Ganzjähriges Abbrennverbot von Pyrotechnik; auch an Silvester
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. September 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 11. September 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt das ganzjährige Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern. Dieses beinhaltet auch Silvester und die Neujahrsnacht. Die Verwaltung wird beauftragt, die SpLärmSchVO dahingehend zu ändern und für die nächste reguläre Ratssitzung beschlussfähig vorzubereiten. RV Bücking erläutert den TOP. 2 Ratsmitglieder sprechen sich gegen ein Verbot aus. Sie bevorzugen eine Aufklärung der Gäste darüber, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf der Insel unerwünscht ist. Auch sehen Sie Probleme bei der Kontrolle des Verbotes. Es wird entgegnet, dass gute Information und eine positive Darstellung wichtig sind, mit der Zeit werde eine soziale Kontrolle untereinander stattfinden. Anschließend entwickelt sich eine kurze Diskussion über die Lautstärke zu Silvester.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde will Feuerwerk auf Spiekeroog ganzjährig verbieten — auch in der Silvesternacht. Bisher erlaubt die gemeindliche Lärmschutzverordnung SpLärmSchVO das Abbrennen von Pyrotechnik am 31. Dezember zwischen 16:00 und 2:00 Uhr. Der Rat soll beschließen, diese Ausnahme zu streichen und die Verwaltung beauftragen, die Verordnung entsprechend zu ändern.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht durch den Bereich Martin, zur Erstberatung in Verwaltungsausschuss und Rat im September 2014. Der Umweltausschuss hat die Änderung bereits empfohlen.
Hintergrund
Die SpLärmSchVO gilt seit Dezember 2013 und regelt den Lärmschutz auf der gesamten Insel. Paragraf 10 erlaubt Pyrotechnik bisher ausschließlich an Silvester von 16:00 bis 2:00 Uhr; Himmelslaternen sind bereits ganzjährig verboten. Spiekeroog liegt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, dessen Gesetz in Paragraf 6 das Stören der Natur durch Lärm untersagt. Die Gemeinde bewertet Feuerwerk als erhebliche Gefahr für die Tierwelt, insbesondere für Zugvögel in der kräftezehrenden Winterzeit.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Verbot beträfe alle Personen auf der Insel — Bewohner:innen wie Gäste. Wer bisher an Silvester Feuerwerk gezündet hat, dürfte das nach einer Verordnungsänderung nicht mehr tun; Verstöße können laut SpLärmSchVO mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Für die Tierwelt der Insel, besonders überwinternde und rastende Vögel, würde die Silvesternacht damit deutlich ruhiger.
Die wichtigsten Punkte
- Das bisherige Silvester-Zeitfenster für Feuerwerk (31.12., 16:00 bis 1.1., 2:00 Uhr) soll vollständig gestrichen werden
- Der Rat soll ein ganzjähriges Abbrennverbot für Feuerwerk und Feuerwerkskörper beschließen
- Die Verwaltung wird beauftragt, die SpLärmSchVO zu ändern und zur nächsten regulären Ratssitzung beschlussfähig vorzulegen
- Der Umweltausschuss hat die Änderung bereits empfohlen
- Als Rechtsgrundlage nennt die Vorlage Paragraf 6 des Nationalparkgesetzes NWattNPG, der das Stören der Natur durch Lärm verbietet
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/061/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-885 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 📄§6 NWattNPGPDF; CHARSET=UTF-852 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 📄VO 2014 zur Herausgabe an BürgerPDF; CHARSET=UTF-862 kB≈ 9 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll eine Lichtleitlinie beschließen, die Spiekeroog auf dem Weg zur offiziell anerkannten Sternenparkinsel voranbringt. Die Leitlinie regelt verbindlich die öffentliche Beleuchtung und gibt Empfehlungen für private und gewerbliche Beleuchtung. Sie ist ein zwingend erforderlicher Bestandteil des Antrags bei der International Darksky Association (IDA). Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Lichtleitlinie als Teil des Vorentwurfs und später des Hauptantrags bei der IDA zu beschließen.
Auf Spiekeroog gilt ab dem 1. Dezember 2014 ein ganzjähriges Verbot für Feuerwerk und Himmelslaternen — auch an Silvester. Der Rat beschloss das Verbot grundsätzlich bereits am 11. September 2014 und beauftragte die Verwaltung, die Lärmschutzverordnung SpLärmSchVO entsprechend zu ändern. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rat beschließt die 1. Änderung der SpLärmSchVO.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll einen Silvester-Appell des Nationalparkhauses Wittbülten offiziell unterstützen und unterzeichnen. Der Appell richtet sich an Insulaner:innen und Gäste und bittet darum, auf Böller und Feuerwerk zu verzichten — freiwillig, weil ein vollständiges Verbot nach Landes- und Bundesrecht rechtlich nicht durchsetzbar ist. Grundstückseigentümer:innen werden ausdrücklich gebeten, Feuerwerk auf ihrem Gelände nicht zu dulden, besonders im Außenbereich nahe der Nationalpark-Fläche. Beschlussvorschlag: Die Ratsvorsitzende unterschreibt den Appell im Namen des Rates.
Die Verwaltung legt dar, warum ein generelles Feuerwerksverbot auf Spiekeroog rechtlich nicht möglich ist, und empfiehlt, auf Verbote zu verzichten. Nach dem Silvester 2025/26 gingen Beschwerden über Feuerwerk in Dorfplatznähe ein. Der Rat soll die rechtliche Lage zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, weiterhin für freiwillige Zurückhaltung zu werben.