Bauantrag Neubau von 5 Ferienwohnungen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag für den Neubau von fünf Ferienwohnungen liegt dem Gemeinderat zur Beratung vor. Der genaue Standort und die Größe des Vorhabens sind mangels Unterlagen nicht bekannt. Der Rat soll voraussichtlich über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entscheiden.
Einordnung
Es handelt sich um einen Bauantrag eines privaten Bauherrn zur Genehmigung durch den Gemeinderat. Standort und genaue Lage des Vorhabens sind aus dem Titel nicht ersichtlich.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; weitergehende Unterlagen fehlten. Auf Spiekeroog unterliegen Neubauten von Ferienwohnungen den Regelungen des Bebauungsplans sowie dem Baugesetzbuch. Der Gemeinderat erteilt im Baugenehmigungsverfahren das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein Neubau von fünf Ferienwohnungen verändert das Angebot an Ferienunterkünften auf der Insel. Je nach Lage kann das Vorhaben Nachbarschaft und Ortsbild betreffen. Konkrete Auswirkungen lassen sich ohne die Bauunterlagen nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt wird der Neubau von fünf Ferienwohnungen auf Spiekeroog
- Standort und Grundstück sind aus den vorliegenden Informationen nicht bekannt
- Der Gemeinderat muss voraussichtlich das gemeindliche Einvernehmen erteilen oder versagen
- Weitere Details zu Größe, Lage und Gestaltung liegen nicht vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/056/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Vorlage betrifft den Neubau von zwei Wohngebäuden mit je vier Ferienwohnungen auf Spiekeroog. Über den genauen Standort und die baurechtlichen Details liegen keine weiteren Angaben vor, da kein PDF beigefügt ist. Der Rat soll vermutlich über einen entsprechenden Bauantrag oder eine planungsrechtliche Genehmigung befinden.
Ein privater Investor beantragt den Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8c "Ortsmitte-West". Weil das Vorhaben in drei Punkten von den Festsetzungen dieses B-Plans abweicht, werden gleichzeitig drei Befreiungen beantragt. Der Gemeinderat soll über Bauantrag und Befreiungen entscheiden.
Der Gemeinderat befasst sich mit einem Bauvorhaben, das eine neue Gastronomiefläche, Dauerwohnraum und vier Ferienwohnungen umfasst. Lage und Antragsteller sind aus dem Titel nicht ersichtlich. Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung liegt dem Gremium zur Entscheidung vor.
Beantragt wird die Genehmigung eines Neubaus mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung auf Spiekeroog. Der Rat soll über diesen Bauantrag beraten und beschließen. Nähere Details zu Lage, Größe und Gestaltung liegen ohne PDF nicht vor.