Beschluss über den Jahresabschluss zum 31.12.2011
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog zum 31. Dezember 2011 beschließen. Der Jahresabschluss ist die abschließende Rechenschaft über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen eines Haushaltsjahres. Ein entsprechender Beschluss ist gesetzlich vorgeschrieben.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur formalen Feststellung des kommunalen Jahresabschlusses 2011 durch den Gemeinderat. Es handelt sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.
Hintergrund
Kommunen in Niedersachsen sind verpflichtet, nach dem Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen und vom Rat beschließen zu lassen. Für das Jahr 2011 liegt dieser Abschluss offenbar erst 2013 zur Beschlussfassung vor, was auf eine verzögerte Aufstellung hindeutet. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten zu Ergebnissen oder Besonderheiten des Abschlusses nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Jahresabschluss dokumentiert, wie die Gemeinde im Jahr 2011 gewirtschaftet hat. Für Insulaner:innen ist er ein Transparenzinstrument über den Umgang mit öffentlichen Mitteln. Da nur der Titel vorliegt, lassen sich keine konkreten Auswirkungen auf den Inselalltag benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 förmlich beschließen
- Der Beschluss erfolgt auf Basis einer Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2013
- Inhaltliche Details zum Abschluss sind mangels PDF nicht bekannt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0045/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015 formal beschließen und dem Bürgermeister Entlastung erteilen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss nach einer verkürzten Plausibilitätsprüfung als weitgehend zutreffend bewertet. Im ordentlichen Ergebnis steht ein Fehlbetrag von rund 99.850 Euro, der aus Rücklagen gedeckt wird; das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von rund 219.275 Euro aus. Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben sowie die förmliche Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2016 förmlich beschließen — acht Jahre nach dem betreffenden Haushaltsjahr. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss geprüft und bestätigt, dass er die Finanzlage der Gemeinde weitgehend zutreffend darstellt. Gleichzeitig erteilt der Rat dem Bürgermeister die gesetzlich vorgeschriebene Entlastung für die Haushaltsführung 2016. Der Überschuss von knapp 194.000 Euro wird den gemeindlichen Rücklagen zugeführt.
Die Gemeinde Spiekeroog beschließt ihren Haushalt für 2026 mit einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt. Einzahlungen von rund 6,4 Millionen Euro stehen Auszahlungen von rund 6,76 Millionen Euro gegenüber; neue Kredite werden nicht aufgenommen. Das größte Einzelprojekt ist der Umbau des Feuerwehrgerätehauses, für den 2026 weitere 150.000 Euro eingeplant sind. Der Rat soll die Haushaltssatzung in der vorgelegten Fassung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten lassen. Ein solches Konzept ist ein formales Instrument, mit dem Kommunen in finanziellen Schwierigkeiten einen Plan vorlegen, wie sie ihre Ausgaben und Einnahmen langfristig wieder ins Gleichgewicht bringen. Der Rat berät und beschließt, ob diese Erarbeitung in Auftrag gegeben wird.