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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschuss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer des Grundstückes 70/36 der Flur 1Gemarkung Spiekeroog zur Beschlussreife vorzubereiten und dem Rat nächstmöglich zum Beschluss vorzulegen. Der Vertrag soll die Weiterentwicklung und hierzu alle nötigen Handlungen im Rahmen eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB ermöglichen. Herr Koffinke erläutert, dass infolge des vorherigen TOP die Verwaltung mit der Bearbeitung des städtebaulichen Vertrages beauftragt werden sollte. Die Eckpunkte sind aus den Vorberatungen hinreichend bekannt sind.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog will mit dem Eigentümer eines Grundstücks (Flur 1, Flurstück 70/36) einen städtebaulichen Vertrag schließen, um die Weiterentwicklung des darauf stehenden Gebäudes zu ermöglichen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diesen Vertrag mit rechtlicher Unterstützung vorzubereiten und anschließend zur Beschlussfassung vorzulegen. Rechtliche Grundlage ist § 34 BauGB, der Bauen im unbeplanten Innenbereich regelt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht im November 2018. Sie betrifft die Vorbereitung eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde und einem privaten Grundstückseigentümer; der Rat soll zunächst nur den Vorbereitungsauftrag erteilen, nicht den Vertrag selbst beschließen.

Hintergrund

Ein städtebaulicher Vertrag ist ein Instrument nach dem Baugesetzbuch, mit dem eine Gemeinde mit privaten Eigentümer:innen Vereinbarungen zu Bauvorhaben treffen kann. Das betroffene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, für den § 34 BauGB gilt — es gibt keinen eigenen Bebauungsplan. Nähere Vorgeschichte oder frühere Beschlüsse zu diesem Grundstück gehen aus der Vorlage nicht hervor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft zunächst nur den Auftrag zur Vertragsvorbereitung; konkrete Auswirkungen auf Insulaner:innen hängen davon ab, was das geplante Bauvorhaben inhaltlich vorsieht. Da die Vorlage keine Angaben zum Standort, zur Nutzung oder zur Art des Vorhabens macht, lassen sich Betroffenheit und Folgen derzeit nicht einschätzen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das betroffene Grundstück ist Flurstück 70/36, Flur 1 der Gemarkung Spiekeroog
  • Geplant ist ein Bauvorhaben nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich
  • Die Verwaltung soll den Vertrag mit rechtlicher Unterstützung zur Beschlussreife ausarbeiten
  • Der fertige Vertragsentwurf kommt danach erneut in den Rat zur endgültigen Entscheidung
  • Inhalt und Art des Bauvorhabens werden in der Vorlage nicht konkret benannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/109/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. November 2018, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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