Beschluss über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 und Entlastung des Bürgermeisters
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. November 2023
Beschlossen — einstimmig
am 23. November 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 und erteilt dem Bürgermeister die Entlastung gemäß § 129 Abs.2 NKomVG. Der Jahresabschluss aus dem Jahr 2012 ist fertiggestellt und vom RPA geprüft worden, sodass er nun vom Rat beschlossen werden kann. Kämmerer Seifert bestätigt, dass der Prüfungsbericht vorliegt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Spiekeroog förmlich prüfen und dem Bürgermeister daraufhin Entlastung erteilen. Die Entlastung ist der formale Abschluss des Haushaltsjahres 2012 — sie bestätigt, dass die Haushaltsführung ordnungsgemäß war. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt nur über den Titel vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur abschließenden haushaltsrechtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2012 und zur formalen Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat. Es handelt sich um einen sehr lang zurückliegenden Rechnungsabschluss, der erst 2023 beschlossen wird.
Hintergrund
Die kommunale Haushaltsordnung schreibt vor, dass der Rat die Jahresrechnung prüft und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Das Haushaltsjahr 2012 liegt mehr als zehn Jahre zurück; warum die Vorlage erst 2023 auf die Tagesordnung kommt, geht aus dem Titel allein nicht hervor. Nur der Titel lag vor, weitere Unterlagen fehlen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft eine verwaltungsinterne Haushaltsformalität aus dem Jahr 2012. Für den Inselalltag heute hat sie keine unmittelbaren Auswirkungen. Der erhebliche zeitliche Verzug zwischen Haushaltsjahr und Beschluss ist ungewöhnlich, lässt sich aber ohne PDF nicht weiter erklären.
Die wichtigsten Punkte
- Gegenstand ist die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2012
- Der Rat soll formal die Prüfung abschließen und Entlastung erteilen
- Die Vorlage wird erst 2023 eingebracht — mehr als zehn Jahre nach dem betreffenden Haushaltsjahr
- Gründe für den Verzug sind aus dem Titel allein nicht erkennbar
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/114/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 — mit zehn Jahren Verzögerung, im August 2021. Der genaue Überschussbetrag ist in der Vorlage nicht ausgefüllt (Platzhalter „xxx €"); er soll zur Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet werden. Dem Bürgermeister soll Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 erteilt werden.
Der Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2015 formal beschließen und dem Bürgermeister Entlastung erteilen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss nach einer verkürzten Plausibilitätsprüfung als weitgehend zutreffend bewertet. Im ordentlichen Ergebnis steht ein Fehlbetrag von rund 99.850 Euro, der aus Rücklagen gedeckt wird; das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von rund 219.275 Euro aus. Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben sowie die förmliche Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2016 förmlich beschließen — acht Jahre nach dem betreffenden Haushaltsjahr. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss geprüft und bestätigt, dass er die Finanzlage der Gemeinde weitgehend zutreffend darstellt. Gleichzeitig erteilt der Rat dem Bürgermeister die gesetzlich vorgeschriebene Entlastung für die Haushaltsführung 2016. Der Überschuss von knapp 194.000 Euro wird den gemeindlichen Rücklagen zugeführt.
Der Rat soll den Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2014 förmlich beschließen — rund zehn Jahre nach dem betreffenden Haushaltsjahr. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss am 30. August 2024 geprüft und grundsätzlich als ordnungsgemäß bestätigt. Gleichzeitig sollen nachgeholte Mittelverwendungsbeschlüsse für die Jahre 2011 bis 2013 gefasst und dem Bürgermeister die Entlastung für 2014 erteilt werden.