Verzicht auf ein Ratsmandat/Nachrückverfahren
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 17. Oktober 2019
Beschlossen — einstimmig
am 17. Oktober 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt dem Verzicht auf das Mandat des Ratsmitglieds Heusipp zu. BM Piszczan erläutert, dass nach dem Nds. Kommunalwahlgesetz der Verzicht auf ein Ratsmandat anschließend im Rat behandelt werden muss. Es ist möglich, dass einer der drei Personen den Platz einnimmt, die auf der damaligen Wählerliste standen. Da jedoch alle das Mandat nicht annehmen möchten, bleibt der Platz für das Ende der Wahlperiode unbesetzt. RM Schreiber dankt RM Heusipp für ihr Engagement und äußert sich kritisch zum Verzicht der möglichen drei Nachrücker. RV Redelfs schließt sich dem Dank an RM Heusipp an. Ebenso äußert sich RM Warenski, der es allerdings zudem bedauert, dass gegenüber den anderen Ratsmitgliedern keine Erklärung über den Rückzug abgegeben worden ist. Nachdem der Rat einstimmig dem Mandatsverzicht zugestimmt hat, verteilt BM Piszczan eine Übersicht, aus der erkenntlich wird, welche Positionen nachbesetzt werden müssen. Er bittet die übrigen Ratsmitglieder eine Entscheidung über die Nachbesetzung zu treffen, so dass in der nächsten Sitzung darüber abgestimmt werden kann.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ratsmitglied Heusipp hat ihr Mandat im Gemeinderat Spiekeroog zum 29. September 2019 niedergelegt. Der Rat soll nun formal über die Annahme dieses Verzichts entscheiden. Da die beiden vorrangigen Nachrücker Lars Bücking und Jörg Gerdes die Übernahme abgelehnt haben, würde Margret Bauer als dritte auf der Nachrückerliste den Sitz übernehmen. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rat stimmt dem Mandatsverzicht zu.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeindeverwaltung Spiekeroog, eingebracht zur Ratssitzung am 17. Oktober 2019. Es geht um ein gesetzlich geregeltes Verfahren zum Mandatsverzicht und zur Nachbesetzung eines Ratssitzes.
Hintergrund
Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (§ 52 Abs. 2 NKomVG) schreibt vor, dass der Rat formell über die Annahme eines Mandatsverzichts beschließen muss. Die ausscheidende Person erhält zuvor die Möglichkeit, sich zu äußern — darauf hat Frau Heusipp verzichtet. Nach der Kommunalwahl wurden Lars Bücking, Jörg Gerdes und Margret Bauer als Nachrücker in Stimmen-Reihenfolge festgestellt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Zusammensetzung des Gemeinderats ändert sich: Statt Frau Heusipp würde voraussichtlich Margret Bauer in den Rat einziehen, sofern sie zustimmt. Für den Inselalltag hat das keine unmittelbaren praktischen Folgen, betrifft aber die demokratische Vertretung der Bevölkerung.
Die wichtigsten Punkte
- Ratsmitglied Heusipp hat am 29. September 2019 schriftlich auf ihr Mandat verzichtet
- Der Rat muss die Annahme des Verzichts formal beschließen
- Die ersten beiden Nachrücker Bücking und Gerdes stehen nicht zur Verfügung
- Margret Bauer ist als dritte Nachrückerin vorgesehen und soll den Sitz übernehmen
- Stünde kein Nachrücker bereit, würde der Rat nur noch aus acht statt neun Mitgliedern bestehen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/087/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-899 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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