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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. November 2024

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 22. November 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zustimmend zur Kenntnis. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.10.2024 wird zur Kenntnis genommen. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gemäß § 129 Abs.1 1 Satz 3 i.V. mit § 128 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 99.849,55 € wird gem. § 24 Abs.1 S.1 KomHKVO aus der aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 219.275,41 € wird gem. § 123 Abs.1 Nr.2 NKomVG der aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt. Daraus ergibt sich zum 31.12.2015 folgender Rücklagenbestand: - Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses: 104.288,15 € - Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses: 219.275,41 € :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 Sachdarstellung: Nach § 129 Abs.1. NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und erteilt gleichzeitig dem Bürgermeister die Entlastung. Mit der Entlastungserteilung billigt der Rat nachträglich die Haushaltsführung der Verwaltung im Haushaltsjahr 2015. Der Beschlussfassung über den Jahresabschluss geht die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit durch den Bürgermeister (§ 129 Abs.1 NKomVG) und die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (§ 155 Abs.1 und 156 Abs.1 NKomVG) voraus. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 hat der Bürgermeister am 17.04.2024 festgestellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 schließt mit folgendem Prüfungsvermerk: „Das Rechnungsprüfungsamt kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015 eine weitgehend zutreffende und plausible Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Hingewiesen wird auf die im Bericht enthaltenen Prüfungsbemerkungen und die Prüfungsfeststellung: - „Die Aufholung der ausstehenden Jahresabschlüsse ist unbedingt voranzutreiben und zu erledigen.“ „Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Erleichterungen als verkürzte Plausibilitätsprüfung durchgeführt wurde und keine Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle erfolgte.“ Im Übrigen wird auf die Vorlage zum Beschluss des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 sowie die Jahresabschlussunterlagen 2015 hingewiesen.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Der Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015 formal beschließen und dem Bürgermeister Entlastung erteilen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss nach einer verkürzten Plausibilitätsprüfung als weitgehend zutreffend bewertet. Im ordentlichen Ergebnis steht ein Fehlbetrag von rund 99.850 Euro, der aus Rücklagen gedeckt wird; das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von rund 219.275 Euro aus. Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben sowie die förmliche Entlastung des Bürgermeisters.

Einordnung

Verwaltungsvorlage des Bereichs Finanzen zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 — fast neun Jahre nach dem betreffenden Haushaltsjahr. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat im November 2024.

Hintergrund

Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet jede Gemeinde, jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen und diesen spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres zu beschließen. Bei Spiekeroog klafft eine erhebliche Lücke: Der Abschluss 2015 wurde erst am 17. April 2024 vom Bürgermeister unterzeichnet, das Rechnungsprüfungsamt prüfte ihn am 1. Oktober 2024. Das Prüfamt mahnte ausdrücklich, die noch offenen Jahresabschlüsse weiterer Jahre zügig aufzuholen; der Abschluss 2016 wurde laut Stellungnahme bereits erstellt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Abschluss betrifft die Gemeindefinanzen des Jahres 2015 und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den heutigen Inselalltag. Für Insulaner:innen ist der Vorgang ein Zeichen, dass die Gemeinde jahrelang im Rückstand bei der Buchführungspflicht war und diesen nun schrittweise abbaut. Die finanzielle Lage des Jahres 2015 war weitgehend ausgeglichen; der kleine Fehlbetrag wurde aus Rücklagen gedeckt.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Jahresabschluss 2015 wird erst Ende 2024 — rund neun Jahre verspätet — vom Rat beschlossen
  • Das ordentliche Ergebnis 2015 schließt mit einem Fehlbetrag von 99.849,55 Euro, gedeckt aus der ordentlichen Rücklage
  • Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 219.275,41 Euro aus, der einer Sonderrücklage zugeführt wird
  • Das Rechnungsprüfungsamt führte nur eine verkürzte Plausibilitätsprüfung durch, keine Einzelbelegprüfung
  • Der Rat soll dem Bürgermeister förmlich Entlastung für die Haushaltsführung 2015 erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/080/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. November 2024, 21:03 UhrEntscheidungeinstimmig

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