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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Neubau von 5 Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2015

Beschluss

In Beratung — Entscheidung steht aus

am 08. Oktober 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(3 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauherr beantragt den Neubau von 5 Ferienwohnungen in zwei Gebäuden samt zwei Nebengebäuden auf einem Grundstück im Bereich der geltenden Veränderungssperre. Das Grundstück liegt zugleich im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I und der Bauerhaltungssatzung. Die Verwaltung kommt nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass weder die Bevölkerungsstruktur noch das Ortsbild einer Genehmigung entgegenstehen, und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag auf Neubau von 5 Ferienwohnungen in zwei Gebäuden auf einem Grundstück im Dorfbereich von Spiekeroog. Der Rat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen, das wegen der geltenden Veränderungssperre und der Bauerhaltungssatzung erforderlich ist; die Vorlage wurde nach einer Vertagung in der Sitzung vom 09.07.2015 überarbeitet und erneut eingebracht.

Hintergrund

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 13.03.2015 eine Veränderungssperre für das betroffene Gebiet beschlossen, um laufende Planungen zu sichern. Parallel befindet sich der Bebauungsplan Im Dorf in der Aufstellungsphase; das Grundstück soll darin als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausgewiesen werden, was Ferienwohnungen grundsätzlich zulässt. Die Bauerhaltungssatzung vom 02.12.2010 schützt das Ortsbild und die gewachsene Bevölkerungsstruktur; auf dem Grundstück waren zuletzt ein Gewerbebetrieb und drei Ferienwohnungen vorhanden. Der Bauantrag wurde vom Bauherrn freiwillig angepasst, um eine im Baumkataster geschützte Kastanie zu erhalten.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Neubau betrifft das unmittelbare Dorfbild: Die bestehenden Gebäude auf dem Grundstück sollen abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Insulaner:innen, die Wert auf den Erhalt des historischen Ortsbildes und der Wohnbevölkerungsstruktur legen, sind mittelbar betroffen, weil die Bauerhaltungssatzung genau diese Belange schützen soll. Die Verwaltung sieht hier keine schutzwürdigen Belange verletzt und empfiehlt die Zustimmung.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt sind 5 Ferienwohnungen in zwei Hauptgebäuden und zwei Nebengebäuden im Dorfbereich
  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre vom 13.03.2015, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss
  • Der Entwurf des Bebauungsplans Im Dorf sieht das Grundstück als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte vor, Ferienwohnungen wären dort zulässig
  • Die Bauerhaltungssatzung greift hier nach Verwaltungsauffassung nicht einschränkend, weil keine gewachsene Wohnbevölkerungsstruktur vorliegt
  • Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/056/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8128 kB≈ 12 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. Juli 2015, 22:00 UhrEntscheidungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog10. September 2015, 22:00 UhrEntscheidungmehrheitlich5:1:1
  3. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. Oktober 2015, 22:00 UhrEntscheidungkein Beschluss

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