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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln | Beschlussfassung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Juni 2026

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 18. Juni 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Der Rat beschließt den vorliegenden Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln einschließlich des Projektkatalogs sowie der Baukultur- und Gestaltungsempfehlungen in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Unterlagen beim Amt für regionale Landesentwicklung zur Anerkennung einzureichen und die weiteren Schritte zur Vorbereitung der Umsetzungsphase zu veranlassen.

6Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln abschließend beschließen. Der Plan ist das Ergebnis eines mehrstufigen Beteiligungsverfahrens mit Öffentlichkeit, Fachbehörden und allen beteiligten Kommunen. 36 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wurden geprüft und eingearbeitet — vor allem zu Trinkwasser- und Deichschutz. Nach dem Ratsbeschluss reicht die Verwaltung die Unterlagen beim Amt für regionale Landesentwicklung zur Anerkennung ein.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht durch Maren Bruns. Es handelt sich um den abschließenden Satzungsbeschluss — die letzte kommunale Stufe des Dorfentwicklungsverfahrens nach öffentlicher Auslegung und Behördenbeteiligung.

Hintergrund

Die Dorfregion VierInseln wurde 2024 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Seitdem wurde ein Dorfentwicklungsplan erarbeitet, der nach einem Auslegungsbeschluss der beteiligten Gemeinderäte öffentlich ausgelegt wurde. Parallel wurden Träger öffentlicher Belange gemäß der ZILE-Richtlinie — der landesrechtlichen Grundlage für Dorfentwicklungsförderung — beteiligt. Der nun vorliegende Plan ersetzt keinen Bebauungsplan, sondern ist ein strategisches Förderprogramm für die gesamte Dorfregion.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der beschlossene Plan ist die Voraussetzung dafür, dass Fördermittel für Projekte in der Dorfregion — also auch für Spiekeroog — beantragt werden können. Sowohl öffentliche Stellen als auch private Vorhabenträger können auf dieser Grundlage Förderanträge stellen. Nach Anerkennung durch das Land startet eine Umsetzungsphase mit fachlicher Begleitung, die Gemeinden und Projektgruppen bei konkreten Vorhaben unterstützt.

Die wichtigsten Punkte

  • 36 Stellungnahmen von Behörden wurden geprüft und in den Plan eingearbeitet
  • Schwerpunkte der Änderungen lagen beim Trinkwasserschutz und beim Deich- und Küstenschutz
  • Der Plan umfasst einen Projektkatalog sowie Baukultur- und Gestaltungsempfehlungen
  • Nach dem Ratsbeschluss reicht die Verwaltung die Unterlagen beim Amt für regionale Landesentwicklung zur Anerkennung ein
  • Im Anschluss ist die Beauftragung einer Umsetzungsbegleitung vorgesehen, die Kommunen und Projektträger fachlich unterstützt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/159/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
9. Juni 2026
Zuletzt aktualisiert
26. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog18. Juni 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig6:0:0

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