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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ganzjähriges Abbrennverbot von Pyrotechnik; auch an Silvester

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. September 2014

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 11. September 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat beschließt das ganzjährige Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern. Dieses beinhaltet auch Silvester und die Neujahrsnacht. Die Verwaltung wird beauftragt, die SpLärmSchVO dahingehend zu ändern und für die nächste reguläre Ratssitzung beschlussfähig vorzubereiten. RV Bücking erläutert den TOP. 2 Ratsmitglieder sprechen sich gegen ein Verbot aus. Sie bevorzugen eine Aufklärung der Gäste darüber, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf der Insel unerwünscht ist. Auch sehen Sie Probleme bei der Kontrolle des Verbotes. Es wird entgegnet, dass gute Information und eine positive Darstellung wichtig sind, mit der Zeit werde eine soziale Kontrolle untereinander stattfinden. Anschließend entwickelt sich eine kurze Diskussion über die Lautstärke zu Silvester.

7Ja1Nein1Enthaltung Sondervotum

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde will Feuerwerk auf Spiekeroog ganzjährig verbieten — auch in der Silvesternacht. Bisher erlaubt die gemeindliche Lärmschutzverordnung SpLärmSchVO das Abbrennen von Pyrotechnik am 31. Dezember zwischen 16:00 und 2:00 Uhr. Der Rat soll beschließen, diese Ausnahme zu streichen und die Verwaltung beauftragen, die Verordnung entsprechend zu ändern.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht durch den Bereich Martin, zur Erstberatung in Verwaltungsausschuss und Rat im September 2014. Der Umweltausschuss hat die Änderung bereits empfohlen.

Hintergrund

Die SpLärmSchVO gilt seit Dezember 2013 und regelt den Lärmschutz auf der gesamten Insel. Paragraf 10 erlaubt Pyrotechnik bisher ausschließlich an Silvester von 16:00 bis 2:00 Uhr; Himmelslaternen sind bereits ganzjährig verboten. Spiekeroog liegt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, dessen Gesetz in Paragraf 6 das Stören der Natur durch Lärm untersagt. Die Gemeinde bewertet Feuerwerk als erhebliche Gefahr für die Tierwelt, insbesondere für Zugvögel in der kräftezehrenden Winterzeit.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Verbot beträfe alle Personen auf der Insel — Bewohner:innen wie Gäste. Wer bisher an Silvester Feuerwerk gezündet hat, dürfte das nach einer Verordnungsänderung nicht mehr tun; Verstöße können laut SpLärmSchVO mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Für die Tierwelt der Insel, besonders überwinternde und rastende Vögel, würde die Silvesternacht damit deutlich ruhiger.

Die wichtigsten Punkte

  • Das bisherige Silvester-Zeitfenster für Feuerwerk (31.12., 16:00 bis 1.1., 2:00 Uhr) soll vollständig gestrichen werden
  • Der Rat soll ein ganzjähriges Abbrennverbot für Feuerwerk und Feuerwerkskörper beschließen
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die SpLärmSchVO zu ändern und zur nächsten regulären Ratssitzung beschlussfähig vorzulegen
  • Der Umweltausschuss hat die Änderung bereits empfohlen
  • Als Rechtsgrundlage nennt die Vorlage Paragraf 6 des Nationalparkgesetzes NWattNPG, der das Stören der Natur durch Lärm verbietet

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/061/2014
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-885 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
  • 📄
    §6 NWattNPG
    PDF; CHARSET=UTF-852 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
  • 📄
    VO 2014 zur Herausgabe an Bürger
    PDF; CHARSET=UTF-862 kB≈ 9 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog11. September 2014, 22:00 UhrEntscheidungmehrheitlich7:1:1

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