Beratung und Beschuss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018
Beschlossen — einstimmig
am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer des Grundstückes 70/36 der Flur 1Gemarkung Spiekeroog zur Beschlussreife vorzubereiten und dem Rat nächstmöglich zum Beschluss vorzulegen. Der Vertrag soll die Weiterentwicklung und hierzu alle nötigen Handlungen im Rahmen eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB ermöglichen. Herr Koffinke erläutert, dass infolge des vorherigen TOP die Verwaltung mit der Bearbeitung des städtebaulichen Vertrages beauftragt werden sollte. Die Eckpunkte sind aus den Vorberatungen hinreichend bekannt sind.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde soll die Verwaltung beauftragen, einen städtebaulichen Vertrag für ein bestehendes Gebäude auf der Insel vorzubereiten. Der Vertrag soll eine Weiterentwicklung des Gebäudes im Rahmen eines Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch ermöglichen. Der fertige Vertragsentwurf wird dem Rat anschließend zum Beschluss vorgelegt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht im November 2018 zur gemeinsamen Beratung in Verwaltungsausschuss und Rat. Sie steht im Zusammenhang mit einem vorangegangenen Tagesordnungspunkt und stellt die Vorstufe zum eigentlichen Vertragsabschluss dar.
Hintergrund
Ein städtebaulicher Vertrag ist ein Instrument des Baugesetzbuches, mit dem Gemeinde und private Eigentümerseite verbindliche Regelungen für ein Bauvorhaben treffen können. § 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, also dort, wo kein Bebauungsplan gilt. Aus Vorberatungen waren die inhaltlichen Eckpunkte des geplanten Vertrags dem Gremium bereits bekannt; die Vorlage beschränkt sich auf den formalen Auftrag zur Ausarbeitung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft zunächst die Verwaltungsarbeit und ist für die breite Öffentlichkeit nicht unmittelbar spürbar. Erst der spätere Vertragsabschluss und das konkrete Bauvorhaben könnten Auswirkungen auf das Ortsbild oder die Nutzung eines Bestandsgebäudes auf der Insel haben.
Die wichtigsten Punkte
- Die Verwaltung soll einen städtebaulichen Vertrag mit einer privaten Eigentümerpartei ausarbeiten
- Grundlage ist § 34 BauGB, der Bauen im unbeplanten Innenbereich regelt
- Der fertige Entwurf wird dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt
- Die inhaltlichen Eckpunkte des Vertrags waren dem Gremium aus Vorberatungen bereits bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/109/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-897 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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