Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. November 2016

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 24. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Neufassung der anliegenden Hauptsatzung mit der Änderungen des Wertes in § 3 a) auf 5.000,-€. Der Rat verständigt sich darauf, den in § 3 unter a) genannten Betrag von 3.000,-€ auf 5.000€ zu ändern.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Hauptsatzung vollständig durch eine Neufassung. Wesentliche Änderungen sind die Streichung des bisherigen Paragrafen über beschließende Ausschüsse sowie die Anpassung der Wertgrenzen, ab denen der Rat Rechtsgeschäfte genehmigen muss. Der Rat soll die neue Hauptsatzung beschließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur vollständigen Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog; der Rat soll in seiner Sitzung am 24. November 2016 abschließend beschließen.

Hintergrund

Die geltende Hauptsatzung stammt vom 4. November 2011 und wurde zuletzt am 23. Mai 2013 geändert. Die Neufassung ist nötig, weil der bisherige Paragraf 4 über beschließende Ausschüsse gestrichen wird und dadurch alle folgenden Paragrafen aufrücken, was als wesentliche Satzungsänderung gilt. Zudem wichen die bisher geregelten Wertgrenzen für Ratsbeschlüsse von der gültigen Wertgrenzenrichtlinie ab.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Neufassung betrifft in erster Linie die interne Arbeitsweise des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Für Insulaner:innen relevant ist, dass künftig bereits Rechtsgeschäfte ab 3.000 Euro der Ratsgenehmigung bedürfen, was die Transparenz bei Gemeindeausgaben erhöht. Inhaltlich verändert sich der Alltag auf der Insel durch diese Satzungsänderung nicht direkt.

Die wichtigsten Punkte

  • Der bisherige Paragraf 4 über beschließende Ausschüsse, der Bauangelegenheiten auf den Bauausschuss delegierte, entfällt ersatzlos
  • Die Wertgrenze, ab der Rechtsgeschäfte des Rates Beschluss erfordern, sinkt von 5.000 Euro auf 3.000 Euro
  • Verträge erfordern weiterhin einen Ratsbeschluss ab 5.000 Euro, sofern sie nicht per Ausschreibung vergeben werden
  • Alle anderen Regelungen zu Verwaltungsausschuss, Bürgermeistervertretung, Bekanntmachungen und Einwohnerversammlungen bleiben inhaltlich erhalten
  • Die neue Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Wittmund in Kraft

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/109/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. November 2016, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Änderung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung | Schulterblick
01/113/2023Sitzungsvorlage

Die Verwaltung schlägt vor, Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Gemeinde Spiekeroog zu ändern. Geplant sind vier Neuerungen: Hybrid-Sitzungen sollen rechtlich möglich werden, Bekanntmachungen sollen vereinfacht werden, Bürger:innen sollen auch am Ende jeder Sitzung Fragen stellen können, und veraltete Regelungen werden an aktuelle Gesetze angepasst. Diese Sitzung dient nur einem ersten Schulterblick; ein formeller Beschluss ist für einen späteren Sitzungslauf vorgesehen.

Hohe Inselrelevanz
Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen bzgl. einer neuen Fremdenverkehrsbeitragssatzung
01/022/2016Sitzungsvorlage

Die bisherige Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog ist gerichtlich für unwirksam erklärt worden, weshalb eine neue Satzung erarbeitet werden muss. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Satzung von 2013 beanstandet, weil eine nachvollziehbare Beitragskalkulation und ein ordnungsgemäß bestimmter Gemeindeanteil fehlten. Der Rat soll nun die Verwaltung beauftragen, einen neuen Satzungsentwurf vorzulegen.

Beratung und Beschluss über die Umwandlung der Satzung zum Hafentarif Spiekeroog in eine Nutzungs- und Entgeltordnung für den Hafen Spiekeroog sowie deren inhaltliche Anpassung
01/097/2014Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog wandelt die bisherige Satzung zum Hafentarif in eine Nutzungs- und Entgeltordnung für den Hafen Spiekeroog um und passt deren Inhalt an. Die neue Ordnung soll ab 2015 gelten. Der Rat soll im Dezember 2014 darüber beschließen.

Beratung und Beschlussfassung Abwägungen der Stellungnahmen zum Satzungsbeschluss B-Plan Dorf Teil A
01/027/2018Sitzungsvorlage

Der Bauausschuss soll die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 'Dorf Teil A' abwägen und daraus Beschlussvorschläge für den Gemeinderat formulieren. Die Abwägungstabelle dokumentiert Stellungnahmen von Behörden (u.a. Landkreis Wittmund, NLWKN, EWE Netz) sowie von mehreren privaten Einwender:innen. Die meisten Anregungen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, ohne den Plan zu ändern; bei einzelnen Punkten werden redaktionelle oder zeichnerische Anpassungen vorgenommen. Der Bauausschuss soll konkrete Beschlussvorschläge für den Rat erarbeiten.

Neufassung der Hauptsatzung — Spiekeroog-Radar