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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Mai 2013

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 23. Mai 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog. Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S.279) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 23.05.2013 folgende Änderung beschlossen. I. § 8 Absatz 3 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen wird wie folgt geändert: Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe und sonstige Bekanntmachungen werden im Aushangkasten des Rathauses veröffentlicht. Die Regelung über die Ersatzverkündung gemäß Abs. 2 gilt entsprechend. Die Aushangfrist beträgt regelmäßig 7 Tage, sofern nichts anderes vorgeschrieben ist. II. Die Satzungsänderung trit t zum 01.06.2013 in Kraft. Spiekeroog, den 23.05.2013 Fiegenheim (L. S.) Bürgermeister BM Fiegenheim erläutert die Notwendigkeit der Anpassung der Hauptsatzung in Bezug auf Aushangfristen im Aushangkasten. RM Redelfs wirft ein, dass aufgrund des Fehlers in der Verwaltung in Bezug auf die Bekanntmachung des angegriffenen B-Planes Dorf, eine zwingende Notwendigkeit für diese Anpassung besteht. BM Fiegenheim ergänzt, dass die Aufhebung des B-Planes nicht im Zusammenhang mit der Aushangfrist zu sehen ist.

9Ja

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Hauptsatzung an, um die Aushangfrist am Rathauskasten einheitlich auf 7 Tage festzulegen. Bisher wichen die in der Satzung geregelten Fristen von den gesetzlichen Veröffentlichungsfristen ab. Der Rat soll die Satzungsänderung beschließen; sie tritt zum 1. Juni 2013 in Kraft.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur ersten Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht vom Bürgermeister zur Beratung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat.

Hintergrund

Die Hauptsatzung regelt unter anderem, wie die Gemeinde Bekanntmachungen veröffentlicht. Paragraf 8 Absatz 3 enthält Vorgaben zum Aushang am Rathauskasten. Die darin festgelegte Frist stimmte nicht mehr mit den Fristen überein, die verschiedene Fachgesetze vorschreiben. Die Änderung soll diesen Widerspruch beseitigen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Änderung betrifft ausschließlich ein internes Regelwerk der Gemeindeverwaltung. Für Insulaner:innen ändert sich im Alltag nichts Spürbares; Bekanntmachungen am Rathauskasten hängen künftig einheitlich mindestens 7 Tage aus.

Die wichtigsten Punkte

  • Paragraf 8 Absatz 3 der Hauptsatzung wird geändert
  • Die Aushangfrist am Rathauskasten des Rathauses beträgt künftig einheitlich 7 Tage
  • Die Änderung gilt, sofern kein anderes Gesetz eine abweichende Frist vorschreibt
  • Die Satzungsänderung tritt zum 1. Juni 2013 in Kraft

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
0038/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-877 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog23. Mai 2013, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig9:0:0

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