Beratung und Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. November 2016
Beschlossen — einstimmig
am 24. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Neufassung der anliegenden Hauptsatzung mit der Änderungen des Wertes in § 3 a) auf 5.000,-€. Der Rat verständigt sich darauf, den in § 3 unter a) genannten Betrag von 3.000,-€ auf 5.000€ zu ändern.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Hauptsatzung vollständig durch eine Neufassung. Wesentliche Änderungen sind die Streichung des bisherigen Paragrafen über beschließende Ausschüsse sowie die Anpassung der Wertgrenzen, ab denen der Rat Rechtsgeschäfte genehmigen muss. Der Rat soll die neue Hauptsatzung beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur vollständigen Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog; der Rat soll in seiner Sitzung am 24. November 2016 abschließend beschließen.
Hintergrund
Die geltende Hauptsatzung stammt vom 4. November 2011 und wurde zuletzt am 23. Mai 2013 geändert. Die Neufassung ist nötig, weil der bisherige Paragraf 4 über beschließende Ausschüsse gestrichen wird und dadurch alle folgenden Paragrafen aufrücken, was als wesentliche Satzungsänderung gilt. Zudem wichen die bisher geregelten Wertgrenzen für Ratsbeschlüsse von der gültigen Wertgrenzenrichtlinie ab.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Neufassung betrifft in erster Linie die interne Arbeitsweise des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Für Insulaner:innen relevant ist, dass künftig bereits Rechtsgeschäfte ab 3.000 Euro der Ratsgenehmigung bedürfen, was die Transparenz bei Gemeindeausgaben erhöht. Inhaltlich verändert sich der Alltag auf der Insel durch diese Satzungsänderung nicht direkt.
Die wichtigsten Punkte
- Der bisherige Paragraf 4 über beschließende Ausschüsse, der Bauangelegenheiten auf den Bauausschuss delegierte, entfällt ersatzlos
- Die Wertgrenze, ab der Rechtsgeschäfte des Rates Beschluss erfordern, sinkt von 5.000 Euro auf 3.000 Euro
- Verträge erfordern weiterhin einen Ratsbeschluss ab 5.000 Euro, sofern sie nicht per Ausschreibung vergeben werden
- Alle anderen Regelungen zu Verwaltungsausschuss, Bürgermeistervertretung, Bekanntmachungen und Einwohnerversammlungen bleiben inhaltlich erhalten
- Die neue Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Wittmund in Kraft
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/109/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8128 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄ENTWURF-Hauptsatzung 2017PDF; CHARSET=UTF-816 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
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- 📄LESEFASSUNG Hauptsatzung inkl. 1. ÄnderungPDF; CHARSET=UTF-881 kB≈ 7 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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