Errichtung einer inseltypischen Veranda und einer Veranda (Vordach)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 16. Dezember 2021
Beschlossen — einstimmig
am 16. Dezember 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. RV Redelfs sagt, im Bauausschuss und im Verwaltungsausschuss habe man sich intensiv mit dem Thema befasst und erachtet den Vorschlag als sinnvoll und begrüßt ihn. JO Bellstedt sagt, dass er kurzfristig einen Antrag eines Bürgers erhalten habe. Kämmerer Koffinke sagt, die Verwaltung schaut sich den Antrag an. Bauanträge müssten das normale Prozedere durchlaufen und nach einer Prüfung in der Verwaltung zunächst im Bauausschuss und dann im Rat beraten werden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag für eine inseltypische Veranda (22 m²) und ein Vordach (30,8 m²) soll genehmigt werden. Das Vorhaben liegt im Bereich einer seit November 2021 geltenden Veränderungssperre, die mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 22 ausgelöst wurde. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen, und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Vorhabens zur Errichtung einer inseltypischen Veranda und eines Vordachs im Sondergebiet „Besonderes Wohngebiet I
Hintergrund
></p> Beratungsvorlage der Gemeindeverwaltung, die Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft direkt nur das jeweilige Grundstück und dessen Eigentümer:innen. Mittelbar geht es um die Frage, wie während laufender B-Plan-Verfahren mit Ausnahmen von Baustopps umgegangen wird — das kann Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle haben.
Die wichtigsten Punkte
- Die geplante Veranda misst 22 m², das Vordach 30,8 m² — zusammen rund 52,8 m²
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, die seit dem 1. November 2021 gilt
- Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben weder Dauerwohnraum umwandelt noch Gewerbeflächen verringert
- Alle Vorgaben der Baugestaltungssatzung I (Materialien, Fensterproportion, Dachneigung) sind laut Vorlage erfüllt
- Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/169/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8109 kB
Beratungsfolge
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