Beschluss über den Jahresabschluss zum 31.12.2011
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Betriebsausschuss soll den Jahresabschluss eines gemeindlichen Eigenbetriebs für das Geschäftsjahr 2011 förmlich beschließen. Ein Steuerberatungsbüro hat den Abschluss nach der Eigenbetriebsverordnung geprüft und vorgelegt. Der Ausschuss soll außerdem die Betriebsleitung entlasten und einen Jahresfehlbetrag von 1.775,18 Euro auf neue Rechnung vortragen. Zusätzlich soll einer außerordentlichen Rückstellung von 3.000 Euro für Prüfungs- und Abschlusskosten zugestimmt werden.
Einordnung
Verwaltungsvorlage des Bürgermeisters zur förmlichen Genehmigung des Jahresabschlusses 2011 eines gemeindlichen Eigenbetriebs durch den Betriebsausschuss. Die Vorlage folgt dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren nach der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen.
Hintergrund
Gemeinden, die bestimmte Leistungen über einen Eigenbetrieb organisieren, müssen jährlich einen Jahresabschluss nach Paragraph 20 der Eigenbetriebsverordnung erstellen. Ein beauftragtes Steuerberatungsbüro hat diesen Abschluss für 2011 erstellt. Der Betriebsausschuss ist nach Paragraph 33 der Eigenbetriebsverordnung das zuständige Gremium für die Genehmigung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Diese Vorlage betrifft die interne Rechnungslegung eines gemeindlichen Eigenbetriebs und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag. Der Fehlbetrag von 1.775,18 Euro ist gering und wird auf das Folgejahr übertragen. Für Insulaner:innen relevanter wäre der vollständige Prüfbericht, der dem Ausschuss gesondert vorliegt, aber dieser Vorlage nicht beigefügt ist.
Die wichtigsten Punkte
- Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 soll in der vorgelegten Form beschlossen werden
- Der Eigenbetrieb schließt das Jahr 2011 mit einem Fehlbetrag von 1.775,18 Euro ab
- Dieser Fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und nicht sofort ausgeglichen
- Eine außerordentliche Rückstellung von 3.000 Euro für Prüfungs- und Abschlusskosten soll genehmigt werden
- Der Betriebsleitung soll die Entlastung für das Jahr 2011 erteilt werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0045/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-873 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015 formal beschließen und dem Bürgermeister Entlastung erteilen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss nach einer verkürzten Plausibilitätsprüfung als weitgehend zutreffend bewertet. Im ordentlichen Ergebnis steht ein Fehlbetrag von rund 99.850 Euro, der aus Rücklagen gedeckt wird; das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von rund 219.275 Euro aus. Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben sowie die förmliche Entlastung des Bürgermeisters.
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