Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Mai 2013
Beschlossen — einstimmig
am 23. Mai 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog. Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S.279) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 23.05.2013 folgende Änderung beschlossen. I. § 8 Absatz 3 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen wird wie folgt geändert: Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe und sonstige Bekanntmachungen werden im Aushangkasten des Rathauses veröffentlicht. Die Regelung über die Ersatzverkündung gemäß Abs. 2 gilt entsprechend. Die Aushangfrist beträgt regelmäßig 7 Tage, sofern nichts anderes vorgeschrieben ist. II. Die Satzungsänderung trit t zum 01.06.2013 in Kraft. Spiekeroog, den 23.05.2013 Fiegenheim (L. S.) Bürgermeister BM Fiegenheim erläutert die Notwendigkeit der Anpassung der Hauptsatzung in Bezug auf Aushangfristen im Aushangkasten. RM Redelfs wirft ein, dass aufgrund des Fehlers in der Verwaltung in Bezug auf die Bekanntmachung des angegriffenen B-Planes Dorf, eine zwingende Notwendigkeit für diese Anpassung besteht. BM Fiegenheim ergänzt, dass die Aufhebung des B-Planes nicht im Zusammenhang mit der Aushangfrist zu sehen ist.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Hauptsatzung an, um die Aushangfrist am Rathauskasten einheitlich auf 7 Tage festzulegen. Bisher wichen die in der Satzung geregelten Fristen von den gesetzlichen Veröffentlichungsfristen ab. Der Rat soll die Satzungsänderung beschließen; sie tritt zum 1. Juni 2013 in Kraft.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur ersten Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht vom Bürgermeister zur Beratung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat.
Hintergrund
Die Hauptsatzung regelt unter anderem, wie die Gemeinde Bekanntmachungen veröffentlicht. Paragraf 8 Absatz 3 enthält Vorgaben zum Aushang am Rathauskasten. Die darin festgelegte Frist stimmte nicht mehr mit den Fristen überein, die verschiedene Fachgesetze vorschreiben. Die Änderung soll diesen Widerspruch beseitigen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Änderung betrifft ausschließlich ein internes Regelwerk der Gemeindeverwaltung. Für Insulaner:innen ändert sich im Alltag nichts Spürbares; Bekanntmachungen am Rathauskasten hängen künftig einheitlich mindestens 7 Tage aus.
Die wichtigsten Punkte
- Paragraf 8 Absatz 3 der Hauptsatzung wird geändert
- Die Aushangfrist am Rathauskasten des Rathauses beträgt künftig einheitlich 7 Tage
- Die Änderung gilt, sofern kein anderes Gesetz eine abweichende Frist vorschreibt
- Die Satzungsänderung tritt zum 1. Juni 2013 in Kraft
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0038/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-877 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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