Errichtung einer inseltypischen Veranda und einer Veranda (Vordach)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 16. Dezember 2021
Beschlossen — einstimmig
am 16. Dezember 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. RV Redelfs sagt, im Bauausschuss und im Verwaltungsausschuss habe man sich intensiv mit dem Thema befasst und erachtet den Vorschlag als sinnvoll und begrüßt ihn. JO Bellstedt sagt, dass er kurzfristig einen Antrag eines Bürgers erhalten habe. Kämmerer Koffinke sagt, die Verwaltung schaut sich den Antrag an. Bauanträge müssten das normale Prozedere durchlaufen und nach einer Prüfung in der Verwaltung zunächst im Bauausschuss und dann im Rat beraten werden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Bauantrag für die Errichtung einer inseltypischen Veranda (22 m²) und eines Vordachs (30,8 m²) auf Spiekeroog liegt vor. Das Vorhaben liegt im Bereich der seit dem 1. November 2021 geltenden Veränderungssperre, die mit dem Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan 22 einhergeht. Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass der Bau weder Dauerwohnraum verändert noch Gewerbeflächen reduziert und daher keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
Einordnung
Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag für ein Grundstück im ehemaligen Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf Teil A, jetzt Sondergebiet Besonderes Wohngebiet I. Da seit dem 1. November 2021 eine Veränderungssperre gilt, muss der Rat dem Vorhaben als Ausnahme zustimmen.
Hintergrund
Der Rat hat am 14. Oktober 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 22 gefasst. Damit trat eine Veränderungssperre in Kraft, die grundsätzlich neue Bauvorhaben im Plangebiet untersagt. Ausnahmen sind nach Paragraf 14 Abs. 2 BauGB möglich, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Der neue Bebauungsplan 22 soll ausdrücklich auch inseltypische Veranden als Merkmal der Baukultur auf Spiekeroog fördern.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Insulaner:innen. Für Grundstückseigentümer:innen im gleichen Plangebiet ist die Entscheidung aber ein Präzedenzfall: Sie zeigt, wie die Gemeinde mit Bauanträgen während der Veränderungssperre umgeht. Inseltypische Veranden gelten als prägendes Gestaltungselement des Ortsbildes.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt ist eine inseltypische Veranda mit 22 m² und ein Vordach mit 30,8 m², zusammen rund 13,20 m Gesamtlänge
- Das Vorhaben liegt im Bereich der seit 1. November 2021 geltenden Veränderungssperre für den künftigen Bebauungsplan 22
- Alle Vorgaben der Baugestaltungssatzung I werden laut Vorlage eingehalten
- Die Verwaltung sieht keine öffentlichen Belange als entgegenstehend und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens
- Der Beschlussvorschlag sieht die Ausnahme von der Veränderungssperre nach Paragraf 14 Abs. 2 BauGB vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/169/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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