Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahl am 12. September 2021
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage informiert über die Einsetzung der Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahl am 12. September 2021. Eine Gemeindewahlleitung ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht aus einem:einer Gemeindewahlleiter:in sowie Beisitzer:innen. Die Informationsvorlage dient der Kenntnisnahme durch den Rat.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung zur Besetzung der Gemeindewahlleitung im Vorfeld der niedersächsischen Kommunalwahl am 12. September 2021.
Hintergrund
Da nur der Titel vorliegt, sind Details zur konkreten Besetzung nicht bekannt. Nach niedersächsischem Kommunalwahlrecht muss die Gemeinde rechtzeitig vor einer Wahl eine Gemeindewahlleitung einsetzen. Diese überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl auf Gemeindeebene.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Einsetzung der Gemeindewahlleitung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Vorbereitung der Kommunalwahl. Für alle wahlberechtigten Insulaner:innen ist die Gemeindewahlleitung die zuständige Stelle vor Ort. Unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag entstehen durch diese Vorlage nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Die Vorlage betrifft die Einsetzung der Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahl am 12. September 2021
- Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme nach niedersächsischem Kommunalwahlrecht
- Details zur personellen Besetzung liegen mangels PDF nicht vor
- Die Vorlage dient dem Rat zur Kenntnisnahme
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/079/2020
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll eine stellvertretende Wahlleitung für die Kommunalwahl 2021 berufen. Diese Person übernimmt die Aufgaben der hauptverantwortlichen Wahlleitung im Vertretungsfall. Der Beschlussvorschlag sieht die formale Berufung einer bestimmten Person vor, die dem Rat zur Abstimmung vorgelegt wird.
Der Rat berät und beschließt über die Entschädigung von Personen, die Wahlehrenämter in der Gemeinde Spiekeroog ausüben. Welche Höhe oder Struktur der Entschädigung vorgeschlagen wird, ist dem Titel allein nicht zu entnehmen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berät und beschließt über Änderungen der Gefahrenabwehrverordnung, die dem Schutz der öffentlichen Sicherheit auf der Insel dient. Welche konkreten Regelungen geändert oder neu aufgenommen werden sollen, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Der Rat berät und beschließt, ob sich der Hafenzweckverband an der neu zu gründenden Gesellschaft 'Unser Neuharlingersiel GmbH' beteiligen soll. Über die genaue Ausgestaltung der Beteiligung, den Anteil und die Bedingungen liegen keine weiteren Unterlagen vor.