Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015 beschließen — neun Jahre nach dem betreffenden Haushaltsjahr. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss als weitgehend zutreffend bewertet, mahnt aber die Aufholung weiterer ausstehender Abschlüsse an. Im ordentlichen Ergebnis entstand ein Fehlbetrag von rund 99.850 Euro, der aus Rücklagen gedeckt wird; das außerordentliche Ergebnis schloss mit einem Überschuss von rund 219.275 Euro. Zugleich soll der Bürgermeister für die Haushaltsführung 2015 entlastet werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Finanzen) zum förmlichen Feststellungsbeschluss des Jahresabschlusses 2015 gemäß NKomVG, vorgelegt 2024 im Zuge der Nachholung rückständiger Abschlüsse.
Hintergrund
Kommunen in Niedersachsen sind gesetzlich verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen und vom Rat beschließen zu lassen. Der Abschluss 2015 wurde dem Rechnungsprüfungsamt erst 2024 vorgelegt; der Bürgermeister stellte die Vollständigkeit am 17. April 2024 fest. Das Rechnungsprüfungsamt führte eine verkürzte Plausibilitätsprüfung durch und mahnte die zügige Nachholung weiterer ausstehender Abschlüsse an. Der Jahresabschluss 2016 wurde laut Verwaltung bereits erstellt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft eine gesetzlich vorgeschriebene Finanzformalität der Gemeindeverwaltung und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag. Für Insulaner:innen dokumentiert sie jedoch, dass die Gemeinde jahrelang mit der Feststellung ihrer Jahresabschlüsse im Rückstand war — ein Umstand, den das Rechnungsprüfungsamt ausdrücklich beanstandet hat.
Die wichtigsten Punkte
- Das ordentliche Ergebnis 2015 weist einen Fehlbetrag von rund 99.850 Euro auf, der aus Rücklagen gedeckt wird
- Das außerordentliche Ergebnis 2015 schließt mit einem Überschuss von rund 219.275 Euro, der einer Rücklage zugeführt wird
- Das Rechnungsprüfungsamt bewertet den Abschluss als weitgehend plausibel, führte aber nur eine verkürzte Prüfung durch
- Die Prüfungsfeststellung mahnt ausdrücklich, die Aufholung aller ausstehenden Jahresabschlüsse voranzutreiben
- Der Rat soll zugleich dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 erteilen
Relevanz für Insulaner:innen: 3/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/080/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8146 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015 Sachverhalt: Gemäß § 128 Abs.1 NKomVG ist für jedes Haushaltsjahr ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. In diesem sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen. Der Jahresabschluss für das Jahr 2015 wurde erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Hierzu wurde am 01.10.2024 der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Spiekeroog erstellt. Darin wird im Ergebnis bestätigt, dass - der Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015 eine weitgehend zutreffende und plausible Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Der Prüfungsbericht enthält folgende Prüfungsfeststellung, die einer Stellungnahme bedarf: 1. Die Aufholung der ausstehenden Jahresabschlüsse ist unbedingt voranzutreiben und zu erledigen. Stellungnahme: Die Aufholung der ausstehenden Jahresabschlüsse wird weiterhin vorangetrieben. Der Jahresabschluss 2016 wurde bereits erstellt. Neben dem Beschluss über die Jahresrechnung und die Mittelverwendung ist auch noch über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 zu beschließen. Die Übersichten hierzu sind für die Ratsentscheidung der Sitzungsvorlage als nichtöffentliche Anlagen beigefügt. Die noch erforderlichen Beschlüsse werden nachstehend im Beschlussvorschlag dargestellt. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.10.2024 wird zur Kenntnis genommen. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gemäß § 129 Abs.1 1 Satz 3 i.V. mit § 128 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015. Gemeinde Spiekeroog Finanzen Vorlagen-Nr. 01/080/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 12.11.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.11.2024 Betreff: - 2 - 3. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 99.849,55 € wird gem. § 24 Abs.1 S.1 KomHKVO aus der aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 219.275,41 € wird gem. § 123 Abs.1 Nr.2 NKomVG der aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt. Daraus ergibt sich zum 31.12.2015 folgender Rücklagenbestand: - Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses: 104.288,15 € - Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses: 219.275,41 € :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 Sachdarstellung: Nach § 129 Abs.1. NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und erteilt gleichzeitig dem Bürgermeister die Entlastung. Mit der Entlastungserteilung billigt der Rat nachträglich die Haushaltsführung der Verwaltung im Haushaltsjahr 2015. Der Beschlussfassung über den Jahresabschluss geht die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit durch den Bürgermeister (§ 129 Abs.1 NKomVG) und die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (§ 155 Abs.1 und 156 Abs.1 NKomVG) voraus. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 hat der Bürgermeister am 17.04.2024 festgestellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 schließt mit folgendem Prüfungsvermerk: „Das Rechnungsprüfungsamt kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015 eine weitgehend zutreffende und plausible Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Hingewiesen wird auf die im Bericht enthaltenen Prüfungsbemerkungen und die Prüfungsfeststellung: - „Die Aufholung der ausstehenden Jahresabschlüsse ist unbedingt voranzutreiben und zu erledigen.“ „Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Erleichterungen als verkürzte Plausibilitätsprüfung durchgeführt wurde und keine Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle erfolgte.“ Im Übrigen wird auf die Vorlage zum Beschluss des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 sowie die Jahresabschlussunterlagen 2015 hingewiesen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gem. § 129 Abs.1 Satz 3 NKomVG dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen. Spiekeroog, den 19.11.2024 (Seifert, Lutz) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 3 - Anlagenverzeichnis: Beschlussvorlage üpl + apl 2015 Beschlussvorlage üpl + apl 2015 Investitionen Beschlussvorlage üpl + apl 2015 Zahlungsunwirksame Aufwendungen
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.