Feststellung eines Sitzverlustes
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stellt den Verlust der Wählbarkeit gemäß §§ 52 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2und 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG fest. BM Piszczan stellt fest, dass der Gemeinde eine Ummeldebestätigung von RM Weibels vorliege. Damit hat RM Weibels seinen Sitz im Rat verloren und ist nicht mehr stimmberechtigt, da der Hauptwohnsitz nicht mehr auf der Insel ist. RM Weibels wurde die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt, darauf wurde verzichtet. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat festzustellen, dass es einen Sitzverlust gibt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Ratsmitglied verliert seinen Sitz im Gemeinderat Spiekeroog, weil es seinen ersten Wohnsitz auf das Festland verlegt hat. Nach niedersächsischem Kommunalrecht endet die Wählbarkeit mit dem Wegzug aus der Gemeinde. Der Rat soll dies formal feststellen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur formalen Feststellung eines Sitzverlustes im Rat, eingebracht zur Ratssitzung am 3. September 2020.
Hintergrund
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt vor, dass Ratsmitglieder ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde haben müssen. Verlieren sie diese Voraussetzung, verlieren sie automatisch ihre Wählbarkeit und damit ihren Ratsmandat. Der Rat muss diesen Verlust gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn der nächsten Sitzung förmlich feststellen. Dem betroffenen Mitglied ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Durch den Sitzverlust verändert sich die Zusammensetzung des Gemeinderates. Dies ist eine innerorganisatorische Angelegenheit mit indirekter Wirkung auf die politische Vertretung der Insulaner:innen. Für den Inselalltag hat die Vorlage selbst keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Ratsmitglied Michael Weibels hat seinen ersten Wohnsitz außerhalb von Spiekeroog angemeldet
- Der Wegzug führt nach § 52 Abs. 1 NKomVG zum Verlust der Wählbarkeit und damit des Ratsmandats
- Der Rat muss den Sitzverlust formal per Beschluss feststellen
- Dem betroffenen Ratsmitglied ist vor der Abstimmung eine Stellungnahme zu ermöglichen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/056/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB
Beratungsfolge
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