Beratung und Beschuss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018
Beschlossen — einstimmig
am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer des Grundstückes 70/36 der Flur 1Gemarkung Spiekeroog zur Beschlussreife vorzubereiten und dem Rat nächstmöglich zum Beschluss vorzulegen. Der Vertrag soll die Weiterentwicklung und hierzu alle nötigen Handlungen im Rahmen eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB ermöglichen. Herr Koffinke erläutert, dass infolge des vorherigen TOP die Verwaltung mit der Bearbeitung des städtebaulichen Vertrages beauftragt werden sollte. Die Eckpunkte sind aus den Vorberatungen hinreichend bekannt sind.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will mit dem Eigentümer eines Grundstücks (Flur 1, Flurstück 70/36) einen städtebaulichen Vertrag schließen, um die Weiterentwicklung des darauf stehenden Gebäudes zu ermöglichen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diesen Vertrag mit rechtlicher Unterstützung vorzubereiten und anschließend zur Beschlussfassung vorzulegen. Rechtliche Grundlage ist § 34 BauGB, der Bauen im unbeplanten Innenbereich regelt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht im November 2018. Sie betrifft die Vorbereitung eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde und einem privaten Grundstückseigentümer; der Rat soll zunächst nur den Vorbereitungsauftrag erteilen, nicht den Vertrag selbst beschließen.
Hintergrund
Ein städtebaulicher Vertrag ist ein Instrument nach dem Baugesetzbuch, mit dem eine Gemeinde mit privaten Eigentümer:innen Vereinbarungen zu Bauvorhaben treffen kann. Das betroffene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, für den § 34 BauGB gilt — es gibt keinen eigenen Bebauungsplan. Nähere Vorgeschichte oder frühere Beschlüsse zu diesem Grundstück gehen aus der Vorlage nicht hervor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft zunächst nur den Auftrag zur Vertragsvorbereitung; konkrete Auswirkungen auf Insulaner:innen hängen davon ab, was das geplante Bauvorhaben inhaltlich vorsieht. Da die Vorlage keine Angaben zum Standort, zur Nutzung oder zur Art des Vorhabens macht, lassen sich Betroffenheit und Folgen derzeit nicht einschätzen.
Die wichtigsten Punkte
- Das betroffene Grundstück ist Flurstück 70/36, Flur 1 der Gemarkung Spiekeroog
- Geplant ist ein Bauvorhaben nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich
- Die Verwaltung soll den Vertrag mit rechtlicher Unterstützung zur Beschlussreife ausarbeiten
- Der fertige Vertragsentwurf kommt danach erneut in den Rat zur endgültigen Entscheidung
- Inhalt und Art des Bauvorhabens werden in der Vorlage nicht konkret benannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/109/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-897 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Verwaltung soll einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Grundstück Noorderloog 2a / Süderloog 3 abschließen. Der Vertrag regelt Kosten und Ablauf des B-Plan-Verfahrens, bevor dieses formal startet. Weicht ein ausgehandelter Vertrag vom vorliegenden Entwurf ab oder ist er nicht kostenneutral für die Gemeinde, muss er dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Gemeinde Spiekeroog soll über die Teilung des Grundstücks Tranpad 1 entscheiden. Eine Grundstücksteilung ist ein förmliches Verfahren, bei dem ein Flurstück in zwei oder mehr eigenständige Grundstücke aufgeteilt wird. Weitere Details liegen nicht vor.
Der Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog tritt in die öffentliche Auslegungsphase ein. Der Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB förmlich zu beteiligen. Das ist der zweite große Verfahrensschritt in der Bauleitplanung — nach dem Aufstellungsbeschluss, vor dem Satzungsbeschluss.
Die Gemeinde Spiekeroog will für mehrere Bebauungspläne eine Veränderungssperre erlassen. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben in bestimmten Gebieten vorübergehend ein, damit laufende Planungen nicht unterlaufen werden. Ein Beschlussvorschlag liegt vor, über den der Rat abstimmen soll.