Verzicht auf ein Ratsmandat/Nachrückverfahren
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Ratsmitglied hat auf sein Mandat verzichtet. Die Vorlage betrifft das damit ausgelöste Nachrückverfahren, bei dem die nächste Person auf der entsprechenden Wahlliste in den Rat nachrückt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zu einem personellen Vorgang im Gemeinderat: Mandatsverzicht und gesetzlich geregeltes Nachrückverfahren.
Hintergrund
Nur der Titel lag vor, kein PDF. Grundsätzlich gilt: Verzichtet ein Ratsmitglied auf sein Mandat, rückt nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz die nächste nicht gewählte Person der betreffenden Partei- oder Wählergruppenliste nach. Der Rat muss diesen Vorgang formal feststellen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Zusammensetzung des Gemeinderats ändert sich durch den Mandatsverzicht. Für Insulaner:innen bedeutet das, dass ein neues Ratsmitglied künftig an Entscheidungen mitwirkt. Unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag ergeben sich daraus in der Regel nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Ratsmitglied hat auf sein Mandat verzichtet
- Das Nachrückverfahren bestimmt, wer den frei gewordenen Sitz übernimmt
- Der Gemeinderat muss den Vorgang formal feststellen
- Es lag kein PDF vor, Details sind daher nicht bekannt
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/087/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat befasst sich mit der Bildung des Gemeindewahlausschusses für Spiekeroog. Dabei werden die Mitglieder und Stellvertreter:innen des Ausschusses bestimmt, der für die Durchführung und Überwachung von Gemeindewahlen zuständig ist. Konkrete Einzelheiten sind mangels vorliegendem PDF nicht bekannt.
Ratsmitglied Jochen Bellstedt hat am 30.09.2025 schriftlich gegenüber dem Bürgermeister auf sein Ratsmandat verzichtet. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Sitzverlust nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG erfüllt. Der Rat soll dies formal durch Beschluss feststellen.
Ein Ratsmitglied ist verstorben, weshalb dessen Ämter neu besetzt werden müssen. Der Rat wird voraussichtlich beschließen, wer die entsprechenden Positionen übernimmt. Details zum Mitglied und zu den betroffenen Ämtern liegen nicht vor.
Der Zensus 2022 hat für Spiekeroog eine amtliche Einwohnerzahl von 632 Personen festgestellt – rund 25 % weniger als die gemeindeeigene Meldedatei mit etwa 850 Personen ausweist. Die Gemeinde hat die Ergebnisse gegenüber dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mehrfach angefochten, das LSN lehnt eine Korrektur jedoch auf Basis der Gesetzeslage ab. Eine Klage – auch als Sammelklage der Inselgemeinden – wird als aussichtslos eingeschätzt. Der Rat soll beschließen, auf eine Klage zu verzichten.