Ganzjähriges Abbrennverbot von Pyrotechnik; auch an Silvester
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. September 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 11. September 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt das ganzjährige Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern. Dieses beinhaltet auch Silvester und die Neujahrsnacht. Die Verwaltung wird beauftragt, die SpLärmSchVO dahingehend zu ändern und für die nächste reguläre Ratssitzung beschlussfähig vorzubereiten. RV Bücking erläutert den TOP. 2 Ratsmitglieder sprechen sich gegen ein Verbot aus. Sie bevorzugen eine Aufklärung der Gäste darüber, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf der Insel unerwünscht ist. Auch sehen Sie Probleme bei der Kontrolle des Verbotes. Es wird entgegnet, dass gute Information und eine positive Darstellung wichtig sind, mit der Zeit werde eine soziale Kontrolle untereinander stattfinden. Anschließend entwickelt sich eine kurze Diskussion über die Lautstärke zu Silvester.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Antrag fordert ein ganzjähriges Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik auf Spiekeroog — auch an Silvester. Der Rat soll darüber entscheiden, ob das Verbot beschlossen wird.
Einordnung
Es handelt sich vermutlich um einen Antrag einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Die genauen Einbringer sind mangels PDF nicht bekannt.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; detaillierte Begründungen oder Vorgängerbeschlüsse sind nicht bekannt. Auf Inseln mit empfindlichen Naturschutzgebieten und Tierpopulationen bestehen häufig besondere Regelungsinteressen beim Umgang mit Feuerwerk. Ob ein partielles Verbot bereits bestand, lässt sich ohne Dokument nicht sagen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein ganzjähriges Pyrotechnikverbot würde alle Insulaner:innen und Gäste betreffen — auch das traditionelle Silvesterfeuerwerk wäre nicht mehr erlaubt. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert in der Regel ein Bußgeld. Für Anwohner:innen und Tiere in Schutzgebieten könnte das Verbot eine Entlastung bedeuten.
Die wichtigsten Punkte
- Der Antrag zielt auf ein vollständiges, ganzjähriges Verbot von Pyrotechnik ab
- Das Verbot soll explizit auch für Silvester gelten
- Nur der Vorlagentitel lag vor; Begründung und Beschlussvorschlag sind nicht bekannt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/061/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
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