punkte
- Die NBank hat Fördermittel für das gemeindliche Wohnbauprojekt reserviert
- Für die Reservierung erhebt die NBank eine Gebühr von 4.747,20 Euro
- Die maximale Fördersumme beträgt 1,5 Millionen Euro
- Die Deckung der Gebühr soll aus dem Erlös eines Grundstücksverkaufs erfolgen
- In der Beratung wurde kritisiert, dass die Förderung weiter fortgeschritten ist als die konkrete Bauplanung
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/079/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-873 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll einen Auftrag für Tragwerksplanung und Bauphysik im Wohnbauprojekt Achter d Diek vergeben. Zwei Angebote liegen vor; welche Firma gewählt wird, ist im Beschlussvorschlag noch offen (Firma A oder B). Die Finanzierung läuft über eine außerplanmäßige Ausgabe, gedeckt durch den vorläufigen Verzicht auf den Investitionszuschuss Wohnungsbau an den Eigenbetrieb.
Die Gemeinde soll die Schlussrechnung eines externen Beraters für das Wohnbauprojekt Achter d`Diek begleichen. Thorsten Höhbusch hatte die Gemeinde im Planungsverfahren vertreten und bei der inseltypischen Baukostenermittlung unterstützt. Da der Baubeginn wegen einer laufenden Nachbarklage auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, werden seine Leistungen nun abschließend abgerechnet. Der Rat soll 3.956,75 Euro freigeben.
Das Wohnbauprojekt Westerloog wurde eingestellt. Die dafür angefallenen Planungskosten von 10.405 Euro sollen nun als außerordentlicher Aufwand im Haushaltsjahr 2017 verbucht werden. Der Betriebsausschuss soll diesen Buchungsschritt beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog will auf dem gemeindeeigenen Grundstück Achter d'Diek sozialen Wohnungsbau errichten und dafür Landesförderung abrufen. Die NBank hat bereits Fördermittel von bis zu 1.582.400 Euro reserviert. Der Rat soll beschließen, den Hauptantrag bei der NBank einzureichen und gleichzeitig den Bauantrag beim Landkreis Wittmund zu stellen.