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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschuss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer des Grundstückes 70/36 der Flur 1Gemarkung Spiekeroog zur Beschlussreife vorzubereiten und dem Rat nächstmöglich zum Beschluss vorzulegen. Der Vertrag soll die Weiterentwicklung und hierzu alle nötigen Handlungen im Rahmen eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB ermöglichen. Herr Koffinke erläutert, dass infolge des vorherigen TOP die Verwaltung mit der Bearbeitung des städtebaulichen Vertrages beauftragt werden sollte. Die Eckpunkte sind aus den Vorberatungen hinreichend bekannt sind.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Gemeinde soll die Verwaltung beauftragen, einen städtebaulichen Vertrag für ein bestehendes Gebäude auf der Insel vorzubereiten. Der Vertrag soll eine Weiterentwicklung des Gebäudes im Rahmen eines Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch ermöglichen. Der fertige Vertragsentwurf wird dem Rat anschließend zum Beschluss vorgelegt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht im November 2018 zur gemeinsamen Beratung in Verwaltungsausschuss und Rat. Sie steht im Zusammenhang mit einem vorangegangenen Tagesordnungspunkt und stellt die Vorstufe zum eigentlichen Vertragsabschluss dar.

Hintergrund

Ein städtebaulicher Vertrag ist ein Instrument des Baugesetzbuches, mit dem Gemeinde und private Eigentümerseite verbindliche Regelungen für ein Bauvorhaben treffen können. § 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, also dort, wo kein Bebauungsplan gilt. Aus Vorberatungen waren die inhaltlichen Eckpunkte des geplanten Vertrags dem Gremium bereits bekannt; die Vorlage beschränkt sich auf den formalen Auftrag zur Ausarbeitung.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft zunächst die Verwaltungsarbeit und ist für die breite Öffentlichkeit nicht unmittelbar spürbar. Erst der spätere Vertragsabschluss und das konkrete Bauvorhaben könnten Auswirkungen auf das Ortsbild oder die Nutzung eines Bestandsgebäudes auf der Insel haben.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Verwaltung soll einen städtebaulichen Vertrag mit einer privaten Eigentümerpartei ausarbeiten
  • Grundlage ist § 34 BauGB, der Bauen im unbeplanten Innenbereich regelt
  • Der fertige Entwurf wird dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt
  • Die inhaltlichen Eckpunkte des Vertrags waren dem Gremium aus Vorberatungen bereits bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/109/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-897 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. November 2018, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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