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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beschluss über den Jahresabschluss zum 31.12.2011

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Der Betriebsausschuss soll den Jahresabschluss eines gemeindlichen Eigenbetriebs für das Geschäftsjahr 2011 förmlich beschließen. Ein Steuerberatungsbüro hat den Abschluss nach der Eigenbetriebsverordnung geprüft und vorgelegt. Der Ausschuss soll außerdem die Betriebsleitung entlasten und einen Jahresfehlbetrag von 1.775,18 Euro auf neue Rechnung vortragen. Zusätzlich soll einer außerordentlichen Rückstellung von 3.000 Euro für Prüfungs- und Abschlusskosten zugestimmt werden.

Einordnung

Verwaltungsvorlage des Bürgermeisters zur förmlichen Genehmigung des Jahresabschlusses 2011 eines gemeindlichen Eigenbetriebs durch den Betriebsausschuss. Die Vorlage folgt dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren nach der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen.

Hintergrund

Gemeinden, die bestimmte Leistungen über einen Eigenbetrieb organisieren, müssen jährlich einen Jahresabschluss nach Paragraph 20 der Eigenbetriebsverordnung erstellen. Ein beauftragtes Steuerberatungsbüro hat diesen Abschluss für 2011 erstellt. Der Betriebsausschuss ist nach Paragraph 33 der Eigenbetriebsverordnung das zuständige Gremium für die Genehmigung.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Diese Vorlage betrifft die interne Rechnungslegung eines gemeindlichen Eigenbetriebs und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag. Der Fehlbetrag von 1.775,18 Euro ist gering und wird auf das Folgejahr übertragen. Für Insulaner:innen relevanter wäre der vollständige Prüfbericht, der dem Ausschuss gesondert vorliegt, aber dieser Vorlage nicht beigefügt ist.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 soll in der vorgelegten Form beschlossen werden
  • Der Eigenbetrieb schließt das Jahr 2011 mit einem Fehlbetrag von 1.775,18 Euro ab
  • Dieser Fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und nicht sofort ausgeglichen
  • Eine außerordentliche Rückstellung von 3.000 Euro für Prüfungs- und Abschlusskosten soll genehmigt werden
  • Der Betriebsleitung soll die Entlastung für das Jahr 2011 erteilt werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
0045/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-873 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Betriebsausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. Mai 2013, 21:32 UhrEntscheidung

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