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Spiekeroog-Radar
ℹ️
Informationsvorlage
Information aus der Verwaltung an die Politik — kein Beschluss vorgesehen.

Bildung des Gemeindewahlausschusses

Stand der Beratung

Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. Januar 2021

Beschluss

In Beratung — Entscheidung steht aus

am 14. Januar 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Die Gemeinde Spiekeroog richtet zur Vorbereitung der Kommunalwahl einen Gemeindewahlausschuss ein. Das Gremium besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzendem sowie sechs weiteren Mitgliedern und sechs Stellvertretungen. Parteien und Wählergruppen wurden gebeten, bis zum 5. Februar 2021 wahlberechtigte Personen vorzuschlagen.

Einordnung

Informationsvorlage der Verwaltung zur gesetzlich vorgeschriebenen Bildung des Gemeindewahlausschusses im Vorfeld der Kommunalwahl, eingebracht im Dezember 2020 zur Kenntnis durch Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) schreibt in § 10 vor, dass für jede Gemeinde ein Wahlausschuss zu bilden ist. Die Mitglieder werden vom Gemeindewahlleiter auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berufen. Wahlbewerber:innen und deren Vertrauenspersonen dürfen dem Ausschuss nicht angehören. Bestimmte Personengruppen — etwa über 65-Jährige oder Menschen mit Pflegepflichten — dürfen die Berufung ablehnen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft in erster Linie Parteien und Wählergruppen auf Spiekeroog, die Mitglieder für das Gremium nominieren sollten. Für die übrigen Insulaner:innen handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Vorbereitungsmaßnahme zur Kommunalwahl ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter und sechs weiteren Mitgliedern plus sechs Stellvertretungen
  • Parteien und Wählergruppen konnten bis zum 5. Februar 2021 Vorschläge einreichen
  • Wahlbewerber:innen und deren Vertrauenspersonen sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen
  • Bestimmte Personengruppen dürfen das Ehrenamt aus wichtigem Grund ablehnen, etwa über 65-Jährige oder Pflegende
  • Die Vorlage dient der gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitung der Kommunalwahl in Spiekeroog

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/080/2020
Typ
ℹ️ Informationsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. Januar 2021, 20:02 UhrKenntnisnahmekein Beschluss

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Bildung des Gemeindewahlausschusses — Spiekeroog-Radar