Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Mai 2013
Beschlossen — einstimmig
am 23. Mai 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog. Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S.279) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 23.05.2013 folgende Änderung beschlossen. I. § 8 Absatz 3 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen wird wie folgt geändert: Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe und sonstige Bekanntmachungen werden im Aushangkasten des Rathauses veröffentlicht. Die Regelung über die Ersatzverkündung gemäß Abs. 2 gilt entsprechend. Die Aushangfrist beträgt regelmäßig 7 Tage, sofern nichts anderes vorgeschrieben ist. II. Die Satzungsänderung trit t zum 01.06.2013 in Kraft. Spiekeroog, den 23.05.2013 Fiegenheim (L. S.) Bürgermeister BM Fiegenheim erläutert die Notwendigkeit der Anpassung der Hauptsatzung in Bezug auf Aushangfristen im Aushangkasten. RM Redelfs wirft ein, dass aufgrund des Fehlers in der Verwaltung in Bezug auf die Bekanntmachung des angegriffenen B-Planes Dorf, eine zwingende Notwendigkeit für diese Anpassung besteht. BM Fiegenheim ergänzt, dass die Aufhebung des B-Planes nicht im Zusammenhang mit der Aushangfrist zu sehen ist.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will ihre Hauptsatzung zum ersten Mal ändern. Die Hauptsatzung regelt die grundlegenden Verfassungsregeln der Gemeinde — etwa Zuständigkeiten, Organe und Verfahren. Welche konkreten Punkte geändert werden sollen, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Beschlussfassung über die erste förmliche Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog. Der Gemeinderat ist für die Verabschiedung einer solchen Satzungsänderung zuständig.
Hintergrund
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk einer Gemeinde nach niedersächsischem Kommunalrecht. Sie legt unter anderem fest, welche Organe die Gemeinde hat, wie Ausschüsse besetzt werden und welche Zuständigkeiten der Bürgermeister oder der Rat tragen. Da nur der Titel der Vorlage vorliegt, sind die konkreten Änderungsgründe und -inhalte nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Änderungen der Hauptsatzung können die Arbeitsweise der Gemeindeorgane betreffen und damit mittelbar alle Insulaner:innen. Da kein PDF vorliegt, lässt sich nicht beurteilen, ob die Änderung spürbare Auswirkungen auf den Inselalltag hat oder ob es sich um eine rein organisatorische Anpassung handelt.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde Spiekeroog beschließt die erste Änderung ihrer Hauptsatzung
- Die Hauptsatzung regelt die grundlegende Verfassung und Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
- Der konkrete Inhalt der Änderung ist mangels PDF nicht bekannt
- Der Gemeinderat muss Satzungsänderungen förmlich beschließen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0038/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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